Hallo Bine,
in wie weit deine Mutter deine Ansage verstanden hat, und
umsetzen kann, weiß ich leider nicht.
Wenn du in der Betreuungsverfügung, und/oder Vorsorgevollmacht
stehst, und auch bei der Einstufung in eine Pflegestufe als Betreuerin/Pflegerin
eingetragen wurdest, hast du auch die Verantwortung, z.B. für den
Gesundheitszustand deiner Mutter.
Schau doch mal in das Gutachten des MDK. Wenn deine Mutter Pflegestufe 0
hat, bedeutet das, eingeschränkte Alltagskompetenz.
Der Gutachter wird dort aufgeführt haben, wobei deine Mutter Hilfe und
Unterstützung braucht. Wenn du bei der Begutachtung anwesend warst,
wird der MDK dich auch befragt haben.
Liebe Grüße
Paula