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 Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch?

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Yosong
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BeitragThema: Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch?
Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch? EmptyDo 08 Mai 2014, 19:29    © Yosong
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Hallo zusammen! 

Kann mir vielleicht jemand Hinweise oder Tipps geben, wo man sich da informieren kann? Muss ich zum Rechtsantwalt? Amtsgericht?

Die Story dahinter: 

Meine Mutter lebt wegen Demenz im Seniorenheim. Sie ist noch recht fit, aber sehr sehr vergesslich im Alltag. Bis vor einigen Monaten hat sie gerne ab und zu mal ein Glas Eierlikör getrunken, vielleicht so 2mal pro Woche. Durch die fortschreitende Demenz hat sie dann allerdings vergessen, dass sie schon ein Glas getrunken hat, so dass der Konsum zunahm. Ich habe zwei Schwestern und wir besuchen sie abwechselnd, so dass sie mehrmals pro Woche Besuch hat. Wir haben dann mit ihr gesprochen, sie auf den zunehmenden Konsum hingewiesen, leider hat sie dann alle guten Vorsätze wieder vergessen. Von ihrem "Taschengeld" hat sie sich Nachschub gekauft. Und da gibt es noch meine Cousine, die sie ab und zu besucht und ihr dann jedesmal eine große Flasche mitgebracht hat. 

Früher reichte eine Flasche für mehrere Wochen, dann nur noch für 8-10 Tage. Meine Schwestern und ich haben ihr nichts mehr mitgebracht, das Taschengeld reduziert, so dass es nicht mehr für eine neue Flasche reicht und die Cousine gebeten, keinen Nachschub mehr mitzubringen. Sie hält sich aber nicht daran. Vor ein paar Wochen dann wollte ich meine Mutter zum Kaffee abholen, sie saß in ihrem Sessel, hochrot im Kopf, konnte kaum laufen, hatte innerhalb von 36 Stunden eine komplette Flasche geleert. Meine Cousine kann mich wegen einer Familiengeschichte nicht ausstehen, ich hab aber kein Problem damit, habe sie angerufen, sie höflich gebeten, absolut keinen Alkohol mehr mitzubringen. Sie war sehr unfreundlich, will sich nichts vorschreiben lassen, meinte aber widerwillig, sie würde nichts mehr mitbringen. Sie arbeitet im medizinischen Bereich und sollte sehr gut wissen, wie gefährlich Alkohol für eine über 80Jährige sein kann, die Tabletten bekommt, am Rollator läuft und stark sturzgefährdet ist.

Vor 14 Tagen dann hat sie schon wieder eine große Flasche mitgebracht, die wir meiner Mutter abgenommen haben. Da ich keine Lust hatte, mich schon wieder mit ihr auseinanderzusetzen, hat eine meine Schwestern, die mit ihr besser klarkommt, sie angesprochen und ihr das Versprechen abgenommen, keinen Alkohol mehr mitzubringen. 

Sie besucht meine Mutter nicht nur, sondern nimmt sie auch auf Ausflüge mit, aber dann so, dass ich das sehr bedenklich finde. Sie ist z.B. mit ihr auf ein großes Stadtfest gegangen, mit Rollator ins größte Getümmel, abends wo immer Betrunkene unterwegs sind. Mein Mann war zufällig da und dachte, er würde nicht richtig sehen, als meine Cousine mit meiner Mutter im Schlepptau ankam. Er meinte, das wäre ziemlich gefährlich gewesen, da es so voll war. Sie fährt mit ihr auf Weinfeste, wo meine Mutter natürlich auch das ein oder andere Glas Wein bekommt, geht mit ihr spazieren, so dass meine Mutter abends völlig fertig ist und nicht mehr laufen kann. Hat sie an Karneval (wir leben im Rheinland) mit zu einem Karnevalszug genommen, ohne Rollator nur mit Gehstock, der ca. 1 Stunde dauerte und wo die Bewohner des Hauses, wo sie am Straßenrand standen, meiner Mutter einen Stuhl gebracht haben, damit sie sitzen kann, sie konnte nicht mehr stehen. 

