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Lichtblick Ist hier Zuhause
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| Thema: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 14:05 © Lichtblick | |
| Bin gerade recht ärgerlich und ratlos. Folgendes ist passiert:Letzte Woche habe ich zwei Einsätze im Altenheim gehabt.Dort betreue ich immer die gleiche Dame im Auftrag ihrer Angehörigen.Am ersten Termin lief alles wie bisher ( mit körperlichen Einschränkungen). Beim zweiten Termin erschrack ich schon beim reinkommen.Die Dame lag im Liegesessel in einer recht schiefen Lage.Beim Kaffeetrinken muß sie wohl eingeschlafen sein. Ich konnte sie berühren und ansprechen aber sie reagierte nicht.Selbst die Angestellten schafften es nicht.Plötzlich sagte einer "Ist die schon tot? Darauf hin schnappte sich der Pfleger den Sessel und brachte die Dame in ihr Zimmer.Dort wurde sie ins Bett gelegt und auf Ansprache reagierte sie nur mit lallen.Ich blieb lange Zeit dort doch der Zustand änderte sich nicht.Ab und zu kam eine Schwester und guckte nach ihr.Sie meinte die Dame hätte sich am Vortag mit laufen übernommen uns sie wäre sehr laut und unruhig gewesen.Lt. Personal "ziemlich stressig.Dieses sagte ich dann den Angehörigen. Am folgenden Tag war plötzlich alles wieder im normalen Bereich Angehörige nennen es einen schlechten Tag gehabt zu haben Diese und ähnliche Vorfälle habe ich im Forum schon geschrieben. Nun stehe ich wiederholt als unglaubwürdig da.Doch diesesmal habe ich Fotos gemacht (die später zum Einsatz kommen). Medis sind nicht verändert worden. Kein Streit ect,greife nicht in Pflege oder Aktivitäten ein. Sonder gehe mit der Dame ins Cafe,Einkaufen oder spazieren.Beachte alle Zeiten ect. Was denkt ihr über diesen Fall ? Was würdet ihr an meiner Stelle machen? LG Lichtblick |
| | | kurt "GELÖSCHTER USER"
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| Thema: Re: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 14:11 © kurt | |
| Warum wird in einer solchen Situation kein Arzt gerufen? |
| | | Lichtblick Ist hier Zuhause
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| Thema: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 14:22 © Lichtblick | |
| Gute Frage Kurt Ich bin dazu nicht berechtigt und Anweisungen darf ich nicht geben. Vor ein paar Wochen gab es eine Bewohnerin,die über Schmerzen klagte und ihren Arzt wollte.Nach 2 Wochen kam er endlich.Es gab sofort eine Einweisung ins KH. Eine Woche später verstarb die Frau. LG |
| | | kurt "GELÖSCHTER USER"
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| Thema: Re: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 14:34 © kurt | |
| Zitat: Ich konnte sie berühren und ansprechen aber sie reagierte nicht.Selbst die Angestellten schafften es nicht.Plötzlich sagte einer "Ist die schon tot? Darauf hin schnappte sich der Pfleger den Sessel und brachte die Dame in ihr Zimmer.Dort wurde sie ins Bett gelegt und auf Ansprache reagierte sie nur mit lallen.
Komische Regelungen habt ihr da. Ich als Laie würde sofort 112 wählen und die fragen was sinnvoll wäre. |
| | | Lena Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 15:18 © Lena | |
| Liebe Lichtblick, ao auf Anhieb würde ich sagen...die Frau war unterzuckert, hat zu wenig getrunken, oder...hatte einen Schlaganfall. Aber wie gesagt..so aus dem Bauch heraus. Das Das Pflegepersonal nicht reagiert, verstehe ich nicht. Und das die Angehörigen da nicht einschreiten. Das PP hätte auf jeden Fall den Notarzt rufen müssen, oder den Hausarzt. Sowas geht garnicht....komisches Heim. Grenzt ja schon an unterlassener Hilfeleistung.
Rede mit den Angehörigen. Sie müssen reagieren, dir sind die Hände gebunden. Viel Erfolg wünsche ich dir.
Liebe Grüße Lena. |
| | | Ulli Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Brauche euren Rat So 26 Okt 2014, 22:07 © Ulli | |
| Liebe Lichtblick,
bekommt sie "Bedarfsmedikation"? Deshalb sind die Medis ja nicht verändert worden. Sie bekommt nur das was auf dem Plan steht. Aber bei "Bedarf" , sprich Unruhe, eben mehr.
Geben sie dir darüber Auskunft? Sonst müssen die Angehörigen sich mal die Pflegedoku zeigen lassen. Da muß alles notiert werden.
