Moment mal, ich glaube hier wird etwas verwechselt: Wohngeld und Pflegewohngeld. Das sind zwei völlig unterschiedliche Leistungen, die unter völlig verschiedenen Voraussetzungen bewilligt werden.
Wohngeld wird bei der Gemeinde beantragt und ist einkommensabhängig. Das ist die selbe Leistung, die alle gering verdienenden in Mietwohnungen beantragen können.
Pflegewohngeld hingegen gibt es nur für Bewohner einer Pflegeeinrichtung, als Investitionskostenszuschuss. Diese Leistung ist einkommens- und vermögensabhängig, und wird nicht in allen Bundesländern bezahlt.
Also Peter, was genau wurde abgelehnt?
Schöne Grüße von Tina