Heute hat meine Cousine meine Mutter wieder besucht und - ja logisch - ihr schon wieder eine neue Flasche mitgebracht. Ich sehe das als reine Provokation und habe die Nase voll. Meine Cousine schadet meiner Mutter und nimmt anscheinend in Kauf, dass ihr was passiert. Das Seniorenheim sieht rot, wenn der Eierlikör da steht, sie dürfen aber keine Flasche wegnehmen, das müssen wir machen. Die Pflegerinnen haben Angst, dass meine Mutter durch den Alkohol stürzt, denn sie kann kein Maß mehr halten, für sie ist jedes Glas das erste am Tag, da sie ja vergißt, dass sie schon mehrere getrunken hat. 

Nun meine Frage, darf ich als Bevollmächtigte meiner Mutter meiner Cousine den Umgang verbieten? Ein Besuchsverbot erteilen? Gibt es da irgendwelche Möglichkeiten? Morgen werde ich mit der Pflegedienstleitung sprechen, ob das Heim vielleicht ein Hausverbot erteilen kann. 

Ich wäre für jeden Hinweis dankbar!

Liebe Grüße, 
Yosong
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Lena
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BeitragThema: Re: Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch?
Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch? EmptyDo 08 Mai 2014, 20:47    © Lena
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Hallo Yosong,
ich weiß nicht in wieweit du bevollmächtigt bist, aber du kannst deiner Cousine das Besuchsrecht verweigern. Zumal sie so uneinsichtlich ist. Sobald sie im Heim auftaucht, muß die Stationsleitung dafür sorgen, das sie nicht bis zu deiner Mutter vordringt und ihr ds Hausverbot ausspricht  Das mußt du natürlich vorher mit dem Heimleiter absprechen.
Normalerweise muß sie sich abmelden, wenn sie mit deiner Mutter außer Haus geht, also müßte sie dann auffallen, das sie dort ist. Das Heim muß wissen, wo deine Mutter ist, auch aus Versicherungstechnischen Gründen. Zudem, wird es in der Dokumentation festgehalten, das sie außer Haus ist.
Sollte ihr was passieren in der Zeit, trägt sie die Kosten.

Viel Erfolg!






Liebe Grüße Lena.
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Silvi
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BeitragThema: Re: Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch?
Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch? EmptyFr 09 Mai 2014, 05:31    © Silvi
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Liebe Yosong, herzlich Willkommen bei uns ! Also mehr als Lena weiß ich da auch nicht ! 

Sprich mit der Heimleitung und dann wirst du ja hören ob sie deiner Cousine das Hausverbot erteilen ! 

Wäre schön wenn du berichten würdest wie das weiter geht ! 

Liebe Grüße Silvi
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Tina
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BeitragThema: Re: Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch?
Hausverbot im Heim erwirken geg. "schädlichen" Besuch? EmptyFr 09 Mai 2014, 11:30    © Tina
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Hallo Yosong,

ein Gespräch mit der Heimleitung ist in jedem Fall unumgänglich.
Es besteht die Möglichkeit, dass seitens des Heimes ein Besuchsverbot ausgesprochen wird. Dies muss aber der Heimaufsicht gemeldet werden, deswegen ist es notwendig, dass vorab alles versucht und dokumentiert (!) wurde, um deine Cousine anders zur Vernunft zu bringen. Ein ärztliches Statement zum übermäßigen Alkoholgenuss deiner Mutter kann dabei hilfreich sein.

Im Extremfall besteht sogar die Möglichkeit beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung zu bewirken, dass deine Cousine deine Mutter nicht mehr besuchen, bzw. nicht mehr unbeaufsichtigt besuchen darf, auch außerhalb der Pflegeeinrichtung. Wie das im Einzelnen funktioniert kann ich allerdings nicht sagen, da müsstest du dich beim Amtsgericht erkundigen.






Schöne Grüße von Tina sunny
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