|
| Autor | Nachricht |
---|
Regina1990 Ist sich am Einleben
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 22
Ort : Bayern
Anmeldedatum : 11.02.14
| Thema: Medikamente absetzen? Di 28 Okt 2014, 20:11 © Regina1990 | |
| Hallo Ihr Lieben!
Es sind wieder einige Monate vergangen und meinem Papa geht es schleichend immer schlechter. Feste Nahrung geht kann er auch schon lange nicht mehr essen. Seit einigen Wochen redet er auch nicht mehr. Nur Kinderlieder singt er noch ab und zu gerne mit. Es kommen halt nur wenige Töne...
Alles in allem wünsche ich ihm so sehr, dass sein Wunsch in Erfüllung geht und er bald sterben darf...
Mein Papa nimmt noch einige Medikamente u.A. gegen Zucker, fürs Herz (da er zwei Bypässe hat) und die typischen "Beruhigungsmittelchen". Von den Beruhigungsmitteln wurde einiges abgesetzt, was ich sehr gut finde. Er nimmt nur noch einen Saft (Pimpamperol glaube ich) zum Abend.
Allerdings habe ich heute mal wieder seine Patientenverfügung usw.gelesen und da er keine lebensverlängernden Maßnahmen etc. möchte, frage ich mich, ob das Absetzen der Medikamente für das Herz nicht langsam angebracht sind?
Habt ihr da Tipps? Ich habe hier wenig Erfahrungswerte, ich weiß nur, dass mein Vater SO nie leben wollte und dies auch deutlich in der Patientenverfügung usw. geäußert hat.
Darf ich als Tochter dies dem Arzt sagen oder ist das seine Entscheidung?
Meine Mutter ist momentan SEHR überlastet, oft traurig und fühlt sich sehr schlecht. Ich möchte ihr die Entscheidung gerne abnehmen.
Liebe Grüße,
Regina |
| | | Admin Administrator
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 10329
Ort : Schweiz/Schweden
Anmeldedatum : 14.11.07
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Di 28 Okt 2014, 20:54 © Admin | |
| Liebe Regina - Zitat :
- Allerdings habe ich heute mal wieder seine Patientenverfügung usw.gelesen und da er keine lebensverlängernden Maßnahmen etc. möchte, frage ich mich,
ob das Absetzen der Medikamente für das Herz nicht langsam angebracht sind? Medikamenteneinnahme, oder lebensverlängernde Massnahmen sind zwei ganz verschiedene paar Schuhe, wo nicht in einen Topf geworfen werden dürfen. Folgedessen muss da auch bei der Patientenverfügung deines Vaters strikte unterschieden werden. Mit anderen Worten, es ist davon auszugehen, das notwendige Medikamente einen gewissen Leidensdruck nehmen, indem sie schmerzliche Symptome und sonstige Begleiterscheinungen mildern. Zumindest solange nicht Nebenwirkungen grössere Probleme machen, als dessen Nutzen. Da muss also immer wieder mal genau abgewogen werden, wieweit welche Medikamente weiter Sinn machen und ab wann sie eher belastend auf den Organismus wirken als was sie helfen können. Zu lebensverlängernden Massnahmen gehört bei Dementen eigentlich meist "nur" die Magensonde, deren Sinn aus meiner heutigen Sicht tatsächlich meist fragwürdig ist.
Liebe Grüsse
"Trauer ist ein Teil des Lebens, aber sie darf nicht das ganze Leben werden." |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1358
Anmeldedatum : 31.03.13
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mi 29 Okt 2014, 03:37 © Fussel | |
| Wenn in der Patientenverfügung nicht ausdrücklich erklärt wurde, daß keinerlei Medikamente mehr eingegeben werden sollen, ist das eine sehr heikle Angelegenheit. Die Patientenverfügungen handeln meist nicht davon, daß Medikamente abgesetzt werden, die seit Jahren oder Jahrzehnten wegen Erkrankungen notwendig sind. Eine Behandlung entgegen dem mutmaßlichen Willen des Patienten, ( das Mißachten einer Patientenverfügung, erfüllt den Tatbestand einer Körperverletzung. Erfolgt eine passive Sterbehilfe ohne eine wenigstens mutmaßliche Einwilligung ist sie als Tötung durch Unterlassen strafbar. Sterben lassen durch Unterlassen erfüllt den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung, auch andere Tötungs- oder Mißhandlungsdelikte können in Betracht kommen.