Liebe Grüße - Ulli |
| | | kurt "GELÖSCHTER USER"
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| Thema: Re: Brauche euren Rat Di 28 Okt 2014, 10:08 © kurt | |
| - Lichtblick schrieb:
- Gute Frage Kurt
Ich bin dazu nicht berechtigt und Anweisungen darf ich nicht geben. Vor ein paar Wochen gab es eine Bewohnerin,die über Schmerzen klagte und ihren Arzt wollte.Nach 2 Wochen kam er endlich.Es gab sofort eine Einweisung ins KH. Eine Woche später verstarb die Frau. LG Du bist in dem Heim vielleicht nicht berechtigt aber möglicherweise gesetzlich verpflichtet: Rechtliche Aspekte bei Hilfeleistung
Jeder Mensch kann rechtlich verpflichtet sein, einer Person Hilfe zu leisten, wenn die Situation es erfordert und die Hilfeleistung den Umständen nach zuzumuten ist. Schon der Notruf bei der Polizei, der Feuerwehr oder dem Rettungsdienst kann die ausreichende lebensrettende Hilfe sein. Allerdings treffen in besonders kritischen Situationen die professionellen Helfer häufig zu spät ein, wenn nicht bereits der Ersthelfer lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführt.
Allgemeine Pflicht zu helfen
Die allgemeine Hilfeleistungspflicht wendet sich an jedermann; wer nicht hilft; kann zur Verantwortung gezogen werden: in Deutschland nach § 323c StGB (Unterlassene Hilfeleistung), in Österreich nach § 95 StGB (Unterlassung der Hilfeleistung), in der Schweiz nach Art. 128 (120) StGB (Unterlassung der Not-hilfe). In Österreich gilt noch zusätzlich eine ausdrückliche Hilfeleistungspflicht für Beteiligte und Zeugen von Verkehrsunfällen, in Deutschland entspricht dem § 323c StGB die Regelung des § 34 StVO, der aber nur für Beteiligte gilt.
Strafgesetzbuch: § 323c Unterlassene Hilfeleistung Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Grundvoraussetzung für eine Bestrafung gem. § 323c StGB ist eine Notlage. Darunter ist ein Unglücksfall, eine gemeine Gefahr oder gemeine Not zu verstehen.
Ein Unglücksfall ist ein plötzlich eintretendes Ereignis, das erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorruft oder hervorzurufen droht. Es ist nach der Rechtsprechung unerheblich, ob das Opfer den Unglücksfall selbst verschuldet hat.
Ob ein Ereignis vorliegt das erhebliche Gefahren für den Menschen hervorruft oder hervorzurufen droht kann meines Erachtens am besten ein Arzt beurteilen. |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Brauche euren Rat Di 28 Okt 2014, 20:14 © Fussel | |
| Gibt es eine Patientenverfügung die eine Behandlung im Notfall begrenzt oder liegt evtl. eine zum Tode führende Grunderkrankung vor, die Reanimationsmaßnahmen einschränkt ?
Bei einer chronischen oder malignen Erkrankung im Finalstadium oder bei Verletzungen, die mit dem Leben nicht vereinbar sind ist die Reanimation sinnlos. Prinzipiell sollte aber die Reanimation immer begonnen werden, bis die Situation eindeutig geklärt ist.
Eine eindeutige Klärung wäre zb. das Wissen des Heims um den Inhalt der Patientenverfügung oder der einer zum Tode führenden Erkrankung, die bedeuten würde, daß man das Leiden des Patienten verlängert oder ein Sterben verlängert. Der Willen des Patienten ist in dem Fall bindend. Kann der Patient seinen Willen später nicht mehr selbst äußern und entscheiden die Verwandten z.b. daß doch noch eine Krankenhausbehandlung stattfinden soll, dann wird man diesen Patienten sicherlich ärztlich behandeln, auch in ein Krankenhaus einweisen, dort aber sofern die Patientenverfügung so ausgefüllt wurde, daß sie juristisch korrekt ist dem Inhalt der Verfügung zu folgen.
Im Zweifelsfall wird immer wiederbelebt und es finden auch Ersthelfermaßnahmen statt.
Selbst wenn man einen Patienten pflegt der DNR/DNI ( Do not rescucitate/ Do not intubate) ist, dann bleibt ein übles Gefühl, wenn man keinerlei Wiederbelebungsmaßnahmen ergreift und mit den Händen in den Taschen daneben stehen muß.
