Madita Neu im Forum
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| Thema: Verhinderungspflege durch Familienangehörigen... Mo 20 Nov 2017, 06:26 © Madita | |
| Guten Morgen Zusammen, ich habe mal eine vielleicht "dumme" Frage. Bisher haben wir ausser des eigentlichen Pflegebeitrages noch nichts anderes beantragt.
Wir versuchen gerade da es für meinen Vater (wie wahrscheinlich bei jedem Demenzerkrankten) auch einfacher bzw. besser ist mit eigenen Möglichkeiten (meine zwei Brüder und ich) Freiräume für meine Mutter zu schaffen.
In diesem Jahr hatte Sie eine Augen Op...ich habe mir zwei Wochen frei genommen um mich um meine Mutter zu kümmern ( zwei Tage davon auch rämlich getrennt von meinem Vater) und mein Bruder hat uns bei meinem Vater unterstützt bzw. die Betreuung übernommen. Dafür könnten wir Verhinderungspflege beantragen (ob es noch im nachhinein geht, ist natürlich noch zu klären). Nun würde ich in diesem Falle aber nicht wissen, welchen Betrag lege ich dabei zu grunde. Hat jemand von Euch Erfahrung?
Wir beschäftigen uns damit auch in Zukunft von Menschen die ihm ausser der Familie bekannt sind stundenweise Unterstützung anzunehmen. Dafür wäre es dann auch gut zu wissen, wie rechnert man so etwas ab.
Vielen Dank im voraus für die Unterstützung.
Wünsche einen schönen Start in die Woche Madita |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Verhinderungspflege durch Familienangehörigen... Mo 20 Nov 2017, 09:16 © kamia | |
| Hallo Madita, ich habe direkt mit der Pflegekasse gesprochen, die haben ein Formular geschickt, dieses wurde ausgefüllt und das war es. Meine mich zu erinnern, dass es eine Kostenerstattung auch rückwirkend gibt, jedoch ist der Verwandschaftsgrad der Helfer von Bedeutung. - Zitat :
- Dafür wäre es dann auch gut zu wissen, wie rechnert man so etwas ab.
Das was du bezahlst, die Helfer müssen dir eine Bestätigung ausfüllen, Stunden,Name, Anschrift usw. und dann wird erstattet. Die steuerliche Frage ist vom Helfer zu klären...
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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Ulli Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Verhinderungspflege durch Familienangehörigen... Di 21 Nov 2017, 21:15 © Ulli | |
| Auf dem Antrag mußt du den Zeitraum eintragen, wer die verhinderte Person ist (wer als Pflegeperson normalerweise bei der Krankenkasse eingetragen ist) und von wem die Verhinderungspflege durchgeführt wird. Dies kann auch durch Alltagsbegleiter geschehen. Steuerlich braucht dies nicht angegeben werden. Du gibst z.B. an - Frau Muster hat an (?) Tagen meine Mutter jeweils 2 Stunden betreut. Der Stundenlohn beträgt (10)€ - das ergibt (?) €. Und natürlich ein Konto angeben. Der Max. Betrag pro Jahr beträgt 1612,-€. Zusätzlich kannst du von einem zugelassenen Betreuungsdienst pro Monat 125,-€ in Anspruch nehmen.
ulli |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Verhinderungspflege durch Familienangehörigen... Di 21 Nov 2017, 22:02 © kamia | |
| - Ulli schrieb:
- Steuerlich braucht dies nicht angegeben werden.
oh, das ist mir neu.... Danke
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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