Als ich Mutti pflegte, stellte ich mehr aus Versehen fest, dass ihr Personalausweis abgelaufen war. Störte mich nicht weiter - Mutti kam ja gar nicht mehr aus dem Bett geschweige aus dem Haus.
Vorsorglich fragte ich aber trotzdem beim Rathaus nach (Deutschland - Land der Paragraphen hoch Drei...): Nö, solange sie keinen Urlaub im Ausland plant, macht das nix.
Als sie dann aber vollstationär ins Pflegeheim sollte, musste ich beim Rathaus ihre "Papiere" vorlegen. Diesmal im Aufnahmeort wurde ich gefragt, warum ich Mutti nicht einfach von der Ausweispflicht hab befreien lassen?
... äh, weil ich's nicht wusste????
Beispielhaft hier jetzt für Niedersachsen, die Details mögen für Deutschland pro Bundesland abweichen, ein Link:
http://www.oldenburg.de/nc/de/startseite/buergerservice/osiris/anliegen-a-z/anliegen-a-z/modul/service/eintrag/personalausweis-befreiung-von-der-ausweispflicht.html
- Zitat :
- Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist möglich für Personen, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnhafte Personen und behinderte Personen).
(...)
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen sind/ist.
(...)
In unserem Fall hatte ich die Vorsorgevollmacht (alles im Original) dabei, Muttis abgelaufenen Ausweis, den Schwerbehindertenausweis (am besten noch mit den Begleitbriefen!), den Antrag selbst hab ich im Rathaus dann mündlich gestellt.
Hat nix gekostet und nun hab ich ein A4-Blatt mit amtlichen Stempel zur Ausweisbefreiung (das Original sollte man tunlichst behalten, ein neues kriegt man nicht).
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit."