| Ich brauche dringend Hilfe | |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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| Thema: Ich brauche dringend Hilfe Fr 10 März 2017, 20:35 © Baerbel | |
| Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit Wohnrecht aus? Ich brauche dringend Hilfe für meine Demenzkranke Mutter.
Liebe Grüße Baerbel |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Fr 10 März 2017, 20:56 © kamia | |
| Wohnrecht ist in der Regel im Grundbuch an 1. Stelle eingetragen..... Nur mit Einverständnis/Unterschrift der berechtigten Person kann dieses geändert werden. Entfernt wird es nur mit Vorlage der Sterbeurkunde. So war's bei uns....
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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lucky Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Sa 11 März 2017, 19:54 © lucky | |
| Ich würde Kontakt zu einem Notar aufnehmen.
Gut wäre, wenn der Notar noch im Amt wäre, bei dem man es hat eintragen lassen. Ansonsten halt ein Anderer. |
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Amelu Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Sa 11 März 2017, 20:41 © Amelu | |
| Ich denke, ein Notar ist in diesem Fall nicht die richtige Anlaufstelle, Notare sind ledigllich Beurkunder.
Ich würde aufm Katasteramt anrufen, evtl. noch bei der Baubehörde. Die Gemeinden haben Grundbücher, in denen die Rechte der Grundeigentümer und andre Verfügungen eingetragen sind.
Was genau ist das Problem?
Amelu |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Sa 11 März 2017, 21:36 © Baerbel | |
| Hallo zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure Bemerkungen.
Mein Problem ist folgendes.
Meine Mutter hat ihr Haus an meinem Bruder und meiner Schwägerin verschenkt. Der Vertag wurde mit lebenslangen Wohnrecht aufgesetzt. Meine Mutter muss lt. Vertrag 40 % der Heizkosten zahlen.
Das Haus meiner Mutter ist mit einem Flur zum Haus meines Bruder verbunden. Mein Bruder ist vor 3 Jahren verstorben, sodass das Haus im Besitz meiner Schwägerin überging. Meine Mutter war zu der Zeit im Anfang einer Demenz. Nach einem Jahr bekam ich ein Anruf von ihrem Rechtsanwalt, das sie nichts mehr für meine Mutter tun möchte. Sie hatte zu diesem Zeitpunkt meine Mutter zur Kurzeitpflege gebracht. Da ich zu diesem Zeitpunkt noch keine kurzfristige Lösung hatte, ist meine Mutter erstmal 1 1/2 Jahre im Heim geblieben. Mein Mann und ich haben sie vor 15 Monaten aus dem Heim zu uns geholt. Ca 3 Jahre nimmt meine Mutter also von ihrem Wohnrecht nicht gebraucht. Gestern habe ich eine Rechnung für 3 Jahre Heizkostenrechnung über 1.958,-- EUR incl. Reparatur der Heizung und Schornsteinfeger bekommen. Da meine Mutter ja nicht mehr im Haus wohnt, bin ich der Meinung, dass sie das nicht zahlen muß. Mehr kann mir hier weiterhelfen. Danke schon mal im voraus. Liebe Grüße Ute-Baerbel |
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lucky Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Sa 11 März 2017, 21:45 © lucky | |
| Oh, das würde ich komplett einem Anwalt übergeben. Auf jeden Fall nicht bezahlen. Ist die Schenkung länger als 10 Jahre her? |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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lucky Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 12:25 © lucky | |
| Dann wird in irgendeiner Form eine Rückabwicklung möglich sein. Schenkungen werden nach 10 Jahren wirksam. |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 13:08 © kamia | |
| Liebe Bärbel! Ich würde eine gütliche Einigung versuchen. Das was deine Schw. tat ist sicher moralisch nicht OK, jedoch rechtlich gesehen besteht das Wohnrecht weiterhin und die Verpflichtungen aus dem Vertrag. Rückabwicklung??? könnte evtl. gehen, wer ist der rechliche Betreuer? Meine Meinung........ Hab folgende Info dazu gefunden..... Liebe Grüße
Wohnrecht Berechtigung auch im Pflegefall? Bei der Festlegung eines lebenslangen Wohnrechts wird stets davon ausgegangen, dass der Berechtigte hiervon auch bis zu seinem Tod Gebrauch machen kann. Dies ist aber bei Weitem nicht immer der Fall, denn besondere Lebensumstände, wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung und eine daraus resultierende Pflegebedürftigkeit, können unter gewissen Umständen dazu führen, dass der Berechtigte seinen Lebensabend beispielsweise in einem Pflegeheim verbringen muss.