Der Verzicht auf die Medikamentengabe muß einvernehmlich sein. Die sterbende Person muß einwilligungsfähig sein oder aber bei der Erstellung der Patientenverfügung in der ausdrücklich erklärt sein muß, welche Medikamente nicht erwünscht sind, muß die Person einwilligungsfähig gewesen sein.
Die passive Sterbehilfe bedeutet den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen, wie z.B. eine künstliche Beatmung bei einer tödlichen Krebserkrankung. Passive Sterbehilfe bedeutet nicht automatisch, daß alle Medikamente abgesetzt werden, wenn in der Patientenverfügung lediglich von lebensverlängernden Maßnahmen die Rede ist.
Das Absetzen aller Medikamente muß nicht zum Tode führen, sondern kann den Zustand ganz einfach nur verschlimmern, weil zb. die Folgen einer Erkrankung zu einer zusätzlichen Verschlimmerung des Zustandes führen können.
Nicht jeder der einen Schlaganfall bekommt, weil zb. eine Blutverdünnung abgesetzt wird stirbt sofort an dem Schlaganfall, sondern er kann durchaus auch mit Lähmungen und schweren Behinderungen eine längere Zeit weiter am Leben bleiben.
Normalerweise steht in so einer Patientenverfügung, daß bestimmte Maßnahmen unterlassen werden sollen sofern eine zum Tode führende Erkrankung zu Grunde liegt, oder wenn sich der Patient im Sterbeprozeß befindet, daß keine lebensverlängernden Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Befindet sich der Patient im Sterbeprozeß, sodaß der Zeitpunkt für das Einsetzen der Patientenverfügung überhaupt schon gegeben ist ?
Welche Faktoren und Erkrankungen sind vorhanden, sodaß ein Versterben an dieser Erkrankung absehbar ist, also daß diese zum Tode führen ?
Die Patientenverfügung würde ich darauf hin genauestens überprüfen.
Eine passive Sterbehilfe, muß von einer aktiven Sterbehilfe genauestens unterschieden werden können.
Bei meiner Schwiegermutter dauerte es von der schweren Erkrankung bis hin zu dem Zeitpunkt in dem der Zustand mit dem Leben nicht mehr vereinbar war noch ca 6 Monate. Dann wurde entschieden, welche Medikamente die Mutter weiterhin benötigt um sie nicht zusätzlichem Leiden auszusetzen.
Hätte man zb. die Entwässerung abgesetzt, so hätte die Gefahr bestanden Mutter ersticken zu lassen. Morphine wirkten atemwegsdepressiv und hier ist abzuwägen, in welcher Form und Dosierung die Gabe von Morphium für die Schwiegermutter indiziert war.
Man darf seine Verwandten damit nicht überdosieren und vergiften lassen, aber man darf sie schmerzfrei halten.
Eine Tötung ohne Vorliegen einer eindeutigen Willensäußerung des Betroffenen wird dagegen allgemein nicht als aktive Sterbehilfe aufgefasst, sondern als Totschlag oder Mord.
Welche Maßnahmen der Patient zulassen möchte, muß er also vorab in einer Patientenverfügung formuliert haben.
Du müßtest also in der Patientenverfügung einen Satz finden, in dem ausdrücklich erklärt wurde, daß alle Medikamente abgesetzt werden sollen, die dazu noch am besten im Einzelnen benannt wurden. Oder es müßte darin stehen: Keinerlei Medikamentengabe, bis auf diese oder jene Maßnahme.
Die wenigsten Patientenverfügungen besitzen diese detailierten Formulierungen.
Ich würde meine Angehörigen niemals über die Gebühr hinaus leiden lassen wollen, wenn er unter unerträglichen Schmerzen, Erstickungsanfällen usw. vor seinem Tod leiden müßte und sicherlich auch keine Reanimation in solchen Fällen befürworten.
Es sieht aber etwas anders aus, wenn ich ihm durch das vorsätzliche Weglassen aller Medikamente körperlichen Schaden zufügen würde, oder aber sein Leiden damit vergrößern würde.
Ein Beispiel: würde in der Patientenverfügung die Einnahme von jeglichen Medikamenten ausgeschlossen sein, dann dürften auch keine Medikamente eingesetzt werden, die die Situation" Sterben" erleichtern. ( Morphinperfusor/Infusionen).
