Liebe Quintilia,
- Quintilia schrieb:
- Es würde mich von meinem Rechtsempfinden her nun sehr wundern, wenn etwas so Grundlegendes wie die Grundrechte innerhalb des häuslichen Bereichs nicht gelten würden.
das tun sie doch. Der Gesetzgeber gestaltet nur Unterschiede für die Bereiche "Pflege durch Angehörige" zuhause und "Pflege durch ambulante Dienste" zuhause, genauso, wie z.B. die Gesetze ja auch unterschiedlich sind für Handhaben, die Du als Mutter hast im Vergleich zu denen, die Erzieher wie Kindergärtner/Innen oder Lehrer/Innen haben. Als Mutter darfst Du im Krankheitsfall Deiner Tochter entscheiden. Das dürfen Vorgenannte z.B. nicht.
Die Logik erschliesst sich, wenn man da schon an den Versicherungsschutz denkt. Wo greift welche Versicherung, stürzt Deine Tochter bei Dir in der Küche und verstaucht sich leider den Fuß oder passiert es auf dem Schulweg oder passiert es, wenn sie in einer Freistunde heimlich nach Hause läuft, weil sie was vergessen hat...
Um dem ganzen Gesetzes-Kuddelmuddel gerecht zu werden, MUSS der Gesetzgeber hier unterscheiden.
Das bedeutet aber nicht, dass man zuhause machen darf, was man will. Aber es gilt, zu differenzieren. Bleib ich mal im häuslichen Bereich, so kann da ein doppelseitiges Bettgitter eine absolut gute, wichtige, richtige Sache sein und fällt NICHT unter freiheitsentziehende Maßnahmen. Nämlich, wenn der Betroffene es selbst so will.
Jetzt stell Dir mal vor, ein pflegender Angehöriger zuhause müsste neben all dem, was er oder sie eh schon 24 Stunden am Tag an den Backen hat, auch noch für jeden Handgriff jeweils zum Gericht laufen, um das gewünschte Bettgitter hochziehen zu dürfen oder die Tür abschliessen zu können, OBWOHL allen, dem Betroffenen und der Familie klar ist, das ist so gewünscht und gewollt?
Ich für meinen Teil hätte dann vermutlich schon nach einem halben Jahr bei Mutti das Handtuch geschmissen. Denn die Pflege allein ist schon mehr, als ein Einzelner leisten kann, dann noch für jeden unnötigen Handgriff Anträge einreichen und notfalls wochenlang warten, in denen echte Unglücke passieren könnten - das hat der Gesetzgeber schon richtig erkannt.
Was anderes sind Fälle von Machtmissbrauch. Dafür sehe ich die Notwendigkeit dieser Gesetze. Für die Worst-Case-Szenarien.
Und da fängt es schon dabei an, wenn nach zusätzlichen "Pillen" gerufen wird, um Bewohner am Weglaufen zu hindern. Da fängt Freiheitsentzug schon an. Kann es jedenfalls. Denn gerade bei Demenz ist die Medikation eine delikate Gratwanderung ... schwer, sehr sehr schwer!
Ich habe Monate gebraucht um zu verstehen, warum mein Heim so versessen darauf ist, Medikamente nur auf ärztliche Anordnung zu geben und abzusetzen. Weil die sich absichern müssen. Die können mir ja vertrauen von hier bis zum Mond und wieder zurück. Aber sie wissen auch, da muß nur ein anderer aus meiner Familie kommen und das anders sehen. Zack, haben sie eine Klage an der Backe und egal, wie es dann ausgeht, wäre das dermassen contraproduktiv für ein Heim, das doch im Grunde nur Helfen will ...
Jo, da hatte ich eine Mega-Lange-Leitung, bis ich das begriffen hab. Weil ich es vorher jahrelang selber entscheiden durfte und gut gemacht habe. Aber immerhin, irgendwann krieg sogar ich die Kurve...
Hilft Dir das irgendwie weiter? - Schwieriges Thema...
LG,
Aggi