|
| Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? | |
| Autor | Nachricht |
---|
Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Fr 10 Apr 2020, 11:40 © Aggi | |
| Folgendes Problem:
Mutti benötigt ja schon seit Jahren Inkontinenzvorlagen, die sie bislang immer "kostenlos" erhielt. Wahlweise, als sie noch zuhause von mir gepflegt wurde, über die entsprechende Rezeptierung oder nachher im Pflegeheim excl. den normalen Zuschusskosten (minimaler Jahresbetrag von unter 50 Euro, weiß ich schon gar nicht mehr).
Letztes Jahr war sie erst- und einmalig zuzahlungsbefreit. Also nur für 2019. Die Inkontinenzvorlagen waren aber unverändert dieselben wie zuvor und auch in diesem Jahr wurden sie bis einschliesslich 16.März 2020 weiterverwendet.
Jetzt erhielt ich gestern per Post neue Rechnungen - einmal für Februar und für März 2020. Der alte Hilfsmittellieferant ist wohl ausgeschieden, nun ist es ein neuer und auf den Rechnungen wurden pro Monat über 48 Euro verlangt.
Meine Frage: Müssen solche heftigen Mehrkosten nicht vorab mit mir als Vorsorgebevollmächtigter besprochen werden? Die Februar-Rechnung habe ich nie gesehen (die wurde jetzt schon angemahnt). Noch merkwürdiger, bis zum 16.März, als ich letztmals bei Mutti war, lagen in ihrem Schrank unverändert die alten, "kostenlosen" Vorlagen.
Da der Eigenanteil für das Heim dies Jahr schon wieder um 100 Euro angehoben wurde und jetzt noch ohne Hinweis weitere knapp 50 Euro monatlich für Inkontinenzvorlagen dazukommen sollen, frage ich mich einfach, ob da nicht erst Rücksprache gehalten werden müsste?
Weiß hier evt. jemand, wie so etwas gehandhabt werden sollte?
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? So 12 Apr 2020, 09:41 © Aggi | |
| Antworte ich mir mal selbst: Nach allem, was ich bislang im Internet dazu gefunden habe, steht meiner Mutter bei unverändert Pflegegrad 4 Unterstützung durch die Krankenkasse zu. Und zwar in der Form, dass sie mit ihrer schweren Inkontinenz, als Hochrisiko-Dekubitus-Patient und samt ihrer Demenz und totalen Bettlägrigkeit rezeptierte Inkontinenzvorlagen aller Art zustehen. Diese dürfen im Monat max. 10 Euro Eigenanteil kosten. Auf der Rechnung und der Mahnung, die ich erhalten hatte, war ausgewiesen, dass es sich wohl um besondere "Elite"-Vorlagen handeln soll. Das ist in Muttis spez. Fall irrelevant. Jedenfalls habe ich vorsorglich dem Heim dazu geschrieben und um Aufklärung gebeten. Geordert wurde das ganze ja vor der Corona-Krise und hätte im Vorfeld mit mir besprochen werden müssen. Hab mich Samstag dazu mit meinem Bruder unterhalten, der es treffend zusammenfasste: "In all diesen bürokratischen Angelegenheiten hat das Heim noch nie einen Preis gewonnen." Bei inzwischen fast 2.000 Euro Eigenanteil im Monat fallen 50 Euro mehr oder weniger ins Gewicht. Ich selbst bin nach all den Jahren an meiner finanziellen Schallgrenze angelangt. Und es geht nicht darum, an Mutti zu sparen, sondern das alte Lied: Wenn es staatliche Hilfen gibt, brauchen wir die auch. Wir mussten schon die Anti-Dekubitus-Matratze aus eigener Tasche bezahlen, weil uns auch da - wie in so vielen Fällen - nicht geholfen wurde. Und das werde ich bis ans Ende meiner Tage nicht verstehen: Warum werden einem in Deutschland immerzu Steine in den Weg gelegt, wenn man doch einfach nur verhindern will, dass eine eh schon schlimme Lage noch schlimmer wird?!
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | kamia Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 2367
Ort : Niedersachsen
Anmeldedatum : 19.03.12
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? So 12 Apr 2020, 09:55 © kamia | |
| Hallo Aggi,
ich erinnere dunkel, dass es bei 'Mutti' ja eine besondere finaz. Lage gab.Evtl.wurde ein Antrag nicht gestellt?