Dabei wird eine schmerzstillende Dosierung eingesetzt. Der Patient wird nicht durch eine Überdosierung vergiftet, denn auch das wäre eine aktive Sterbehilfe und somit strafbar.
Der Patient müßte sich also zu Lebzeiten damit auseinander gesetzt haben: was passiert wenn ich dieses oder jenes Medikament einfach weglasse.
Das muß ja nicht zwingend zum Tod führen, sondern kann das Leiden durchaus auch vergrößern, je nachdem um was es sich handelt, daß man eingestellt haben möchte.
Wird zb. die Blutverdünnung abgesetzt, akzeptiere ich die Folgen eines Schlaganfalls, oder eines Verschlusses im Auge, oder einer Thrombose ? Das Weglassen eines Medikaments endet ja nicht zwingend tödlich.
Wird das Digitalis abgesetzt, kann ich die Wassereinlagerungen im Körper ertragen, oder wenn ich durch ein Lungenoedem keine Luft mehr bekomme?
Es nutzt zb. auch nichts einen Säureblocker abzusetzen den man einnehmen muß, weil man unter Sodbrennen leidet. Was bringt es, wenn man dann zu seinem anderen schweren Leiden auch noch Sodbrennen erleiden soll, oder wenn ein Medikament zb. gegen eine obstruktive Lungenerkrankung wirkt, wenn man dann zusätzlich nach Luft ringen muß, zusätzliche oder Schmerzen erleiden soll ?
Was sinnvollerweise abgesetzt werden kann, wenn der Sterbeprozeß begonnen hat, damit ist ein Patient oder ein Mensch, der sich auf dem medizinischen Gebiet oder der Palliativmedizin nicht genauestens auskennt, sicherlich überfordert.
Viele lehnen eine künstliche Ernährung ab. Bewust verhungern oder verdursten ist aber nicht unbedingt erstrebenswert, wenn man noch in der Lage ist das wahrzunehmen.
Die Sterbephase muß in jedem Fall begonnen haben, bevor man zu irgendwelchen Maßnahmen greift und lebensverlängernde oder lebensrettende Maßnahmen unterläßt.
Man darf sie nicht bewust herbeiführen oder gar einleiten.
Du darfst zb. für Dich selbst entscheiden: Dieses oder jenes Medikament nehme ich nicht ein, oder nehme ich nicht mehr ein.
Es aber kein Kavaliersdelikt ohne das die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind einem anderen Menschen entziehen oder verweigern.
In der Sterbephase, wird in der Klinik in der Regel überlegt:" Welche Medikamente sind notwendig, damit der Patient nicht leidet und welche sind in dieser Phase total überflüssig, oder gar contraproduktiv."
In der Regel werden diese genauestens überprüft, und es kann auch nötig werden andere Medikamente anzusetzen um die sterbenden Menschen nicht vorsätzlich leiden zu lassen.
Befindet sich Dein Papa in der Sterbephase?
Extreme motorische Unruhe: wiederholter Drang zum Aufstehen, Nesteln, Umhergreifen, Entkleiden oder das Wegschieben der Bettdecke; oder aber [*]vermehrte Müdigkeit und Teilnahmslosigkeit, Apathie, zunehmende Somnolenz [*]längere Schlafphasen bis hin zum Koma. [*]Reduzierung der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme bis hin zum vollständigen Verzicht [*]Reduzierung der Urinausscheidung, evtl. plötzlich auftretende Inkontinenz oder Harnverhaltung [*]kalte Füße, Arme, Hände (schwache Durchblutung) oder übermäßiges Schwitzen [*]dunkle, blaue Verfärbung der Körperunterseite, Hände, Knie und/oder der Füße (Marmorierung) [*]bleiche, "wächserne" Haut [*]ausgeprägtes, bleiches Mund-Nasendreieck [*]schwacher Puls [*]Blutdruckabfall (an der Pulsqualität erkennbar - eine Messung des Blutdrucks ist in dieser Situation nicht angemessen, zumal die Feststellung des Wertes keine Konsequenzen nach sich ziehen würde) [*]reduzierte Wahrnehmung der Außenwelt (Zeit, Raum, Personen) [*]veränderter Atemrhythmus (Cheyne-Stoke'sche Atmung, Schnappatmung) [*]Atemgeräusche wie präfinales Rasseln.
