Zum Thema "Niederflurbett" gibt es viel Lesenswertes online, das hier beispielhaft, auch bekannt als "Niedrigbett" nicht nur zur Sturzprophylaxe sondern z.B. auch bei Handicaps wie Rollstuhl oder bei besonders kleinen Personen sehr hilfreich:
https://www.pflege-durch-angehoerige.de/2016/07/10/sturzprophylaxe-niederflurbetten-als-alternative-fuer-bettgitter-und-fixierung/
>> Zitat aus dem Text:
"Was ist ein Niederflurbett
Ein Niederflurbett oder auch Niederbett ist ein Pflegebett mit der Besonderheit, dass es – im Gegensatz zu den regulären Pflege- und Krankenhausbetten – sehr weit nach unten auf den Boden abgesenkt werden kann.
Je nach Ausführung kann ein Niederflurbett sogar bis auf eine Tiefe von 13 cm heruntergefahren werden. Üblich sind jedoch ca. 20 bis 25 cm. Ansonsten entspricht es dem regulären Pflegebett und kann auch genauso auf die normale Pflegebetthöhe hochgefahren werden."
>> Auch wichtig zu wissen - Zitat aus dem Text:
"Niederflurbetten im Pflegeheim
Auch – bzw. gerade – Pflegeeinrichtungen und Altenheime dürfen keine freiheitsentziehenden Maßnahmen ohne gerichtlichen Beschluss ausüben. Trotzdem muss der Schutz des Heimbewohners vor Verletzungen gewährleistet sein.
Deshalb hat das Verwaltungsgericht Würzburg entschieden, dass Niederflurbetten zur Grundausstattung eines Heims gehören!!
Hier finden Sie den Beschluss des VG Würzburg vom 01.09.2014
Das bedeutet, Pflegeheime müssen neben dem klassischen Pflege-/Krankenhausbett auch Niederflurbetten in ausreichendem Maß für die Heimbewohner zur Verfügung stellen."