Ich bekomme ja jedes Mal einen Schreck, wenn die Abrechnung der Hotelkosten (Verpflegung und Unterkunft) der Kurzzeitpflege eintrifft.
Dieses Mal müssen wir 794,08 € für 4 Wochen bezahlen.
Da bin ich dann auch jedes Mal froh, dass ich die Rechnung bei der Pflegekasse einreichen kann
und diese bezahlt das aus dem Topf der 0er Pflegestufe (eingeschränkte Alltagskompetenz),
weil wir davon dieses Jahr noch nichts gebraucht haben.
So schreibe ich dann jedes Mal an die Kasse, wenn ich die Rechnungen einreiche:
Sehr geehrte Frau xxx,
wie besprochen, bitte ich Sie die Hotelkosten über xxx € der Kurzzeitpflege
vom xxx - xxx über die eingeschränkte Alltagskompetenz abzurechnen
und direkt an die Einrichtung xxx zu überweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Denkt daran, dass das Geld der 0er immer am 30.6. des darauffolgenden Jahres verfällt, wenn ihr es nicht aufbraucht.
Jetzt, wo mein Pa vollstationär geht, haben "wir" nichts mehr von dem Geld, das Heim kann aber dafür extra Personal einstellen,
dass sich mit den dementen Bewohnern beschäftigt. Ich frage mal nach, ob die das machen...
Liebe Grüße
Ute
"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."
Martina Holzapfl