Folgender Arktikel ist hochinteressant - und einiges war mir auch
noch nicht so bekannt.....
Immer wieder kommt es vor, das Demenzkranke in Supermärkten stehlen
und deshalb angezeigt werden.Doch darf man sie auch dafür bestrafen?
Rechtsanwältin Schönhoff beruhigt:
Kann ein Demenzkranker nicht mehr begreifen, dass das Einstecken von
fremder Sachen verboten ist, dann handelt er ohne Schuld und darf
nicht bestraft werden.
Nach ihrer Erfahrung gibt es aber Probleme, wenn die Diagnose noch
nicht gestellt wurde und alle Beteiligten irrtümlich davon ausgehen,
dass der Täter gesund ist.
Deshalb sollten die Angehörige sich vorsichtshalber an einen Arzt wenden
wenn ihnen das strafbare Verhalten überraschen und unerklärlich erscheint.
(*Quelle Spiegel/Wissen)
„Leben lässt sich nur rückwärts verstehen,
muss aber vorwärts gelebt werden.“Sören Aabye Kierkegaard