Ich möchte Euch einen Bericht der mir gerade auf www.orf.at ins Aug' gesprungen ist, nicht vorenthalten:
Großmutter vernachlässigt: Enkelin bestraft
Weil sie ihre pflegebedürftige
Großmutter vernachlässigt hatte, wurde am Mittwoch ihre Enkelin am
Salzburger Landesgericht zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Die bettlägerige Großmutter selbst zu Hause zu betreuen sei der
größte Fehler gewesen, das sagte die angeklagte Enkelin, die bei der
Urteilsverkündung in Tränen ausbrach. Ihre Großmutter sollte im Kreise
der Familie alt und nicht ins Pflegeheim abgeschoben werden. So wusch,
fütterte und umsorgte die Enkelin die Großmutter. Als ihr das zuviel
wurde, engagierte sie zwei Pflegerinnen aus der Slowakei für die
Betreuung rund um die Uhr - über Vermittlung offizieller Stellen. Die
beiden Pflegerinnen sagten vor Gericht aus, sie hätten die Enkelin auf
die offenen, wundgelegenen Stellen der alten Frau aufmerksam gemacht,
aber es sei kein Arzt gerufen worden.
Warnung für alle pflegenden Angehörigen
Den
beiden Pflegerinnen schenkte der Richter mehr Glauben als einem halben
Dutzend entlastender Zeugen, die von besten Absichten, großer Zuneigung
und keinerlei wunden Stellen berichteten. Die zwei Hilfskräfte seien
nicht ausreichend überwacht worden, so die Urteilsbegründung. Im
Gerichtssaal herrschte Unverständnis nach dem noch nicht rechtskräftigen
Urteil. Ein Freispruch war erwartet worden. Der Schuldspruch sei aber
eine Warnung für tausende Salzburger, die ihre Angehörigen zu Hause
pflegen, so das Gericht. Die Schwelle sich wegen der Vernachlässigung
Hilfsbedürftiger strafbar zu machen liegt sehr niedrig.
Quelle:
http://salzburg.orf.at/news/stories/2535170/