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 Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese

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Wichernhäuserin
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BeitragThema: Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptySa 04 Jun 2016, 14:18    © Wichernhäuserin
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Ich brauche einen Ratschlag, denn es geht um eine 85 jährige an Demenz erkrankte Mutter, welche dieses Jahr in einer kurzzeit Pflege Einrichtung in Bad harzburg in einem Altersheim für 28 Tage gewesen ist, und zwar in der Demenz Abteilung.


Schon bei der Aufnahme war es der Heimleiterin bekannt, dass meine Mutter an Demenz erkrankt ist, weswegen sie auch in die Demenz Abteilung gekommen ist.


Der Heimleitung und auch der Demenz Station wurde von Anfang an gesagt, dass der Zahnersatz,meiner Mutter jeweils vor der essensaufnhame zu geben, und nach Beendigung des Essens wieder wegzunehmen sei, da meine Mutter die Zahnprothese immer wieder verlegen würde.


Dieses wurde jedoch nicht so befolgt, und meine Mutter hatte offensichtlich die ganze Zeit die Zahnprothese bei sich.


So auch bei einem friseurtermin im Heim, als eine bekannte von mir -die auch Mutti mitbetreut- die Zahnprothese sah, wie meine Mutter damit "rumspielte".


Eine begleitende Schwester nahm dann die Zahnprothese an sich, und seitdem ist die Zahnprothese verschwunden und nicht wieder aufgetaucht.


Bei Beendigung des Heim Aufenthaltes war die Zahnprothese immer noch nicht da, so dass ich die heimleitung gebeten habe, den Fall der zuständigen Haftpflicht versicherung zu melden.


Ein paar Tage später kam dann die Rechnung über die eigene Zuzahlung in Höhe von €914.-- worauf ich dann wieder zur heimleitung ging mit Fragen ob die Haftpflicht versicherung denn nun für die Kosten des Zahnersatzes aufkommen würde.


Ergebnis war, dass die Heimleiterin den Fall noch gar nicht der Haftpflicht versicherung gemeldet hatte, und erst ca. 2 Wochen später dann das auf mein ausdrückliches drängen erst geschah, da ich angedeutet habe, sonst die Kosten des Zahnersatzes gegen die €914.-- aufzurechnen.


Die Haftpflicht versicherung verweigerte dann die Zahlung, weil das Pflegeheim falsche Angaben zum Schadensfall gemacht hatte.


Das Pflegeheim wollte dann wieder den ganzen Betrag in Höhe von €914.-- worauf ich angeboten habe, die Kosten für den Zahnersatz sowie krankentransportkosten für 4 zahnarztbesuche von den €914.-- abzuziehen.


Das Altenheim ließ sich darauf nicht ein, und beauftragte einen Rechtsanwalt aus Seesen, mit dem ich auch Kontakt hatte, und den Fall wahrheitsgemäß schilderte.


Das rechtsanwaltsbüro wollte dann noch einmal mit dem Pflegeheim sprechen, und jetzt kam ein mahnbescheid gerichtet an meine Mutter, welchen meine Mutter ungeöffnet in eine Schublade gelegt hatte, und welcher nur durch Zufall entdeckt wurde.


Wie soll ich mich jetzt weiter Verhalten?


Meine Mutter hatte im Pflegeheim keine Papiere unterschrieben, weil ich und meine Bekannte die vorsorgevollmacht haben für alles, deswegen hatte der Rechtsanwalt und zuerst auch das Pflegeheim immer alles an mich geschickt.


Wieso erhält nun meine Mutter einen mahnbescheid, und wie soll man weiter reagieren?
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Fussel
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BeitragThema: Re: Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptySa 04 Jun 2016, 18:56    © Fussel
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Ist die Rechnung für das Gebiß nicht von einem Zahnarzt?

Es ist etwas unüblich, daß ein Pflegeheim für die Zahnarztkosten in Vorkasse
tritt und daß man mit der Rechnung des Pflegeheims aufrechnen kann.

Ich vermute, daß der Zahnarzt der das Gebiß angefertigt hat nur die Adresse
Deiner Mutter von der Krankenkassenkarte hat. Das wäre dann die Rechnungsadresse,
an die er seine Rechnung versendet, sofern ihm keine andere Adresse angegeben
wurde.

