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 Feuerwehreinsatz im Pflegeheim

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sauerland
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BeitragThema: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 18:40    © sauerland
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Ein Hallo an alle Forumsteilnehmer,

möchte mich gleichzeitig auch entschuldigen, da ich mich für einen Bekannte hier eingeloggt habe um eventuell eine brennende Frage zu klären.

Folgendes:

Ein Demenzkranker (starker Raucher) wurde in ein Pflegeheim untergebracht.
Bei Unterbringung wurde auf das Rauchen hingewiesen.
Reaktion des Pflegeheimes: Kein Problem, wird sind ein Raucherheim, hier darf geraucht werden.
Der Vormund(mein Bekannter) hat extra ein Heim gesucht, in dem geraucht werden darf.

Der Demenzkranke hat also geraucht, daraufhin sind die Brandmelder angesprungen und es folgte ein Feuerwehreinsatz.
Nun versucht das Heim mit allen Mitteln diese Kosten von dem Vormund (meinem Bekannten) einzufordern.
Es geht hier um 571,- Euro

Es existiert auch eine Haftpflichversicherung (von dem Demenzkranken) aber die verweigert die Kostenübernahme.

Weiß jemand Rat, muß der Vormund das bezahlen?
Was kann man tun?
An wen kann man sich wenden?
Hat es überhaupt Aussicht auf Erfolg, sich dagegen zu stemmen?
Versucht das Pflegeheim hier eventuell Gelder einzufordern, die ihnen gar nicht zustehen?


Vielen Dank für euer Interesse und eventuelle Antworten

Gruß
Peter aus dem Sauerland
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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 18:43    © sylvia
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Hallo Peter,
es sollte die Haftpflichtversicherung greifen. Allerdings sollte auch der Stift gegen sowas abgesichert sein.
Einfach mal einen Rechtsanwalt fragen.

LG Sylvia und viel Erfolg








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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 18:48    © sauerland
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Ja Rechtsanwalt war auch mein Vorschlag, mittlerweile ist mein Bekannter völlig entnervt, hat sogar das Geld schon überwiesen.
Er hat auch etwas Angst vor den Kosten des Rechtsanwaltes, falls das ein völlig falscher oder nicht erfolgsversprechender Weg wäre.

Die Haftpflichtversicherung zieht sich zurück, da kein Schaden im herkömmlichen Sinne entstanden ist, sprich, wenn z.B. Wasser eine Nachbarwohnung beschädigt oder ähnlich.

Gruß
Peter
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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 19:57    © Biggi
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Hallo Peter,
herzlich Willkommen im Forum. Feuerwehreinsatz im Pflegeheim 746561

Ich denke auch, dass die Haftpflicht dafür einspringen muss. Andererseits ist es ein Raucherheim für Demente! Da muss man immer mit sowas rechnen. Also müsste das Heim selber dafür versichert sein.

Eine einmalige Auskunft beim RA wird so teuer auch nicht sein. Schlecht ist natürlich, dass er schon bezahlt hat.
Vielleicht einfach mal unverbindlich in anderen Heimen fragen, wie die das regeln. Dann hätte man einen Anhaltspunkt.

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 21:25    © vargen
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Hej Peter,

einen RA sollte man doch kontaktieren. Ein Raucherheim - dann ist es für mich unverständlich, dass die Brandmelder anspringen, es sei denn, dass in den Zimmern nicht geraucht werden darf, sondern nur in den Gemeinschaftsräumen. Wäre dies der Fall und es wurde im Zimmer geraucht, dann ??? - wahrscheinlich doch Sache des Demenzkranken, meine Vermutung.

LG

Frederik







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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyMo 20 Dez 2010, 21:54    © Babsi55
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In Pflegeheimen sind in Deutschland Brandmelder in den Zimmern immer Vorschrift. Manche Bewohner zünden auch Kerzen an oder ein Fernseher fängt Feuer. In dem Heim meiner Eltern herrscht auch kein Rauchverbot. Aber viele Bewohner gehen auf den Balkoon zum Rauchen und schnippen die Kippen über die Brüstung. Da kann auch, wenn die Glut in einen anderen Balkon fällt, eion Brand entstehen.

Wäre wirklich interessant wer dafür haftet.
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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyDi 21 Dez 2010, 08:47    © sylvia
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Schlecht, da er schon bezahlt hat.

Ein Beratungsgespräch ist kostenlos. Andere Frage hat er keine Rechtschutzversicherung?

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyDi 21 Dez 2010, 09:08    © sauerland
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Also der von mir genannte Vormund ist "nur" Betreuer,

da ich mich auf diesem Fekd nicht wirklich gut auskenne, war es für mich erst mal kein Unterschied, ich bitte das zu entschuldigen.

Da Geld aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung vorhanden ist und der Betreuer mittlerweile ziemlich entnervt ist, hat er bezahlt.
Er wird sogar ständig auf der Arbeit angerufen und es wird gesagt, ihr Bruder nimmt seine Tabletten nicht, können sie mal vorbeikommen....10 Min später, dann die Ansage bleiben sie ruhig weg, er hat die Tabletten jetzt genommen.

Ich bin ja der Meinung, es sollte aber pfleglich mit dem Vermögen umgegangen werden und wenn unberechtigte Forderungen gestellt werden, sollte man doch da entgegen wirken.
Mir kommt so der Verdacht, dass das Heim die Kosten hier vielleicht 2 mal abrechnet, einmal mit der eigenen Versicherung und zum zweiten von dem zu pfegendem. Das allerdings ist nur ein Verdacht von mir.

Das der Brandmelder angeht und einen Fehlalarm auslöst, kann doch theorethisch 3 mal täglich geschehen, auch wenn der Kranke da eine Mitschuld hat ist es doch nach einer gewissen Zeit überhaupt nicht mehr zu bezahlen.....

Ja, ein Beratungsgespräch mit einem RA ist meiner Meinung nach unausbleiblich.

Herzlichen Dank für eure antworten

Gruß aus dem Sauerland
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Marie
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BeitragThema: Re: Feuerwehreinsatz im Pflegeheim
Feuerwehreinsatz im Pflegeheim EmptyDi 21 Dez 2010, 09:47    © Marie
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Hallo Sauerland,

ich denke auch, daß hier juristische Beratung angesagt ist. Du kannst aber nicht davon ausgehen, daß diese Beratung beim Anwalt kostenlos ist. Das ist Anwälten leider nicht erlaubt. Sicherlich wird es schwer sein, das Geld zurückzuholen - für den Fall, daß es nicht hätte gezahlt werden müssen. Im Zweifelsfall sollte man wirklich erst mal nicht zahlen. Kommt dann möglicherweise ein gerichtlicher Mahnbescheid, ist immer noch Zeit Widerspruch einzulegen und dann wird das ganze in einer Gerichtsverhandlung geklärt. Dauert zwar lange aber man hat bei einem so ungewissen Ausgang doch die Chance, das Geld zu behalten.

Ich drücke die Daumen, daß es doch noch positiv ausgeht.

Grüße von Marie
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