Wohnrecht und stationäre PflegeDurch solch unvorhergesehene Änderungen der jeweiligen Lebensumstände wird einem lebenslangen Wohnrecht die juristische Geschäftsgrundlage entzogen, schließlich kann der Berechtigte nicht von seinem Recht Gebrauch machen und das betreffende Gebäude als Wohnung nutzen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen ist, in ein Heim umzuziehen. Grundsätzlich macht ein Wegfall der Geschäftsgrundlage eine Anpassung des Vertrages erforderlich, aber Pflegefälle bilden hier eine große Ausnahme. Der Gesetzgeber sieht bei einem plötzlichen Pflegefall keine Veranlassung zur Vertragsänderung, weil alle Beteiligten bei der Festlegung des lebenslangen Wohnrechts damit rechnen müssen, dass der Berechtigte dieses nicht bis zu seinem Tod ausüben kann. Da eine Anpassung des Vertrages nicht stattfindet, sofern nicht Dementsprechendes vereinbart wurde, bleibt das Wohnrecht grundsätzlich weiterhin bestehen. Selbst wenn der Berechtigte sein Wohnrecht nicht mehr ausüben kann und sich in einer stationären Pflegeeinrichtung befindet, ist die Übertragung des Wohnrechts an Dritte nicht so einfach möglich. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, bei der Festlegung eines lebenslangen Wohnrechts auch die Möglichkeit eines Pflegefalls zu bedenken und entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Wohnrecht und häusliche PflegeIm Falle einer plötzlichen Pflegebedürftigkeit ist aber bei Weitem nicht immer eine stationäre Pflege erforderlich. So findet die häusliche Pflege weitaus häufiger Anwendung. Der Pflegebedürftige kann hierbei in seiner gewohnten Umgebung bleiben, ohne auf eine adäquate Pflege verzichten zu müssen. Da der Betroffene im Rahmen einer häuslichen Pflege in seinem häuslichen Umfeld verbleibt, kann dieser natürlich auch nach wie vor von seinem Wohnrecht Gebrauch machen. Falls in einem besonders schweren Pflegefall eine ambulante Pflege nicht ausreicht und der Pflegebedürftige trotzdem in seiner Wohnung bleibt, kann er das im Wohnrecht inkludierte Aufnahmerecht nutzen. So ist es zulässig, dass neben dem Pflegebedürftigen selbst ebenfalls erforderliches Pflegepersonal die betreffende Wohnung nutzt.
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt)
Zuletzt von kamia am So 12 März 2017, 14:02 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 13:40 © Baerbel | |
| Liebe Kamia,
gerichtliche Betreuerin bin ich. Meine Mutter ist gegen Ihren Willen ins Pflegeheim gebraucht worden ohne eine Abstimmung mit mir zu treffen. Meine Schwägerin will nur das Haus haben und nichts für meine Muttern tun. Meine Mutter nimmt ihr Wohnrecht nicht in Gebrauch und ich bekomme jetzt nach 3 Jhren eine Heizkostenabrechnung. Liebe Grüße Ute-Bärbel |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 13:42 © kamia | |
| das hab ich auch noch gefunden..... Fristen für die Heizkosten Abrechnung innerhalb eines Jahres Heizkostenabrechnungen müssen Mietern innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Jahr 2012 betreffen, muss der Mieter bis zum 31.12.2013 vorliegen haben. Versäumt der Vermieter die Frist, kann er keine Nachforderung mehr stellen.
Versäumt der Vermieter bei der Heizkostenabrechnung die Frist von einem Jahr, kann er keine Nachforderung mehr stellen.(Foto: dpa) Heizkostenabrechnungen müssen Mietern innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Jahr 2012 betreffen, muss der Mieter bis zum 31.12.2013 vorliegen haben. Versäumt der Vermieter die Frist, kann er keine Nachforderung mehr stellen.
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt)
Zuletzt von kamia am So 12 März 2017, 13:46 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 13:45 © kamia | |
| - Baerbel schrieb:
Meine Mutter nimmt ihr Wohnrecht nicht in Gebrauch und ich bekomme jetzt nach 3 Jhren eine Heizkostenabrechnung. Liebe Grüße Ute-Bärbel hat denn die Schwägerin die Wohnung aufgelöst? Bewohnt jemand Anderes die Räume? Könntest du die Wohnung vermieten?
