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Biggi Moderator
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Biggi Moderator
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| Thema: Re: Pflegestufe 0 So 26 Jun 2011, 14:50 © Biggi | |
| Nachstehend mal die Voraussetzungen: 2. Bewertung der VoraussetzungenUm Leistungen zu erhalten, müssen erhebliche Einschränkungen in den Alltagskompetenzen vorliegen. Für die Bewertung, ob die Einschränkung der Alltagskompetenz auf Dauer erheblich ist, sind folgende Schädigungen und Fähigkeitsstörungen maßgebend:
- unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs (Weglauftendenz)
- Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
- unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
- tätlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
- im situativen Kontext inadäquates Verhalten
- Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
- Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen
oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression (s.a. Depressionen > Allgemeines) oder Angststörung
- Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des
Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
- Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
- Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
- Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
- ausgeprägt labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
- zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit,
Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression.
3. HöheFür den Betreuungsbetrag gibt es 2 Kategorien:
- Die Alltagskompetenz ist erheblich eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9, dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. In diesem Fall erhält der Betroffene den Grundbetrag von maximal 100,- € monatlich.
- Die Alltagskompetenz ist in erhöhtem Maße eingeschränkt, wenn der Gutachter des MDK
beim Pflegebedürftigen wenigstens in 2 Bereichen, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9 und zusätzlich in mindestens einem der Bereiche 1 bis 5, 9 oder 11 dauerhafte und regelmäßige Schädigungen oder Fähigkeitsstörungen feststellt. In diesem Fall erhält der Betroffene den erhöhten Betrag von maximal 200,- € monatlich.
LG Biggi
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sylvia Ist hier Zuhause
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Gine Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegestufe 0 Mo 16 Jan 2012, 13:59 © Gine | |
| Liebe Biggi, was ich mal wissen wollte. Wird das Betreuungsgeld weiter von den Kassen gezahlt, wenn man die Pflegstufe 1 beantragt hat und auch erhält ?
Danke Gine |
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Biggi Moderator
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Gine Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegestufe 0 Mo 16 Jan 2012, 14:56 © Gine | |
| Danke Biggi, na dann bin ich mal gespannt, ob mein Dad schon die Pflegestufe 1 erhält. Dieser Papierkram nimmt nie ein Ende. LG Gine |
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Biggi Moderator
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Heike60 Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Pflegestufe 0 Sa 20 Jul 2013, 14:09 © Heike60 | |
| Ist das Zweierlei oder dasselbe ?
So richtig steige ich da noch nicht durch.
Zwar kommt schon ab und wann eine Dame, die stundenweise auf meinen Vater aufpaßt,damit meine Mutter mal raus kann...aber nun tauchte auch bei uns der Begriff "Verhinderungspflege " auf.
Mein Vater hat nun Diabetes und muß regelmäig auf seinen Blutzucker kontrolliert werden und ich spritze ihm auch das Insulin. Hat das Auswirkungen auf die Pflegestufe ? Bisher hat er PS 0 |
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Biggi Moderator
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Heike60 Ist sich am Einleben
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