| Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht | |
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 12:36 © Nicole63 | |
| Hallo, meine Oma leidet nun schon seid fast 2 Jahren an Demenz. Sie lebt zusammen mit meinem Opa in Haushalt - was für meinem Opa alles andere als leicht ist. Es wird zunehmend schwerer für Ihn. Leider haben wir aus der Familie keine Untersützung. Ich, als Enkelin, versuche immer mein Bestes zu geben, aber leider reicht das manchmal einfach nicht aus. Wir haben in kürzester Zeit schon die Pflegestufe II ohne Probleme durchbekommen. Meine Oma kann schon seid langem nicht mehr sprechen - es kommt nur eine gewaltiger Schrei aus Ihr. Sie ist komplett Inkontinent. Es geht immer wieder bergab mit Ihr. Nun zu meiner Frage: Da sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann - braucht sie einen Betreuer. Reicht dort eine Vorsorgevollmacht ohne Notar (haben wir) aus oder muß doch der Weg zum Amtgericht gemacht werden um über sie zu entscheiden? Ich wäre über Antworten sehr dankbar. |
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| Thema: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 13:56 © Ehemaliges Mitglied | |
| Hallo Nicole , vielleicht hilft dir das Gesetzliche Betreuung - Was heißt das? Das Betreuungsgesetz Bei der Betreuung handelt sich um die staatliche Fürsorge für Person und Vermögen von Menschen, die ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können. Hiervon sind rund 1,2 Millionen Bürger betroffen. Wie kommt es zu einer Betreuung? Zuständig für die Anordnung einer Betreuung ist das Vormundschaftsgericht (Amtsgericht). Hier können der Betroffene selbst einen Antrag stellen oder Dritte die Einrichtung einer Betreuung anregen. Für einen körperlich behinderten Menschen darf eine Betreuung, solange er seinen eigenen Willen noch bekunden kann, nur auf dessen eigenen Antrag gestellt werden. Hilfestellung hierzu geben die Allgemeinen Sozialen Dienste, die örtlichen Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine sowie fachkundige Rechtsanwälte. Im Falle einer Betreuungseinrichtung wird diese zunächst für ein halbes Jahr eingerichtet (vorläufige Betreuung). Dann wird erneut überprüft, ob eine endgültige Betreuung notwendig ist. Endgültige Betreuungen werden vom Vormundschaftsgericht nach sieben Jahren wieder überprüft. Betreuungen können - auf Anregung des Betroffenen oder des Betreuer - jederzeit wieder aufgehoben werden. Wer wird Betreuer? Bei der Auswahl des Betreuers hat das Gericht die Wünsche des Betroffenen zu berücksichtigen. Mit einer Betreuungsverfügung kann der Betroffene festlegen, wer Betreuer werden oder nicht werden soll. Betreuer können Angehörige, Mitarbeiter der Betreuungsbehörden, ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins, Berufsbetreuer oder Rechtsanwälte sein. Bundesweit werden etwa 75 Prozent aller Betreuungen von Angehörigen und sozial engagierten Bürgern übernommen. Umfang der Betreuung Die Bestellung eines Betreuers hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit des Betreuten. Das heißt, der Betreute kann im Rechtsverkehr teilnehmen und Verträge abschließen. Bei Streitigkeiten muss im Einzelfall die Geschäftsunfähigkeit (§ 104 BGB) festgestellt werden. Für den Betreuer ist wichtig, dass sein Aufgabenbereich klar definiert ist. Diese Aufgaben werden vom Vormundschaftsgericht festgelegt und stehen im Betreuerausweis. Nach § 1902 BGB vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich z.B. in persönlichen Angelegenheiten (Heilbehandlung, Unterbringung) sowie in vermögensrechtlichen Angelegenheiten (Anlegung eines Vermögensverzeichnisses, Rechungslegung, Berichterstattung). Einmal im Jahr muss der Betreuer dem Vormundschaftsgericht einen Jahresbericht übersenden. Kontrolle der Betreuer Betreuer werden vom Vormundschaftsgericht kontrolliert. Dritte oder Angehörige haben die Möglichkeit, ihre Anmerkungen und Beschwerden beim Vormundschaftsgericht einzureichen. Das Gericht muss dann den Hinweisen nachgehen. Rechtliche Hilfe erhalten die Betreuten und Angehörigen bei fachkundigen Rechtsanwälten, Betreuungsvereinen oder der Betreuungsbehörde. LG Ulli |
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 14:21 © Nicole63 | |
| Hallo...
vielen lieben dank für den ausführlichen Beitrag. Mich würde interessieren, ob diese Vorsorgevollmacht ausreicht um z. B. beim Arzt anordnen zu können "dies und dies wird nun gemacht", ohne das es notarielle beglaubigt worden ist?! Denn dann müssten wir den ganzen Papierkram übers Amtgericht ja gar nicht erst machen.