Wie die Versicherung das letztlich handhabt, liegt am Ablauf und sicher auch
an dem, was im Heimvertrag festgelegt wurde und wer " was" beweisen kann.


Liebe Grüße Christina
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Marie
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BeitragThema: Re: Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptySa 04 Jun 2016, 22:34    © Marie
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Hallo Wichernhäuserin,

bei einem Mahnbescheid, der Deiner Meinung nach unbegründet ist; unbedingt sofort widersprechen. Wenn das nicht fristgemäß geschieht, dann wird ein Vollstreckungsbescheid kommen. Dem muß auch unbedingt und sofort widersprochen werden. Ein Widerspruch führt dazu, daß es auf Antrag dessen, der den Mahnbescheid veranlasst hat, zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, in der dann die Einzelheiten geklärt werden können. Vor dem Erlaß des Mahnbescheids prüft das Gericht die Berechtigung der Forderung nicht. Du solltest es also nicht zur tatsächlichen Vollstreckung kommen lassen. Das Gericht kann auch nicht wissen, daß Deine Mutter von Dir betreut wird. Laß' da nichts schleifen.
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Wichernhäuserin
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BeitragThema: @ Fussel
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptySo 05 Jun 2016, 14:50    © Wichernhäuserin
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@ Fussel,

Es geht hier nicht darum, dass das Altenheim für die Erstausstattung der Zahlung eines Zahnersatzes bezahlen soll, sondern lediglich darum, dass die zu pflegende Demente Person mit vollständigem Zahnersatz zur kurzzeitpflege aufgenommen wurde,

Und

Dann der Pflegeleistung und dem Fachpersonal gesagt wurde, der Zahnersatz sei lediglich nur zur essensausgabe auszuhändigen, und nach Beendigung des Essens wieder "einzusammeln".

Dieses geschah nicht, und der Zahnersatz / Prothese ist verschwunden.

Dann hat die pflegedienstleitung falsche Angaben gegenüber der versicherung (Haftpflicht) gemacht, worauf diese versicherung nicht gezahlt hatte.

Es geht hier nicht um die Finanzierung von Zahnersatz, sondern nur darum,
Dass das Altenheim den Verlust verursacht hatte, und jetzt Ersatz bzw. Entschädigung dafür geben soll.

Ich verstehe auch den ganzen Tam-tam nicht, da das alten Pflegeheim ja eine Betriebs Haftpflicht versicherung hat.
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Fussel
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BeitragThema: Re: Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptyMo 06 Jun 2016, 06:26    © Fussel
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Lieber Wichernhäuserin!
Das habe ich schon verstanden...

Wer hat den Mahnbescheid denn ausgestellt?

Ist das Pflegeheim in Vorkasse getreten und hat den Zahnersatz beim
Zahnarzt bezahlt ?

Die Rechnung müßte ja eigentlich vom Zahnarzt stammen, der mit
dem Ablauf, was wer verpuzzelt hat nichts zu tun hat.
Dh. er muß den Betrag für den Zahnersatz grundsätzlich erst einmal
erhalten haben, es sei denn Du hast die Summe vom Pflegeheim abgezogen
und davon seine Rechnung beglichen.

Ich habe die Rechnungen für den Zahnersatz meiner Mutter immer beim
Zahnarzt begleichen müssen.

Gegen den Mahnbescheid des Pflegeheims kannst Du sicherlich Einspruch einlegen,
gegen einem vom Zahnarzt eher nicht, weil diese ja geliefert hat.

Bei dem anderen Ablauf handelt es sich um einen Haftpflichtanspruch, den man
zivilrechtlich durchsetzen muß.

Hier muß man wissen, daß eine eigene Rechtschutzversicherung nicht für die
Eltern aufkommt, es sei denn sie leben im selben Haushalt und man alle Personen
im Haushalt in die Police aufgenommen.
Der Senior muß selbst eine Rechtschutzversicherung besitzen, wenn die bei
einem Verfahren aktiv werden soll.

( Das war bei dem hohen Streitwert der Ansprüche, die sich aus dem Unfall
meiner Schwiegermutter und deren Folgen ergeben hat ein sehr großes
Prozeßrisiko. 915 € sollten leichter zu bewältigen sein.

Die Behörden entscheiden meißtens nach Sachlage: Dh. sie überprüfen "WO" was
dokumentiert und bewiesen werden kann.

