Hallo liebe Community,
ich möchte hiermit kurz unseren Familienfall schildern:
Mein Schwiegervater (*1939) ist vor ca. 5 Jahren an Alzheimer erkrankt und
anfangs war die Pflege für meine Schwiegermutter (*1941) auch durchführbar.
Doch im Laufe der Erkrankung wurde mein Schwiegervater immer aggressiver,
zudem ist er körperlich extrem agil und dadurch ständig in Bewegung.
Eine Unterbringung in einem Heim wird von ihm kategorisch abgelehnt.
Meine Schwiegermutter ist in der Zwischenzeit so erschöpft (sie steht quasi
vor einem Burnout), daß sie mittlerweile eine zwangsweise Unterbringung an-
strebt und hat damit einhergehend auch die Betreuung beantragt.
Ein Termin vor Ort mit einer Amtsärztin und einer Sozialarbeiterin fand bereits
statt und bei diesem Termin wurde meiner Schwiegermutter eröffnet, daß kein
ausreichender Grund für eine zwangsweise Unterbringung vorliegt.
Die Amtsärztin gab zur Auskunft, daß mein Schwiegervater nur zwangsweise
eingewiesen werden kann, wenn er Fremdverschulden verursacht, in der Form,
als daß er handgreiflich wird bzw. jemanden gesundheitlich in Gefahr bringt.
Meine Schwiegermutter ist über diese Auskunft nicht nur enttäuscht, sondern
fix und fertig.
Wir - also die Kinder - sind momentan selbst ratlos und wissen nicht, was wir
nun tun sollen.
Anmerkung: Meine Schwiegermutter strebt die Betreuung an, da sie insbes.
das Bestimmungsrecht über den Aufenthalt (Aufenthaltsbestimmungsrecht)
meines Schwiegervaters haben möchte.
Meine Frage in die Runde:
Warum findet die schlechte gesundheitliche Situation meiner Schwiegermutter
bei der Entscheidungsfindung keine Beachtung? Soweit wir alle wissen, kann
niemand zur Pflege eines Angehörigen gezwungen werden.
In der Hoffnung auf Hilfe grüßt euch die Aura