Für Deutschland gilt:
Die Haushaltshilfen sind von der Krankenkasse vorgesehen, wenn Kinder unter 12 Jahren im Haushalt leben.
Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet
Die Errechnung der Pflegestufe berücksichtigt Zeit hauswirtschaftliche Tätigkeiten.
Hat man keine Pflegestufe, so kann man evtl. vom Arzt nach einem Krankenhausaufenthalt zb. für eine
begrenzte Zeit eine Haushaltshilfe verschrieben bekommen.
Danach aber ist die Beantragung der Pflegestufe der Weg, um die Versorgung zu gewährleisten.
Dh. Du kannst allenfalls versuchen eine höhere Pflegestufe zu erhalten, sofern Dein Pflegefall
kein Kinder unter 12 Jahren zu betreuen hat.
In der Pflegestufe I mindestens 90 Minuten betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen,
2. in der Pflegestufe II mindestens drei Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen,
3. in der Pflegestufe III mindestens fünf Stunden betragen; hierbei müssen auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen
Die Differenz zur Grundpflege ergibt bei der Pflegestufe die Zeit, die Du für hauswirtschaftliche Tätigkeiten angerechnet bekommst.
Evtl. kannst Du beim Sozialamt Erfolg haben, daß die eine Haushaltshilfe bezahlen. Die Pflegekasse und Krankenkasse
macht das eher nicht.
Die meißten in der Pflegestufe 1-3 nutzen die Verhinderungspflege für die Bezahlung der Haushaltshilfe.
Die Pflegestufe 0 sieht seit kurzen ebenfalls die Verhinderungspflege vor.
Dh. Du kannst versuchen die Rechnungen, die Du für die Haushaltshilfe bezahlt hast, als
Verhinderungspflege einzureichen.
Liebe Grüße Fussel