Patienten im Pflegeheim haben in der Regel ein Patiententestament, daß nicht mit dem Anschauungen der Verwandten übereinstimmen muß.
Ich würde also zunächst nach diesen Unterlagen fragen und wie die Inhalte des Dokuments lauteten, oder mir die Grunderkankungen anschauen.
Das schlimme an der Situation ist, daß man durch die Reanimations -und Ersthelfermaßnahmen das Gefühl erhält man sei damit der Herr über Leben und Tod und hätte einen Einfluß darauf, daß das Leben endlich sein kann.
Bei manchen Erkrankungen wie zb. verschiedenen Tumoren ist es gnädig wenn man den Menschen an etwas anderem versterben läßt. Dann stellt sich die Frage: "Muß der Patient an diesem Tumor sterben, oder darf er auch an etwas anderem versterben ? "
Das hört sich sicherlich ganz furchtbar an und es ist in jedem Fall besser, wenn man im Vorfeld solche Situationen mit seinen engsten Angehörigen im Vorfeld bespricht. Wenn ich die Wahl hätte einfach im Sessel einzuschlafen oder zu ersticken würde ich persönlich den Sessel wählen.
Bei meinem Vater fiel damals auch die Entscheidung alle lebenserhaltenden Maßnahmen einzustellen und im letzten Jahr bei der Schwiegermutter ebenfalls. Als diese nicht mehr weckbar war, ca 3 Wochen vor ihrem Tod, entschieden wir ebenfalls, daß keinerlei Maßnahmen mehr ergriffen werden und daß keiner Notarzt mehr gerufen wird, keine Krankenhauseinweisung stattfindet. Wir haben uns neben sie gesetzt und waren einfach bei ihr um sie zu begleiten soweit das möglich war.
Hätte jemand einen Notarzt gerufen, der weder die Patientenverfügung kennt und auch in der Zeit in der er handeln muß, keinen Einblick in die Krankenakte und die Verfügung nehmen kann, dann wären wir sehr ärgerlich auf den Menschen gewesen, der das Leiden der Mutter weiter verlängert hätte.
Es ist niemand verpflichtet in einem solchen Fall einen Notarzt zu rufen, oder gegen den Willen des Patienten also gegen die Patientenverfügung zu verstoßen. Diese Vorgehensweise habe ich mir von einem befreundeten Richter, als auch vom Vormundschaftsgericht vorher bestätigen lassen.
Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, dann war das Verhalten nicht korrekt.
Jedes andere Handhabung würde die Erstellung einer Patientenverfügung absurd machen, wenn dann im Falle einer Bewustlosigkeit generell gegen die Verfügung verstoßen würde.
In der Praxis kann das so aussehen, daß die Patientin die Bewustlosigkeit überlebte und die Krankenhauseinweisung dann von anderem Personal erfolgte, oder auf Wunsch der Abgehörigen. Ob die Klinik dann später erfolglose Reanimationsmaßnahmen ergriffen hat, oder aber palliativ behandelte, kann man aus dem Bericht nicht entnehmen. Die Patientin könnte sich auch anstatt in einem Hospiz in einem Pflegeheim befunden haben, weil es für Patienten im Pflegeheim kaum möglich ist einen Hospizplatz zu bekommen.
Ohne diese Hintergrundwissen kann man den korrekten Ablauf kaum beurteilen.
Ein etwas krasses Beispiel, daß die Situation aber doch verdeutlichen könnte: Wenige Tage vor seiner Exekution hatte ein zum Tode verurteilter US-Häftling einen Herzinfarkt erlitten- konnte jedoch reanimiert und gerettet werden. Jetzt starb der Mann nach mehreren Gift-Injektionen. Der Gouverneur von Ohio hatte die Hinrichtung aufgeschoben, damit sich der Häftling erholen konnte
Allerliebste Grüße Christina |
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| Thema: Brauche euren Rat Mi 29 Okt 2014, 15:17 © Lichtblick | |
| Vielen lieben Dank an euch alle,eure Beträge haben mir sehr geholfen.Einiges wußte ich noch nicht aber durch euch lernt man nie aus.Tausend Dank an euch Da ich nun eine nicht gerade nette Nachricht erhalten habe von den Angehörigen,werde ich diese Betreuung morgen beenden. Immer stehe ich im Ernstfall im Regen und darauf habe ich keine Lust mehr.Kurt sein Artikel hat mich nur noch bestärkt.So bin ich aus allem raus und brauche mir später keine Vorwürfe an zu hören falls wieder solche Ereignisse passieren. Christina auch dein geschriebenes hat mir diese Entscheidung einfach nur leichter gemacht. LG Lichtblick |
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