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Patrizia
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BeitragThema: Betreuung
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Ein herzliches Hallo,

seit 6 Jahren kümmere ich mich um meine an Demenz erkrankte Mutter. Sie ist jetzt 78 Jahre und ihr Zustand - sowohl geistig als auch körperlich - hat sich in den vergangenen 9 Monaten extrem verschlechtert. Ich habe jetzt auch Pflegestufe 3 beantragt.

Nun habe ich zwei Fragen, die mir bisher noch niemand beantworten konnte und ich hoffe evtl. von Euch Auskunft zu bekommen.

1. Kann ich auch ohne die Einwilligung meiner Schwester die Betreuung für meine Mutter beantragen? Meine Schwester will nur Geld und meint, wenn sie mal alle zwei Wochen für eine halbe Stunde vorbei kommt, sei das genug.

2. Darf ich von den monatlichen Betreuungsleistungen (100,--€) einen Gärtner bezahlen? Meine Mutter hat einen sehr großen Garten und ich bin momentan damit überfordert.

Ich bedanke mich schon mal und schicke liebe Grüße
Patrizia
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyMi 08 Mai 2013, 18:02    © Lena
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Hallo Patrizia,
zu Frage 1: Das kannst du, wenn deine Mutter das so möchte.
zu Frage 2: Nein, kannst du nicht. Dafür ist das Betreuungsgeld nicht vorgesehen. Zudem, wird es nicht ausgezahlt.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/45b.html






Liebe Grüße Lena.
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyMi 08 Mai 2013, 18:41    © dirtsa66
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Liebe Patrizia,

ich bin zwar aus Österreich und da ist nicht alles ganz gleich, aber ich glaube, das ist auch in Deutschland so:

jeder kann eine Betreuung anregen, dann wird festgestellt, ob deine Mutter eine Betreuung braucht. Ob diese dann ein Verwandter oder ein gesetzlicher Betreuer erhält zeigt sich im Betreuungsverfahren. Normalerweise wird aber ein Verwandter auf alle Fälle vorgezogen, wenn jemand da ist der sich kümmert.

Deine Schwester wird ja anscheinend kein Interesse haben also warum solltest du die Betreuung nicht bekommen.

Was die zweite Frage betrifft, ist bei uns alles ganz anders, aber da hat Lena dir ja schon einen gute Link geschickt.

Alles Liebe

Astrid






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Paula
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyDo 09 Mai 2013, 09:51    © Paula
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Hallo Patrizia,
wie Lena und Astrid schon geschrieben haben, kannst du beim Betreuungsgericht einen Antrag stellen, wenn deine Mutter bisher keine Betreuungsverfügung erstellt hat.
Wie der Name Betreuungsgeld schon sagt, wird das Geld nicht an Betroffene ausgezahlt, sondern für Betreuungsleistungen, z.B. durch einen amb. Dienst oder Tagesbetreuung, verrechnet. Du bekommst das Geld nicht auf das Konto, und nur wenn ihr Betreuungsleistungen in Anspruch nehmt, dann können die dafür entstandenen Kosten angerechnet werden.
Informiere dich bei eurer Stadt- oder Kreisverwaltung, ob es dort einen Pflegestützpunkt gibt, dort erhältst du kostenlose Beratung, und Adressen über Betreuungsangebote.
Liebe Grüße
Paula
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyDo 16 Mai 2013, 11:46    © kazimira
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Würde das auch heissen,wenn die Enkeltochter für eine Stunde hier sitzen würde,das ich das nicht über das Betreuungsgeld abrechnen kann ?
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyDo 16 Mai 2013, 12:16    © Biggi
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Schau mal hier, liebe Kazimira:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Pflegeleistungsergaenzungsgesetz-630.html

Da steht alles genau beschrieben.

LG Biggi






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kurt
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BeitragThema: Rechtliche Betreuung
Betreuung EmptyDo 16 Mai 2013, 13:36    © kurt
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Hallo,

Informationen gibt es unter:

www.rechtlichebetreuung.de

Antragsformular:

http://www.rechtlichebetreuung.de/54anregungbetreuung.pdf

Viele Grüße

kurt
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BeitragThema: Re: Betreuung
Betreuung EmptyDo 16 Mai 2013, 14:45    © Paula
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Hallo Kazimira,
wie schon gesagt, dass Geld wird nicht für private Leistungen gezahlt. Du kannst einen amb. Pflegedienst beauftragen, stundenweise die Betreuung zu übernehmen. Manche Vereine bieten z.B. Nachmittagsbetreuung für Demenzerkrankte an. Nur die können die Leistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Es handelt sich um niedrigschwellige Angebote. Sie müssen eine Zulassung bei der KK haben. Hierfür gibt es bestimmte Voraussetzungen.

Liebe Grüße
Paula
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BeitragThema: gesetzliche Betreuung
Betreuung EmptyDo 16 Mai 2013, 14:57    © Pheli
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Hello Patrizia,

sehr oft lese ich über eine "gesetzliche Betreuung", die Angehörige für Verwandte übernehmen möchten.

Meiner Meinung nach ist der Weg nicht unbedingt ratsam, da sich aus den gesetzlichen Bestimmungen viele Dinge ergeben, die dermaßen umständlich sind und auch noch rechenschaftsbedürftig. Das heißt, alle Quittungen usw müssen dargelegt werden....der Schreibkram vermindert letztlich die Qualität der Betreuung an sich (bitte beachten, das ist meine ureigene Meinung, die für andere nicht gelten braucht).

Ich habe es mit meinem Gatten gerade noch! so regeln können, daß er mit mir zum Notar ging letztes Jahr im Februar und mir eine Generalvollmacht ausstellte. Es war ganz knapp, weil man Mann an diesem Tag sehr verwirrt war und der Notar die Vollmacht normalerweise nicht mehr aussstellen wollte.

Durch die Generalvollmacht bin ich der Nachweispflicht enthoben und habe diesen Aufwand eben nicht, den ein gesetzlicher Betreuer hat.

Bezüglich der Frage nach der Verwendung der Gelder fragt hierbei niemand und darf auch nicht, dieses aber nur, wenn sich die Verfügung auch über die Bankgeschäfte und ähnliches erstreckt. Ebenfalls sollte die Patientenverfügung eingeschlossen sein und die Regelung des Aufenthaltsbestimmungsortes.

Die Pflegegelder oder Betreuungsgelder, die man beantragt, müssen natürlich trotz alledem konform verwendet werden, die privaten Gelder, Renten u.ä. nicht.

LG
Pheli
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BeitragThema: Re: Betreuung
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Hallo Pheli,
ich habe auch die gesetzliche Betreuung für meinen Vater. Einmal im Jahr muß ich dem Amtsgericht einige Formulare ausfüllen und das war´s auch.
Als direkter Angehöriger/ Tochter muß ich keine Quittungsbelege nachweisen. Eben nur die finanzielle Darlegung 1 mal im Jahr.






Liebe Grüße Lena.
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BeitragThema: Re: Betreuung
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Uns geht es da genauso wie Lena. Der Bruder meines Mannes hat damals zugestimmt, dass wir keine Belege sammeln müssen. Also völlig unkompliziert.

LG Biggi






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