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Biggi Moderator
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 14:37 © Biggi | |
| Liebe Nicole, herzlich Willkommen bei uns im Forum. Schön, dass du dich als Enkelin um die Oma sorgst. Leider kann ich dir das nicht genau sagen. Mein Mann ist Betreuer bei seiner Mutter von Anfang an. Aber ein anderer lieber Fori weiss das bestimmt. Oder der Hausarzt müsste es auch wissen. Ich hoffe, du fühlst dich wohl bei uns. LG Biggi
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sylvia Ist hier Zuhause
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Babsi55 Ist hier Zuhause
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christina Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 15:48 © christina | |
| Hallo, ich habe in Mai 2010 meine Mutter im Krankenhaus gehabt da wollte ich das eine Darm Spiegelung gleichzeitig gemacht werden sollte, aus diesen Grunde lief es bei uns so das wir auf einmal eine Betreuungsvollmacht brauchten. Nun auf jeden Fall läuft es jetzt bei uns so ab genau am 29.09 hat meine Mutter eine Anhörung beim Richter da fahre ich mit ihr hin, ich habe ein Antrag gestellt das ich die alleinige Betreuung meiner Mutter bekomme, ich bin deswegen auch beim Fachanfall für Sozialrecht gewesen, er hat ein Brief geschrieben ein Antrag das ich gerne die Betreuung meiner Mutter übernehmen möchte, das kann man wirklich ohne Anwalt auch schreiben, damals wusste ich das nicht, die fast 180 Euro hätte ich mir Sparen können. Eine Sozialarbeiterin die von Amtsgericht kam und ein ersten Eindruck und Gutachten für Gericht geschrieben hat, war vor ca. 10 Wochen bei uns. Auch ein Medizinischer Gutachter / Arzt auch von Amtsgericht beauftragt war auch schon bei uns. Mittlerweile habe ich gehört das es wahrscheinlich fast immer so hinaus läuft wenn man nicht zu vor eine Handschriftliche Patientenverfügung / Betreuungsverfügung als die Betroffene noch völlig Ok war geschrieben hat das kann ohne Anwalt sein aber muss Handschriftlich sein und das war bei uns nicht ich hatte mit PC und nur Unterschrift von ihr als Handschrift. Ich gehe davon aus und hoffe auch das ich die alleinige Betreuung bekomme, bin mal gespannt auf nächste Woche :-) Ich denke mal Nicole wenn deine Oma Handschriftlich und der Datum stimmt das da noch gemacht hat dann würde ich einfach mal den Arzt danach fragen der müsste das wissen ob ihr überhaupt noch zum Amtsgericht hin müsst oder doch zum Notar aber ich meine zum Notar bräuchte man nicht. So das war jetzt auch ganz viel von mir ;-) LG. Tina :-) --------------------------- Wie manche sicher bemerkt haben, ich habe jetzt erst festgestellt das mein Beitrag Öffentlich war, deswegen habe ich auch einiges Privates von mir nachträglich gelöscht ich bitte um Verständniss
Zuletzt von christina am Do 23 Sep 2010, 22:18 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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Gissi Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 23 Sep 2010, 18:06 © Gissi | |
| Hallo liebe Nicole, erst einmal herzlich willkommen im Forum... So viel ich weiß reichen für einfache Entscheidungen eine Vorsorgevollmacht mit der Unterschrift deiner Oma ohne Notar doch wenn es um Entscheidungen ihres Vermögens geht muß es schon notariell beglaubigt werden... Man kann sich die Vorlagen als Pdf runterladen hier Vorsorgevollmacht
Dort runter scrollen einmal hier [PDF] Vorsorgevollmacht - Vollmacht Seite 1 Muster V ollmacht ...
zum ausdrucken...
oder hier [PDF] Formular Vorsorgevollmacht - Betreuungsrecht
Auch wenn es pa<ar euro kostet norariell denke ich bist du immer auf der sicheren Seite...