Trotzalledem sende ich
liebe Ostergrüße
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Mo 13 Apr 2020, 15:05 © Aggi | |
| Liebe kamia, ich freue mich, Dich hier immer noch zu Lesen!!! Hab oft und gerne an Dich gedacht, musste mich nur, um Kraft zu sparen, einigeln. - kamia schrieb:
- ich erinnere dunkel, dass es bei 'Mutti' ja eine besondere finaz. Lage gab.Evtl.wurde ein Antrag nicht gestellt?
Trotzalledem sende ich
liebe Ostergrüße Nein, inzwischen (nach langen Kämpfen) ist das alles geklärt. In diesem Fall (> Inkontinenzvorlagen) wurde vonseiten der Krankenkasse ein neuer Lieferant vorgegeben und für die weiteren Lieferungen hätte a) dasselbe "Material" wie bisher genommen werden können (Mutti hatte die ganze Zeit seit dem Heim die zuzahlungsbefreiten, normalen Inkontinenzwindeln zum Zusammenkleben) oder b) höherwertigeres "Material" ausgesucht werden können, dass dann Zuzahlungspflichtig ist. Bevor Mutti ins Heim kam, bekam sie die Pants. Hierzu musste sie selber aber nur die entsprechenden Rezeptgebühren zahlen, da VOR dem Antrag ein entsprechendes Rezept eingereicht wurde. Fall b) liegt hier jetzt vor, aber ohne Rezeptierung. Weshalb Mutti jetzt pro Monat knapp 50 Euro dazubezahlen soll... Womit sie incl. Eigenanteil fürs Heim bei über 2.000 Euro ist und damit kurz vor der Grenze dessen ist, was sie an Rente erhält. Und damit bleibt Null Spielraum für etwaige andere Ausgaben, die immer mal anfallen könnten. Und: Meiner Meinung nach darf das Heim nicht ungefragt "teure" Mittel bestellen, wenn es auch weitaus kostengünstiger (nämlich mit einem entsprechenden Rezept) geht. Aber ... das ist nicht das erste Mal, das ich da gegen Windmühlen kämpfe ... ich bin nur inzwischen so müde geworden ... dafür, dass ich bis zur Corona-Sperre JEDEN Tag ZWEIMAL im Heim war, wäre es ja ein leichtes gewesen, mich kurz anzusprechen ... Ach, kamia, heute sind es genau 4 Wochen, die ich zuletzt bei Mutti war. Es zerreisst mir das Herz, aber Danke für Deinen lieben Gruß! Auch Dir alles Gute!!!
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | felixx Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 886
Alter : 55
Anmeldedatum : 05.07.16
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Mo 13 Apr 2020, 18:28 © felixx | |
| Hallo Aggi, musste jahrelang für Muttis Inkontinenz Material nichts zuzahlen. Seit diesem Jahr ist eine Zuzahlung fällig. Grund: die KK hat den Vertragspartner gewechselt. Da ich länger krank war, habe ich versucht, das telefonisch auszufechten - wieso nur wechselt man den örtlichen (!), seriösen Anbieter, mit dem alle stets zufrieden waren und nimmt dafür einen Anbieter aus einem anderen Bundesland, dessen Material dann auch noch so teuer ist, dass man privat zuzahlen muss?! Ich war stundenlang in Warteschleifen, erreichte schließlich sogar die Zentrale der KK in Berlin - gebracht hat es nix. Es gebe Ausschreibungen, man wäre an bestimmte Vorschriften gebunden, ich könne eine schriftliche Beschwerde beim Gesundheitsministerium einreichen.... Bla, Bla, Bla. Das Ende vom Lied : ich zahle brav und versuche, nicht dran zu denken. Kleiner Tipp : Wie siehts mit einer Erhöhung der Pflegestufe bei deiner Mama aus? Im Krieg und an der Bürokratiefront sind alle Waffen erlaubt! Felixx
Nur weil es gerade schwer ist, darfst du nicht gleich aufgeben. Es wird nicht einfacher, wenn du davor wegläufst. |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Di 14 Apr 2020, 12:16 © Aggi | |
| - felixx schrieb:
- musste jahrelang für Muttis Inkontinenz Material nichts zuzahlen.
Seit diesem Jahr ist eine Zuzahlung fällig. Grund: die KK hat den Vertragspartner gewechselt. ... oh mann ... bei Deinen Zeilen, liebe felixx, muss ich schlucken ... ist genauso wie bei Mutti ... - felixx schrieb:
- Kleiner Tipp : Wie siehts mit einer Erhöhung der Pflegestufe bei deiner Mama aus?
