Ist ein Mensch der an Demenz erkrankt, noch für sich und
seine Handlungen verantwortlich?
Juristen raten dazu, Fragen wie die Haftpflicht oder das
Testament beizeiten zu klären.
von Christian Lauenstein
(die Namen in folgendem Text sind geändert)
Das Telefon von Herbert Thom will einfach nicht verstummen.
Bis zu achtmal am Tag klingelt es bei dem 87-Jährigen, die Anrufer
wollen ihm alles Mögliche verkaufen: Zeitschriften, Lotterielose,
Versicherungen. Und bis vor einem Jahr vor Thom auch mit allem
einverstanden. Er hat immer höflich ,,Ja" gesagt, seine Kontonummer
verraten und eine Einzugsermächtigung erteilt.
Er ht Frauenmagazine abonniert, die er nicht liest, und Weine gekauft,
die er nicht trinkt. Der Spuk hatte erst ein Ende, als eine Bekannte die
Betreuung für den Demenzkranken übernahm.
Ich habe mir die Kontoauszüge angesehen und meinen Augen nicht getraut.
Der Mann war nahezu pleite, sagt W. Becker-Wessels. Ich hatte große Zweifel,
ob das alles rechtens ist.
Recht und Demenz, das sind ein schwieriges Thema. Mit der Diagnose tauchen
viele Fragen auf: Kann ein Demenzerkrankter Verträge schließen?
Darf er noch ein Auto steuern? Wird er für einen Diebstahl bestraft?
Und wer übernimmt für ihn die Bankgeschäfte? Wer sich nicht früh genug
mit diesen Fragen beschäftigt, für den kann am Ende einiges schiefgehen.
(Buchtipp Ratgeber in rechtlichen und finanziellen Fragen 160 Seiten, 6 €
zu bestellen unter www.deutsche-alzheimer.de)
„Leben lässt sich nur rückwärts verstehen,
muss aber vorwärts gelebt werden.“Sören Aabye Kierkegaard