Dazu müssen sie also den Vertrag und die Dokumentation hören: "Wer was gesagt hat."

Wurde das Personal angewiesen die Zahnprothese in Verwahrung zu nehmen, dann ist
das eigentlich klar wie Hühnerbrühe....

Hier brauchst Du aber die Vertragsbestimmungen, denn wir sind z.b. vom Arbeitgeber
( Klinik) her angewiesen keinerlei Wertgegenstände entgegen zu nehmen. Zu den
Wertgegenständen gehört auch eine Zahnprothese.

Das kann bei uns also gar nicht angewiesen werden, weil es nicht leistbar ist,
und gegen die Dienstvorschriften verstößt.
http://www.deutsches-rechtsforum.de/urteilen_lassen/die-faelle/versicherungsrecht/verlust/46087_verschwundene_zahnprothese_im_pflegeheim.php


Wie das letztlich ausgeht und wer zuständig ist, das ist in der Vergangenheit
in den Urteilen unterschiedlich bewertet worden.
Ausschlaggebend, war der Zustand der Patienten/ Bewohner und wer für die
Verwahrung der Prothese tatsächlich zuständig war.


Bsp: Mir könnte der Dienstherr nicht anweisen, die Zahnprothese der Mutter

in Verwahrung zu nehmen und ich würde diese Aufgabe auch ablehnen, weil sie


unpraktikabel und nicht leistbar ist.

Wo sollten die Prothesen der Bewohner aufbewahrt werden ?

Dann müßte es einen sicheren Aufbewahrungsort geben und die Möglichkeit
die Zahnprothesen vor dem Essen gesammelt wieder an alle dementen Patienten
auszuteilen. Die Möglichkeit die Zahnprothese im Badezimmer oder Zimmer des
Patienten aufzubewahren ist nicht sicher. Dort landen die Zahnprothesen eher
im Müll oder im Klo. Andere demente Patienten sammeln die auch schon mal

einfach ein.
Dh. selbst wenn irgend ein Bürokrat bei der Aufnahme angenommen hat:
Die Zahnprothese wird eingesammelt, so gilt für das Personal das was
der Dienstherr schriftlich angewiesen hat.
Zahnprothesen, Brillen usw. sind sicherlich ein großes Problem.

Manche Zahnärzte gravieren die Zahnprothesen der Senioren wenigstens,
daß man sie auseinander halten kann. Denn liegt sie im Zimmer eines
anderen Patienten, so ist es nahezu unmöglich zu beweisen, wem die Prothese
letztendlich wirklich gehört.
Das aber nur zur praktischen Ausführung dieser " Anweisung."
Die Kliniken haben sicher damit ein kleineres Problem, als die Pflegeheime.



.

Liebe Grüße Christina
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Fussel
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BeitragThema: Re: Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese
Mahnbescheid: Altenheim verbusselt Zahnprothese  EmptyMo 06 Jun 2016, 14:16    © Fussel
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Was hat die Pflegeperson denn mit dem Gebiß gemacht, nachdem sie
es entgegengenommen hat ?
Die PDL wird die zuständige Pflege sicher befragt haben.

In der Regel kann man die Prothese nur ins Zimmer oder ins Bad stellen,
wo sie in die Prothesendose eingelegt und nach dem Essen gesäubert wird.

In der Kitteltasche kann man die Zahnprothesen ja schlecht durch die
Gegend tragen und man kann sie auch schlecht in einen Tresor legen,
sofern dieser überhaupt für Zahnprothesen vorhanden ist. So appetitlich
ist es nicht fremde Gebisse mit sich zu tragen.

Ich hätte die Prothesen auch ungerne am Schreibtisch, oder im
Arbeitsraum wo Medikamente gerichtet werden, denn dort ist so
eine Zahnprothese ebenfalls nicht sicher.

In der Klinik sind die Patienten für ihre Zahnprothesen selbst verantwortlich
soweit ein Patient auf eigenen Beinen herumlaufen kann, egal wie krank er
ist. Bei bettlägerigen Patienten, die sich nicht fortbewegen können, sieht die Sache anders aus.
Auch eine schwerere Erkrankung befreit den Patienten im Krankenhaus nicht davor,
auf seine Zähne zu achten, wenn er zb. Fieber oder eine Lungenentzündung hat.