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vargen Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Fr 24 Sep 2010, 03:45 © vargen | |
| Hej Nicole,
zuerst - herzliches Willkommen!
Mein Vater hat bis zum Ende sowas nicht gebraucht, der er nur "krebskrank" war und geistig fit. Habe mit meiner Mutter , sie konnte noch halbwegs unterschreiben, eine Vorsorgevollmacht 2007 gemacht, die wurde hier auf unserer Gemeine beglaubigt und ich habe damit meine Mutter aus dem KH rausgeholt und bis zu ihrem Tod ihre Geschäfte verwalteten können. Habe bei uns - jeder kennt jeden - bei Amtsgericht nachgefragt - war okay. Die Vollmacht hatte auch Festlegungen im Hinblick auf KH, etc.
Die Vollmacht, identisch mit dem jetzigen Formular des Bundesministeriums für Justiz, habe ich mir damals ausgedruckt und ausgefüllt und auf der Gemeinde Stempel, dies war es!
Hilft vielleicht??
FG
Frederik
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Fr 24 Sep 2010, 13:02 © Nicole63 | |
| Oh - Ihr seid so super...Vielen lieben Dank... Dann hoffe ich mal - dass es ausreichend ist. Habe wohl schon mal gehört, wenn es über das Amtsgericht läuft, muß man einen Jahresbericht schreiben. Es geht mir ja lediglich nur darum, wenn mal etwas sein sollte bei Untersuchung ect. das ich bestimmt kann, das soll gemacht werden. Da meine Oma das mit großer Sicherheit das nicht mitmachen wird. Tja - das ist alles überhaupt gar nicht so einfach. Man hat sich über sowas noch nie Gedanken gemacht und dann, so langsam, schleicht es sich ein. Jetzt sind bald 2 Jahre vergangen und es ging schnell bergab. Mein Opa fängt nun auch schon an sich zu verändern - und dann wird es zu einen riesig, großem Problem. Daran mag ich noch gar nicht denken.
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 05 Okt 2010, 22:09 © Nicole63 | |
| - christina schrieb:
- Hallo,
ich habe in Mai 2010 meine Mutter im Krankenhaus gehabt da wollte ich das eine Darm Spiegelung gleichzeitig gemacht werden sollte, aus diesen Grunde lief es bei uns so das wir auf einmal eine Betreuungsvollmacht brauchten.
Nun auf jeden Fall läuft es jetzt bei uns so ab genau am 29.09 hat meine Mutter eine Anhörung beim Richter da fahre ich mit ihr hin, ich habe ein Antrag gestellt das ich die alleinige Betreuung meiner Mutter bekomme, ich bin deswegen auch beim Fachanfall für Sozialrecht gewesen, er hat ein Brief geschrieben ein Antrag das ich gerne die Betreuung meiner Mutter übernehmen möchte, das kann man wirklich ohne Anwalt auch schreiben, damals wusste ich das nicht, die fast 180 Euro hätte ich mir Sparen können.
Eine Sozialarbeiterin die von Amtsgericht kam und ein ersten Eindruck und Gutachten für Gericht geschrieben hat, war vor ca. 10 Wochen bei uns. Auch ein Medizinischer Gutachter / Arzt auch von Amtsgericht beauftragt war auch schon bei uns.
Mittlerweile habe ich gehört das es wahrscheinlich fast immer so hinaus läuft wenn man nicht zu vor eine Handschriftliche Patientenverfügung / Betreuungsverfügung als die Betroffene noch völlig Ok war geschrieben hat das kann ohne Anwalt sein aber muss Handschriftlich sein und das war bei uns nicht ich hatte mit PC und nur Unterschrift von ihr als Handschrift.
Ich gehe davon aus und hoffe auch das ich die alleinige Betreuung bekomme, bin mal gespannt auf nächste Woche :-)
Ich denke mal Nicole wenn deine Oma Handschriftlich und der Datum stimmt das da noch gemacht hat dann würde ich einfach mal den Arzt danach fragen der müsste das wissen ob ihr überhaupt noch zum Amtsgericht hin müsst oder doch zum Notar aber ich meine zum Notar bräuchte man nicht.
