Liebe Elli,
ich bin zwar aus Österreich, aber damit hab ich leider auch keine Erfahrung. Die Vertretungsbefugnis, die Ursula angesprochen hat kannst du über einen Notar in das Vertretungsregister eintragen lassen, damit kann man Angehörige in vielen Lebenslagen auch ohne Sachwalterschaft vertreten, aber ob man jemanden so ohne Weiteres zu einer psychiatrischen Begutachtung verdonnern kann bezweifle ich.
Vielleicht könntest du es aber auch von einer anderen Seite aufziehen:
ist die Demenz bei dem Großvater deines Freundes schon diagnostiziert, oder schließt ihr nur aus seinem Verhalten auf Demenz? Wenn es noch keine offizielle Diagnose gibt wäre es doch nicht schlecht einmal eine Beratungsstelle eines Gerontopsychiatrischen Dienstes aufzusuchen. Ich weiß nicht genau, wo du wohnst, aber bei uns gibt es einen solchen Dienst und sie haben mir sehr geholfen. Dort wird man beraten, egal ob es um medizinische oder rechtliche Fragen geht und es ist auch eine erste Diagnosestellung möglich.
Zu einer solchen Beratung zu gehen heißt nicht eine zwangsweise psychiatrische Begutachtung, die ja für alle einen negativen Beigeschmack hat, sondern, es heißt: wir sehen es ist nicht alles in Ordnung - wir lassen uns beraten, damit müsste sich dann ja wohl auch der Sohn zufrieden geben. Ihr könnt da auch ohne Weiteres erst einmal ohne den Großvater hin gehen. Dort kann man auch helfen die Krankheit besser zu verstehen und umzugehen, so würde auch der Sohn vielleicht ein bisschen besser mit dem verändertem Verhalten seines Vaters zurecht kommen.
ich stell hier einmal einen Link zum gerontopsychiatrischen Zentrum in Graz ein, die haben mir geholfen. Dort siehst du auch, was die so machen. Vielleicht gibt es ja Ähnliches auch dort wo du wohnst (kostet auch nichts, weil von der Stadt gefördert).
http://www.gfsg.at/index.php?page=grazost/gpz
Alles Liebe
Astrid
Anteilnehmende Freundschaft macht das Glück strahlender
und erleichtert das Unglück - Marcus Tullius Cicero