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 "Hotelkosten" bei Kurzzeitpflege

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Biggi
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Biggi

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"Hotelkosten" bei Kurzzeitpflege Flag_g10
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"Hotelkosten" bei Kurzzeitpflege Empty
BeitragThema: "Hotelkosten" bei Kurzzeitpflege
"Hotelkosten" bei Kurzzeitpflege EmptySo 07 Nov 2010, 13:29    © Biggi
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Die sogenannnten "Hotelkosten" (Unterbringung und Verpflegung) bei der Kurzzeitpflege sind ja in der Regel selber zu bezahlen. Sie sind in dem z.Zt. geltenden Satz von 1.550,-- Euro p.a. nicht verrechenbar.

Doch wenn der Kranke die seit 2008 bestehende Pflegestufe O  (eingeschränkte Alltagskompetenz) hat, die als Sachleistung 100,-- bis 200,-- Euro pro Monat beträgt, kann er diese Hotelkosten damit durch die Pflegekasse begleichen lassen.

LG Biggi






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--- Besondere Menschen erkennst du daran, dass sie dich berühren ohne ihre Hände zu benutzen ---


Zuletzt von Biggi am Do 22 Aug 2013, 14:34 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet (Grund : Kurzzeitpflegesatz angepasst)
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