Nicht alle Patienten haben diese Sterbephasen. [*] Aber erst diese Anzeichen gehören zu einem beginnenden Sterbeprozeß, in der man über die Anpassung der Medikamentengabe zusammen mit dem behandelnden Arzt sprechen kann. [*] Je weiter der Sterbeprozeß fortgeschritten ist, desto eher wird der behandelnde Arzt bereit sein die Medikamente an zu passen.
Zu dem Zeitpunkt liegen dann bereits mehrere mögliche Anzeichen für ein Eintreten in die Sterbephase vor. [*] Dh. es reicht nicht aus, daß ein Symptom auf einen bevorstehenden Tod hinweisen könnte. Einen großen Unterschied macht hier auch das Fachgebiet, des behandelnden Arztes, wann er bereit ist sich auf das Absetzen verschiedener Medikamente einzulassen. Chirurgen sind in der Regel etwas zögerlicher, weil chirurgische Patienten meist anders sterben, als zb. internistische oder onkologische Patienten.
Das Alter, der Allgemeinerkrankung ,die Grunderkrankung, Nebenerkrankungen ( bekannt oder unbekannt) und andere Faktoren spielen in diese Unterschiede stark hinein. [*] Oftmals werden medikamentösen Umstellungen/ bzw. über das Absetzen von einzelnen Medikamenten, ab dem Stagnieren der Urinausscheidung, oder der Änderung der Atmung des Patienten und/ oder einer Bewustlosigkeit beprochen und getroffen. [*] Ich vermute, daß Du im geschilderten Zustand deines Papas keinerlei Entscheidungen in diese Richtung von irgendeinem Arzt in Deutschland befürwortest bekommst, und daß der behandelnde Arzt Dich allenfalls entsetzt anschauen wird, da das eine Aufforderung zu einer aktiven Sterbehilfe gleichkommen kann und somit zu dem Zeitpunkt strafbar ist.
Es ist die Entscheidung des Arztes, es sei denn Ihr nehmt den Vater nachhause und setzt diese Medikamente alleine ab mit allen Konsequenzen und möglichen Folgen.
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat jeglicher Form der aktiven Sterbehilfe eine klare Absage erteilt. "Ich bin absolut gegen jede Form der aktiven Sterbehilfe, in welchem Gewand sie auch immer daherkommt."
Allerliebste Grüße Christina
Zuletzt von Fussel am Mi 29 Okt 2014, 07:59 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
| | | jellyamber Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 4407
Alter : 56
Ort : München
Anmeldedatum : 30.10.09
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mi 29 Okt 2014, 07:12 © jellyamber | |
| Danke für das Thema und euren Input dazu - sehr sehr interessant!
Wir haben bei meiner Ma einige Monate, bevor es "ans Sterben" ging, auch die Medikamente reduziert, darunter Risperdal, Citalopram und ich glaube, einen Betablocker und Magenschutz. Es war der Vorschlag der Hausärztin. Es war auch bei ihr sehr sehr schwierig, die Medikamente gelöst in Flüssigkeit zu geben, da sie oft lange alles im Mundraum behalten und nicht geschluckt hat, was dann auch grausig schmeckt. Sie hat aber bis zum Schluss Morphium in Pflasterform und, ich glaube, die Wassertablette gemörsert bekommen. Gegen eine künstliche Ernährung haben wir uns auch entschieden und auch ein bisschen dafür kämpfen müssen. Meine Ma war aber bis zum Schluss in der Lage, mit dem Kopf zu wackeln und ihren Willen auszudrücken, ob sie trinken oder nicht trinken wollte. Die zusätzliche subkutane Wässerung haben wir einige Wochen vor dem Sterben abgesetzt, da sie ja auch zu den lebensverlängernden Maßnahmen gehört, was mir vorher überhaupt nicht bewußt war.
Wir hatten ein Gespräch (mehrere) mit der Hausärztin, um konkret rauszufinden, "wie lange" sie noch leben würde. Das klingt irgendwie fies, aber bei uns stand die Frage im Raum, ob wir es schaffen, Ma zum Sterben nach Hause zu holen. Unsere Hausärztin hat uns deutlich die Konsequenzen vor Augen geführt und wir haben uns dagegen entschieden.