Mutti ist schon bei Pflegegrad 4 und rein technisch steht ihr schon Pflegegrad 5 zu. Da es an den Heimkosten nichts ändert, habe ich bis dato nicht in Betracht gezogen, dass dieser letzte Pflegegrad etwas bringt. Muss ich mich mal schlau machen. Danke für den Tipp! - felixx schrieb:
- Das Ende vom Lied : ich zahle brav und versuche, nicht dran zu denken.
Kann unter diesen Umständen auch bei uns drauf hinauslaufen. Ich warte ja noch auf die Antwort vom Heim. Aber die reguläre Arbeit nach den Feiertagen wird dort ja heute erst wieder aufgenommen. Es ist und bleibt zum Kopf in den Sand stecken! Aber Feedback wie Dein's und das von kamia tuen gut! Ich halte Euch auf dem Laufenden.
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Di 14 Apr 2020, 13:11 © Aggi | |
| Also (ausgehend von "Inkontinenzhilfen für Heimbewohner"): Das Internet sagt mir, der Pflegegrad ist wurscht. Entscheidend ist nur, dass man einen hat. Entscheidend ist mehr der Grad der Inkontinenz. Bislang finde ich nichts Gegenteiliges zu dem Satz: Ab mittlerer Inkontinenz werden Windeln von der Krankenkasse bezahlt Dazu gehört, dass VOR dem Antrag ein entsprechendes Rezept eingereicht werden muss. Und dann dürfte die Zuzahlung max. 10 Euro im Monat betragen. Und nicht, wie bei Mutti, knapp 50 Euro im Monat. Ein weiteres Thema wäre bei solch hohen Kosten die Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Bei chronisch Kranken (wie Mutti) wäre dies berühmte 1 % dann ja doch schnell erreicht. Mal so als Tipp. Muss weiter, hab gleich selber einen Arzttermin und bin schon gespannt, wie die da den Mindestabstand einhalten.
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? Fr 08 Mai 2020, 07:35 © Aggi | |
| Inzwischen hat sich dies Thema für mich erledigt, aber ich wollte hier noch was dazu schreiben: - Aggi schrieb:
Ein weiteres Thema wäre bei solch hohen Kosten die Befreiung von der Zuzahlungspflicht. Bei chronisch Kranken (wie Mutti) wäre dies berühmte 1 % dann ja doch schnell erreicht. Mal so als Tipp. Dieser Gedanke von mir selbst war falsch, wie ich inzwischen von der Krankenkasse weiß. Mehrkosten durch Inkontinenzartikel fallen nicht unter die Punkte, die man in der Berechnung bei der Zuzahlungspflicht mit einreichen kann. Laienhaft gesagt, hat sich der Kunde selbst für ein "teures" Produkt entschieden, er hätte das ja nicht machen müssen... Und in Muttis und meinem Fall habe ich dann endlich die Pflegedienstleiterin sprechen können, die sich ehrlich entschuldigte, das das nicht im Vorfeld mit mir besprochen worden war. In der Sekunde habe ich selber aber eingelenkt und gesagt, alles in Ordnung, noch können wir die Kosten ja tragen. Hintergrund: Das Kind liegt bereits im Brunnen und bei Mutti soll es ja nun nicht an den "guten" Vorlagen scheitern. Wenn alle Stricke reissen, muss ich halt wieder einen Sozialhilfeantrag stellen, wie das geht, weiß ich ja inzwischen. Gestern bekam ich dann Post vom Pflegeheim, dass die zum Schluss gekommen sind, dass bei Mutti ein Antrag auf Höherstufung der Pflegebedürftigkeit angebracht ist. Den Vordruck brauchte ich nur zu unterschreiben und konnte ihn direkt an die Pflegekasse weiterleiten. Damit wird Mutti dann Pflegegrad 5* erhalten. * Eine „schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ (bzw. 90 bis 100 Punkte als Ergebnis des Gutachtens) führen zur Anerkennung des Pflegegrads 5.In dieser Corona-Zeit, wo mir jede Woche gesagt wird, Mutti sei gut zufrieden und alles sei wie gehabt, musste ich nur schlucken, als ich den Vordruck unterschrieb: "(...) da sich der Gesundheitszustand von XXX erheblich verschlechtert hat, stelle ich hiermit einen Antrag auf Höherstufung der Pflegebedürftigkeit (...)" Wenn ich sie schon nicht in ihrem Zimmer besuchen darf, weiß ich wenigstens, sie liegt da in hochwertigen Vorlagen...
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | | Was dürfen Hilfsmittel im Heim kosten? | |
|
Ähnliche Themen | |
|
| |