Hallo Kurt,
wenn du einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt hast, und der MDK festgestellt hat, dass du, aufgrund deiner körperlichen Verfassung noch in der Lage bist, dich allein zu waschen/duschen, dich an- und auszukleiden, und nicht mind. 46 Minuten täglich Hilfe für diese Verrichtungen benötigst, dann erhältst du keine Einstufung. Wenn du das alles noch kannst, dann kann man den Haushalt auch bewältigen, lt. Aussage des MDK. Aber hier ist auch dein Hausarzt gefordert. Wenn du ihm davon berichtet hast, dass du den Haushalt wegen deiner Erkrankung nicht mehr machen kannst, und evtl. Hilfe beim Duschen benötigst, dann kann er dir Behandlungspflege verordnen. Du kannst dann einen amb. Dienst damit beauftragen. Meistens denken die Hausärzte nicht an diese Möglichkeit, wenn man sie nicht darauf anspricht.
Liebe Grüße
Paula