Alles in allem bin ich der Meinung, dass wir alles soweit richtig gemacht haben und sie nicht leiden musste, wobei mir Christinas Worte sehr deutlich gemacht haben, dass man sehr genau unterscheiden muss, was man wann absetzt.
Danke dafür!
Gruß Ute
"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."Martina Holzapfl |
| | | Theresa Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 181
Alter : 74
Ort : Süd-Afrika
Anmeldedatum : 07.11.13
| | | | Ulli Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1766
Alter : 66
Ort : Nordhessen
Anmeldedatum : 26.09.13
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mi 29 Okt 2014, 09:47 © Ulli | |
| Liebe Regina,
habt ihr mal daran gedacht einen Palliativmediziner einzuschalten? Leider wissen die wenigsten, dass es diese Möglichkeit gibt. Diese medizinische Versorgung ist noch nicht so bekannt. In größeren Städten gibt es in verschiedenen Krankenhäuser spezielle Stationen. Auf dem Land (und nicht nur dort) gibt es die ambulante Versorgung. Sprecht mit dem Hausarzt, der kann euch in diesem Fall weiter helfen. Auch Hospitzvereine kennen sich aus.
Liebe Grüße - Ulli |
| | | lucky Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 694
Alter : 57
Anmeldedatum : 20.02.14
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mi 29 Okt 2014, 10:16 © lucky | |
| - Regina1990 schrieb:
Alles in allem wünsche ich ihm so sehr, dass sein Wunsch in Erfüllung geht und er bald sterben darf...
Mein Papa nimmt noch einige Medikamente u.A. gegen Zucker, fürs Herz (da er zwei Bypässe hat) und die typischen "Beruhigungsmittelchen".
Psychopharmaka oder andere?
Von den Beruhigungsmitteln wurde einiges abgesetzt, was ich sehr gut finde. Er nimmt nur noch einen Saft (Pipamperon glaube ich) zum Abend.
http://de.wikipedia.org/wiki/Pipamperon
Allerdings habe ich heute mal wieder seine Patientenverfügung usw.gelesen und da er keine lebensverlängernden Maßnahmen etc. möchte, frage ich mich, ob das Absetzen der Medikamente für das Herz nicht langsam angebracht sind?
"Keine lebensverlängernden Maßnahmen möchte" ist keine gebräuchliche Formulierung mehr. Was genau möchte er in genau welchem Fall nicht?
Habt ihr da Tipps? Ich habe hier wenig Erfahrungswerte, ich weiß nur, dass mein Vater SO nie leben wollte und dies auch deutlich in der Patientenverfügung usw. geäußert hat.
Darf ich als Tochter dies dem Arzt sagen oder ist das seine Entscheidung?
Bist Du die Bevollmächtigte oder die Betreuerin? Wenn nicht, darfst Du nahezu gar nichts.
Meine Mutter ist momentan SEHR überlastet, oft traurig und fühlt sich sehr schlecht. Ich möchte ihr die Entscheidung gerne abnehmen.
...