Dort werden die Prothesen nach dem Essen auch nicht heraus genommen,
weil die später nicht mehr passen und schlecht sitzender Zahnersatz kommt noch
schneller abhanden, als wenn er fest im Kiefer sitzt.

Am sichersten ist die Zahnprothese tatsächlich im Mund. Nun nimmt Deine Mama
die Zahnprothese selbst immer heraus, was sicherlich ein Problem ist.
Allerdings hat man keine 24 Stunden 1:1 Pflege "gemietet", und somit
ist es sicherlich schwer heraus zu finden, was mit der Prothese tatsächlich
passiert ist.
Liegt so eine Prothese auf dem Essenstablett, so taucht sie spätestens in
der Küche beim Spülen wieder auf, sodaß man forschen kann: " Wer vermisst
seine Prothese ?"

Ist sie allerdings in ein Taschentuch gewickelt worden... " Wer nimmt schon ein
benutztes Taschentuch auseinander ? " Das hat natürlich auch mit Hygiene und
Bakterien zu tun, denen sich keiner aussetzen will.

Die Haftpflichtversicherung tritt z.b dafür ein wenn dem Personal die
Zahnprothese in das Waschbecken gefallen ist und zerbrochen. Für
verschwundene Zahnprothesen kommt sie nur selten in ganz besonderen Fällen auf,
wenn das Personal wegen Fahrlässigkeit oder schuldhaften Verhalten für
den Schaden verantwortlich ist.

Im Grunde genommen stehst Du warscheinlich besser da, wenn dem Personal
untersagt ist Wertgegenstände entgegen zu nehmen. Meißtens steht in den
Verträgen, daß Wertgegenstände in der Verwaltung eingeschlossen werden können
und dort in Verwahrung gegeben werden können. Für ein Gebiß ist das unpraktikabel,
denn dann kann der Patient nur während der Bürozeiten essen, die am Wochenende
meißtens nicht stattfinden.

Natürlich ist das eine mistige Situation.
Es würde mich sehr interessieren, ob ihr mit den Ansprüchen durchgekommen seid,
denn natürlich kann ein dementer Patient nicht auf seine Zähne achten.

Letztlich haben die Versicherungen sicherlich Angst davor nun in jedem Fall
neue Gebisse bezahlen zu müssen.
Ich suche nachher mal unseren Heimvertrag heraus,
was dort über "Wertgegenstände " geschrieben steht. Auf die Idee bin ich überhaupt
noch nicht gekommen, dabei ist das so naheliegend.

Zähne, Brillen, Hörgeräte sind ja besonders gefährdet zu verschwinden.

( Ich würde immer mal wieder nachfragen, ob nicht im Laufe der Zeit die Zahnprothese
der Mama bei einem anderen Bewohner aufgetaucht ist. Mir ist das mal mit einer Brille
so ergangen, die sich einfach ein Mitpatient der verwirrt war geschnappt hat. Ich wunderte
mich warum der andere Patient mit der Brille, die er auf der Nase hatte nichts sehen konnte.
Das waren Glasbausteine, und der Patient hatte allenfalls eine Sehhilfe mit 3,5 Dpt. nötig.
Das sieht man den Brillen aber nicht immer sofort an, es sei denn die Sehstärke ist dermaßen
unterschiedlich wie in dem geschilderten Fall.
Das bringt Dir zwar im Moment nichts, aber dann hättet ihr eine Ersatzprothese, falls die Zahnprothese
doch noch einmal auftaucht.
Viele Patienten wickeln die Prothese in ein Taschentuch, und das ist gefährlich. Denn war macht man
mit einem benutzten Papiertaschentuch?- Man wirft es weg.
Oder die Zahnprothesen werden beim Essen in eine Papierserviette gewickelt. Das hat ungefähr denselben
Erfolg. Kaum einer wickelt so etwas auf, weil sich in den Servietten oftmals sehr unansehnliche Dinge
befinden.
Letztlich wird so eine Versicherung auch schauen: Wie alt war denn der Gegenstand, der

ersetzt werden soll und ich denke, daß wenn die überhaupt etwas erstatten, der Zeitwert
zu Grunde gelegt wird. Damit würdest Du aber von evtl. Gerichtskosten den Restanteil inkl.
auf den prozentualen Anteil der Gerichts-und Anwaltskosten sitzen bleiben.

Liebe Grüße Christina
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