Hallo,
eine Dame von unserem hiesigen Pflegestützpunkt hat mir
einen nützlichen Tipp gegeben.
Wer seinen Angehörigen mindestens 6 Monate zu Hause
pflegt und betreut, hat Anspruch auf Verhinderungspflege.
Dies gilt auch für Pflegestufe 0.
Diese Verhinderungspflege von max. 28 Tagen
kann aufgeteilt, und sogar stundenweise beantragt werden.
Der Antrag muss bei der zuständigen Kranken-/Pflegekasse
gestellt werden.
Auch einsetzbar für die Tagespflege, und amb. Dienste.
Hier ein paar Infos der DAK (gibt es auch von anderen KK)
http://www.dak.de/dak/leistungen/Ersatzpflege-1078978.html
Liebe Grüße
Paula