|
| | | Regina1990 Ist sich am Einleben
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 22
Ort : Bayern
Anmeldedatum : 11.02.14
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mi 29 Okt 2014, 16:59 © Regina1990 | |
| Vielen Dank für die ausführlichen Antworten! Laut dem Auszug aus der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister sind sowohl zwei meiner Geschwister als auch ich "Bevollmächtigte" und "vorgeschlagene Betreuer". Dazu steht in der Vollmacht: "Jeder der Bevollmächtigten ist allein zum Handeln berechtigt." Ich muss allerdings ehrlich zugeben, dass ich mich erst seit kurzem wirklich mit der Patientenverfügung und Vollmacht beschäftige, da es meinem Papa immer schlechter geht. In der Patientenverfügung steht: "Wiederbelebungsmaßnahmen und lebensverlängernde oder lebenserhaltende Maßnahmen, insbesondere Intensivtherapien oder der Einsatz der sogenannten Apparatemedizin sowie Organübertragungen und künstliche Beatmung, sowie eine künstliche Ernährung jeglicher Art, insbesondere einer Magensonde, haben zu unterbleiben, wenn 1. Mein Grundleiden nach ärztlicher Überzeugung unumkehrbar ist und bei einem natürlichen Verlauf meiner Krankheit ohne vorgenannte Maßnahmen mein Tod ohnehin in kurzer Zeit eintreten würde (Hilfe beim Sterben) oder 2. ich dauerhaft in einem Koma liege (...) 3. meine Fähigkeit Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten nach ärztlicher Einschätzung unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Tod noch nicht absehbar ist. Eine künstliche Ernährung oder künstliche Beatmung soll in disem Fall jedoch nur unterlassen bzw. eingestellt werden, wenn das Erfordernis einer solchen künstlichen Ernährung irreversibel ist. Dies gilt insbesondere, aber nicht nur, für Fälle einer direkten Gehirnschädigung sowie einer indirekten Gehirnschädigung sowie für Fälle einer weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses (z.B. bei Demenzerkrankungen). Mir ist bekannt, dass in vorgenannten Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann. In derartigen Fällen sind jedoch pflegerische Maßnahmen, insbesondere Mundpflege und Anfeuchten der Atemluft zur Vermeidung des Durstgefühles, sowie ärztliche Maßnahmen durchzuführen, um Schmerzen, Luftnot, Angst, Unruhe und Erbrechen zu verhindern bzw., soweit dies nicht möglich ist, diese Zuständie soweit wie möglich zu lindern. Dies gilt auch dann, wenn dies Maßnahmen lebensverkürzend wirken oder zu einer Beusstseinsausschaltung oder - trübung führen." Ich lese hier also nicht heraus, dass ein Absetzen bestimmter Medikamente momentan für ihn wünschenswert sind oder? Ich fühle mich auch überfordert mit der Situation Ich möchte einfach, dass es Papa so gut wie möglich geht und seine Wünsche erfüllt werden. Mit der Palliativmedizin hatte ich letztes Jahr Emailkontakt, als sich die Situation so stark verändert hat. Morgen besuche ich Papa und lasse mir eine aktuelle Medikamentenliste geben, da ich diese gerade nicht auswendig weiß. Ich melde mich wieder! DANKE schonmal |
| | | Regina1990 Ist sich am Einleben
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 22
Ort : Bayern
Anmeldedatum : 11.02.14
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Fr 31 Okt 2014, 10:43 © Regina1990 | |
| Guten Morgen!
Gestern Nachmittag war ich bei meinem Papa. Ich habe mich dann mit der Pflegedienstleitung zusammengesetzt und auch den aktuellen Medikamentenplan erhalten. Papa bekommt aktuell: ASS 100 protect Tbl (1x mittags) Metformin 15/850 Tbl (1x morgens, 1x abends) Amlopidin 5mg Tbl (1x abends) Mirtazepin 15 Tbl (1/2 abends) Ramipril 2,5 Tbl (1x morgens) Risperidon 1mg Tbl (1x abends) Torasemid 10mg (1x morgens)
Abgesetzt wurden in den letzten Monaten: Pipamperon 40mg, Avalox 400mg, NAC 600 BT
Die Pflegedienstleitung hat mir bestätigt, dass der Hausarzt mindestens 14-tägig bei Papa vorbeikommt und beim nächsten Mal ein Tagescheck gemacht wird und geschaut wird, welche Tabletten er wirklich braucht. Beim Risperidon habe ich z.B. Bedenken, das bekommt Papa schon seit einem Jahr. Zu dem Zeitpunkt hatte er eine starke Hinlauftendenz und konnte nachts überhaupt nicht mehr schlafen. In den letzten Monaten ist er aber wesentlich ruhiger geworden und dadurch meinte auch die Pflegedienstleitung, dass es auf jeden Fall reduziert werden kann oder ganz weg kann.
Auch bzgl. Palliativpflege habe ich mit ihr geredet. Sie arbeiten eng mit zwei Palliativärzten zusammen. Sie riet mir allerdings zu warten, zb. bis Papa gar nicht mehr essen möchte oder falls bei einem Gesundheitscheck ein Tumor oder ähnliches festgestellt werden würde.
Ich war mit dem Gespräch sehr zufrieden.
Wie seht ihr das?
Liebe Grüße,
Regina |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1358
Anmeldedatum : 31.03.13
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Sa 01 Nov 2014, 04:55 © Fussel | |
| In der finalen Phase kann man das Anitdiabetica Metformin, die Blutdruckmedikamente ( Amlodipin, Ramipril) absetzen. Ob ich das Torem rausnehmen würde, weiß ich nicht. Das kommt darauf an, wie die Atmung ist und ob es nicht Nebenerkrankungen gibt bei denen das Wasser dann aus dem Gewebe des Patienten läuft.
