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 Spazieren gehen im Heim

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PeterM
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BeitragThema: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyMi 17 Apr 2013, 20:43    © PeterM
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Hallo zusammen,
im März letzten Jahres hatte meine Mutter einen Hirn-Infarkt. Kam zur REHA. Dort sagte man, sie müsse ins Heim.
Ich habe sie aber nach Hause gebracht, wo sie 25 Jahre nach dem Tod vom Vater lebte.
Dann bekam sie aber einen Schwächeanfall. Danach ging nichts mehr, man sprach ihr die stufe 2 zu und ich nam sie mir in die Gegend, wo ich wohne und brachte sie in ein Heim. Dort habe ich sie nach einem halben jahr wieder heraus geholt, da dort die Pflege katastrophal war. Sie war ständig nass und das zimmer roch fürchterlich nach Urin.
Nun habe ich sie in einem Seniorenheim untergebracht, wo
1. nicht so viel Bewohner sind wie im ersten Heim
2. hier eine Küche vorhanden ist, wo sie mit einbezogen wird
3. wo sie Parterre wohnt und nach draussen kann.
Nun sprach das Wohnheim mich an, ob sie überhaupt nach draussen dürfte.
Ich habe gesagt, dass meine Mutter sich schnell aufgeben würde, wenn sie nicht mehr spazieren gehen könnte !
Muss ich dem Heim zu diesem Thema die verantwortung abnehmen ?
Was ist, wenn meine Mutter (was ich nicht glaube) sich mal verlaufen sollte und man sie suchen müsste, wer muss dann die Kosten übernehmen ?
Wie würdet Ihr entscheiden ?

LG
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyMi 17 Apr 2013, 21:07    © Ele
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Hallo Peter,

also meines Erachtens darf Deine Mutter, solange sie nicht mit Beschluss untergebracht ist, auch spazieren gehen! Auch kannst Du meines Erachtens nicht für das Verhalten Deiner Mutter haftbar gemacht werden! Solange kein Arzt ihr Orientierungslosigkeit attestiert! auch Deine Mutter hat im Heim Rechte, und darf in ihrer Freiheit nicht willkürlich beschränkt werden!

Oder ist der Orientierungssinn so, daß bei kleinen Spaziergängen damit gerechnet werden muß, daß sie sich verläuft??






Lieben Gruß,

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PeterM
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyMi 17 Apr 2013, 21:36    © PeterM
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Hallo Gabi,

danke für Deine Antwort !
Wo hast Du das gelesen oder gehört ? Wäre sehr wichtig für mich. Oder steht dies in irgendeinem Gesetz ?
Und weglaufen würde sie nie ! !

LG
Peter
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyDo 18 Apr 2013, 07:21    © Tina
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Hallo Peter,



die Freiheit ist eines der höchsten menschlichen Güter und wurde deswegen in den Grundrechten verankert. Jemandem die Freiheit zu entziehen stellt somit einen Straftatbestand dar (§§ 234 - 241a StGB). Dies gilt auch für die Unterbringung dementer Menschen.

Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen nur durch gefürht werden, wenn die betroffene Person freiwillig damit einverstanden ist. Sollte sie dafür nicht in der Lage sein, muss dies von einem Amtsgericht genehmigt werden. Die Zustimmung eines Betreuers ist nicht ausreichend.

siehe: § 1906 BGB: Genehmigung des Betreuungsgerichtes bei der Unterbringung

Das Heim darf deine Mutter nicht daran hindern die Einrichtung zu verlassen, wenn sie dies möchte.






Schöne Grüße von Tina sunny
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Biggi
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyDo 18 Apr 2013, 12:24    © Biggi
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Lieber Peter,
herzlich willkommen bei uns. Spazieren gehen im Heim 87394

Tina hat es schon gut erklärt. Wenn sie noch zuhause wäre, sähe das anders aus, aber trifft ja in deinem Fall jetzt nicht mehr zu. Ich würde dir aber auf jeden Fall raten, in der Kleidung deiner Mutter die Adresse zu hinterlassen. Falls sie sich verlaufen würde, wüsste man wo sie wohnt. Und, dass dadurch Kosten entstehen, ist mir nicht bekannt.

LG Biggi






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--- Besondere Menschen erkennst du daran, dass sie dich berühren ohne ihre Hände zu benutzen ---


Zuletzt von Biggi am So 21 Apr 2013, 14:49 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
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Paula
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyDo 18 Apr 2013, 13:46    © Paula
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Hallo Peter,
herzlich willkommen im Forum.
Wie schon berichtet wurde, bedarf es bei freiheitsentziehender Maßnahmen, einer Genehmigung durch Betreuer und/oder Gericht.
Wenn deine Mutter weglaufgefährdet ist, sie nicht mehr den Weg zurück finden würde, dann solltest du mit der Heimleitung oder Pflegedienstleitung sprechen, wie sie damit umgehen würden, oder ob die Einrichtung ein Desorientierten-System hat. Hierbei erhält der weglaufgefährdete Bewohner ein Armband, welches ein Signal über die Rufanlage abgibt, sobald der Bewohner z.B. das Haus, oder den Wohnbereich verläßt.
Liebe Grüße
Paula
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BeitragThema: Re: Spazieren gehen im Heim
Spazieren gehen im Heim EmptyFr 19 Apr 2013, 12:07    © Ele
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Hallo Peter,

du hast die Paragraphen schon genannt bekommen!!
BGB §1: die Würde des Menschen ist unantastbar!!! Ob Dement, mit Handycap oder Nicht!!






Lieben Gruß,

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