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 14:00 © kamia | |
| - Baerbel schrieb:
- Liebe Kamia,
Meine Schwägerin will nur das Haus haben und nichts für meine Muttern tun.
ja, moralisch nicht OK................es sei denn im Vertrag ist es anders geregelt
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 14:12 © kamia | |
| Nochmal ein Hinweis zur Schenkung, die man nicht so einfach rückgängig machen kann
Auch kann eine Schenkung wegen groben Undanks widerrufen werden (§ 530 BGB). Diese unterliegt nicht der Zehnjahresfrist. Eine schwere Verfehlung im Sinne dieser Vorschrift begeht der Beschenkte, wenn er vorsätzlich oder moralisch vorwerfbar den Schenker oder dessen Angehörige schlecht behandelt. Dies ist z. B. Anzunehmen, wenn der Beschenkte den Schenker oder einen seiner nahen Angehörigen körperlich misshandelt, bedroht oder ihn grundlos bei der Polizei anzeigt oder verhindert, dass der Schenker sein Nießbrauchsrecht an der geschenkten Immobilie ausgeübt. Solche Verfehlungen müssen eine tadelnswerte, in grobem Maße undankbare Gesinnung erkennen lassen. Ein Widerruf ist dann nicht mehr möglich, wenn der Schenker nicht binnen eines Jahres nach Kenntnis vom Widerrufsgrund die Schenkungen widerruft oder gar ausdrücklich auf sie verzichtet hat.
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt)
Zuletzt von kamia am So 12 März 2017, 17:42 bearbeitet; insgesamt 2-mal bearbeitet |
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Baerbel Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 14:19 © Baerbel | |
| Liebe Karin,
was ich möchte ist, das ich nicht einsehe, wenn meine Mutter nicht in der Wohnung ist, daß wir jetzt noch Heizöl bezahlen sollen.
Liebe Grüße Ute-Baerbel |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 14:32 © kamia | |
| Liebe Ute, das verstehe ich gut.....nur auch unbewohnte Räume müssen beheizt werden..... hab ich auch ein paar Jahre gemacht.
Alles alles Gute, denk dran Anwälte kosten sehr viel Geld..... Argumente zum Gespräch hast du ja nun, sprich mit deiner Schwägerin...
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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Marie Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 14:48 © Marie | |
| - Zitat :
- Versäumt der Vermieter bei der Heizkostenabrechnung die Frist von einem Jahr, kann er keine Nachforderung mehr stellen.(Foto: dpa)
Heizkostenabrechnungen müssen Mietern innerhalb eines Jahres zugeschickt werden. Abrechnungen, die das Jahr 2012 betreffen, muss der Mieter bis zum 31.12.2013 vorliegen haben. Versäumt der Vermieter die Frist, kann er keine Nachforderung mehr stellen.
Liebe Ute, ich nehme mal Bezug darauf. Du schreibst, daß nur 40 % bezahlt werden müssen. Hast Du denn eine ordnungsgemäße, nachprüfbare Abrechnung überhaupt bekommen? Eine Rechnung mit einem Gesamtbetrag, noch dazu für mehrere Jahre reicht nicht aus. Aus welchem Gesamtbetrag ergeben sich diese 40 % für das Jahr, für das evtl. noch bezahlt werden müßte - also 2016? Reparaturen und Schornsteinfeger gehören eher nicht zu den Heizkosten. Meine Empfehlungen wären: Erst mal auf keinen Fall bezahlen. Bevor Du zu einem Anwalt gehst, erst mal zum Deutschen Mieterbund. Ich selbst hatte mal ein eingetragenes Wohnrecht im Haus meines Vaters. Dieses Haus war zu der Zeit auch schon an meinen Sohn verschenkt. Ich mußte auf Grund meiner Arbeitslosigkeit das Wohnrecht los werden. Das hat dann ein Notar einfach beurkundet und gut war's. |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe So 12 März 2017, 15:39 © kamia | |
| Liebe Marie,
Wohnrecht los werden - sicher nicht das Problem - wenn man einvernehmlich regelt. In diesem Fall gebe ich zu bedenken: Wohnrecht hat auch einen WERT!
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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Marie Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Ich brauche dringend Hilfe Mo 13 März 2017, 16:31 © Marie | |
| Liebe Karin, ja, wohnrecht hat einen Wert - aber keinen absoluten. Unsere Notarin hatte zu einem Nießbrauchsrecht geraten, auf einen Verzicht des Pflichtteils meinerseits und auf ein Verkaufs- und Beleihungsverbot für meinen Sohn so lange mein Vater lebt. Vaters Nachbar hatte nur ein lebenslanges Wohnrecht. Sein Sohn begann einen Anbau, zahlte seine Schulden irgendwann nicht mehr und das Ganze wurde zwangsversteigert. Bis zur Zwangsräumung hat der Anwalt des Nachbarn diesem geraten, nicht freiwillig auszuziehen. Hat letztlich nichts geholfen, weil die Bieter entscheiden konnten ob sie es mit oder ohne das eingetragene Wohnrecht ersteigern wollten. Sie wollten natürlich ohne. Hätte ich auch so nicht vermutet - aber es gibt vieles, was man nicht kennt, wenn es einen nicht betrifft. |
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