Wenn der Papa nichts mehr ißt, dann macht das Metformin warscheinlich auch keinen Sinn mehr. Das ASS zur Blutverdünnung, könnte man evtl. auch absetzen und wenn Papa nur noch liegt, überlegen gegen Heparin oder Clexane auszutauschen, in der Endphase auch darauf evtl. verzichten. Das Problem ist, daß man nicht weiß, bekommt der Mensch eine Lungenembolie die groß genug ist, oder bekommt er eine schmerzhafte Thrombose in einem peripheren Gefäß...
Es ist kein Herzstärkungsmittel dabei, daß man vor einer finalen Phase absetzen könnte..
Mirtazepam, Risperdal wirken gegen Unruhe, Panikattacken uä. Das heraus zu nehmen wäre eher Quälerei.
Werden die Blutdruckmittel abgesetzt und das Metformin, dann ist es totaler Nonsens, wenn man darauf besteht, daß der Blutzucker, der Blutdruck, Puls usw. überhaupt noch kontrolliert werden..... Meißtens wollen die Angehörigen Medikamente absetzen, bestehen aber auf die Kontrolle der Werte. In dem Moment in dem man alles absetzt, muß auch die Kontrolle der Werte eingestellt werden. Meißtens hapert es daran, daß es dann heißt: Mein Verwandter hatte einen Blutzucker von 500mg%, oder einen Blutdruck von 200/120 mm/hg und keiner hat etwas unternommen, oder es wird sich beschwert: "Die messen und kontrollieren überhaupt nichts. Mein Verwandter wird nicht gut versorgt."
Die Konsequenz muß dann zwingend lauten:" Es wird nichts mehr gemessen." und nicht: " Die tun nichts mehr für meinen Papa."
Man kann keinem zumuten die gemessenen Werte dann auch noch zu kontrollieren und sich das in allen Einzelheiten anzusehen, ohne daß man etwas unternehmen darf/ soll. Dh. damit ist das Blutdruckmessen , Blutzuckerkontrollen, Blutgasanalysen, Laborwerte ect. vom Tisch.
Auch eine Krankenhauseinweisung hat keinerlei Sinn und Konsequenz mehr.
Da sich das nur noch um reine Pflege handelt, ist die Voraussetzung für die Aufnahme und Behandlung in einem Krankenhaus im Prinzip nicht mehr gegeben, denn der Auftrag einer Klinik lautet nicht Pflegefälle versorgen.... Sei mir nicht böse, wenn ich das so deutlich ausspreche, denn Pflegefälle gehören im Prinzip in ein Pflegeheim. Der Auftrag eines Krankenhauses lautet: Patienten behandeln, damit sie gesund werden.
Wird nichts mehr unternommen und handelt es sich um reine Pflegefälle, so sind die Krankenkassen berechtigt die Rechnung dafür an die Patienten zu schicken. SO geschehen vor einiger Zeit bei meinem Nachbarn, deren Verwandten nach seinem Tod eine Rechnung der Klinik von über 12 000€ erhielten.
Liebe Grüße Christina |
| | | Regina1990 Ist sich am Einleben
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 22
Ort : Bayern
Anmeldedatum : 11.02.14
| Thema: Re: Medikamente absetzen? Mo 03 Nov 2014, 14:32 © Regina1990 | |
| Danke für die Antwort!
Ich warte jetzt mal, was der Hausarzt dazu sagt...
Ich möchte auf jeden Fall, dass mein Papa keine unnötigen Schmerzen hat.
Aktuell kann er noch gehen. Er kann auch noch essen, aber nur Breinahrung. Das ist grade schwierig, weil er auch alles, was er sieht essen möchte z.B. letztens eine Perlenkette einer Mitbewohnerin.
Ich bin sehr zufrieden mit der Absprache mit dem Heim und wir möchten alle nicht, dass meinem Papa nochmal ein Krankenhausaufenthalt zugemutet wird. Da bin ich ganz eurer Meinung...
Liebe Grüße, Regina |
| | | |
Ähnliche Themen | |
|
| |