So das war jetzt auch ganz viel von mir ;-)
LG. Tina :-)
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Wie manche sicher bemerkt haben, ich habe jetzt erst festgestellt das mein Beitrag Öffentlich war, deswegen habe ich auch einiges Privates von mir nachträglich gelöscht ich bitte um Verständniss Hallo Tina, vielleicht kannst du mir sagen ob dieser Antrag auf Betreuer beim Amtsgericht etwas kostet? Liebe Grüße
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christina Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 05 Okt 2010, 23:05 © christina | |
| Hallo Nicole, nein das kostet nichts beim Amtsgericht auch braucht man kein Jahresbericht schreiben bez. wir Angehörige nicht. Letzten Mittwoch der 29.09 war die Anhörung meine Mutter wurde vom Richter befragt ob sie einverstanden ist das ich die Betreuung übernehmen möchte was Sie bejaht hat, mein Bruder war auch damit einverstanden. Auch würden generell die Verwanden bevorzugt, sagte der Richter zu uns. Ich habe die Betreuung meiner Mutter bekommen. Jetzt was anderes an alle: Als ich am Mittwoch nach Hause kam mit meiner Mutter lag unser Hund so verkrümmt in der ecke, ich musste ihn zum Tierarzt bringen wahrscheinlich ein Schlaganfall, er wurde eingeschläfert er Krampfte konnte nichts mehr und seine Augen waren nur noch am Zucken und das über Stunden. Meiner Mutter hat es ganz schwer mit genommen von mir gar nicht zu sprechen, er fehlt uns so. Ich bin gerade erst hier angemeldet habt aber Verständnis das ich nicht Online bin. |
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Biggi Moderator
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Mi 06 Okt 2010, 14:23 © Biggi | |
| Liebe Tina, dass mit eurem Hund tut mir Leid. Ich kann nachvollziehen, wie es euch dabei geht. Wir mussten auch schon 2 einschläfern lassen. LG Biggi
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Gissi Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Mi 06 Okt 2010, 17:50 © Gissi | |
| Liebe Christina, das mit eurem Hund tut mir auch leid,ich kann es nachvollziehen....
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Do 07 Okt 2010, 14:48 © Nicole63 | |
| - christina schrieb:
- Hallo Nicole,
nein das kostet nichts beim Amtsgericht auch braucht man kein Jahresbericht schreiben bez. wir Angehörige nicht. Letzten Mittwoch der 29.09 war die Anhörung meine Mutter wurde vom Richter befragt ob sie einverstanden ist das ich die Betreuung übernehmen möchte was Sie bejaht hat, mein Bruder war auch damit einverstanden. Auch würden generell die Verwanden bevorzugt, sagte der Richter zu uns. Ich habe die Betreuung meiner Mutter bekommen. Jetzt was anderes an alle: Als ich am Mittwoch nach Hause kam mit meiner Mutter lag unser Hund so verkrümmt in der ecke, ich musste ihn zum Tierarzt bringen wahrscheinlich ein Schlaganfall, er wurde eingeschläfert er Krampfte konnte nichts mehr und seine Augen waren nur noch am Zucken und das über Stunden. Meiner Mutter hat es ganz schwer mit genommen von mir gar nicht zu sprechen, er fehlt uns so. Ich bin gerade erst hier angemeldet habt aber Verständnis das ich nicht Online bin. Hallo Christina, vielen lieben Dank - dann bin ich etwas beruhigter. Hatte mir schon voll die Gedanken gemacht was für ein Bericht ich wohl schreiben muß. Sowieso macht mir diese ganze Angelegenheit viel Kummer - da ich nicht weiß was alles auf mich zukommt - aber auch das krieg ich irgendwie gebacken. *Hoffe ich* Es tut mir sehr leid, dass Ihr euren Hund so plötzlich verloren habt. Aber ich bin sicher in eurem Herzen lebt er weiter...
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christina Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Sa 27 Nov 2010, 15:17 © christina | |
| Hallo Nicole, auch du warst schon lange nicht mehr hier aber vielleicht liest du dies ja doch noch. Also ich habe ja jetzt die Betreuung meiner Mutter bekommen. Die Aufgabe umfasst: Angelegenheiten der Heimbringung, Behördenangelegenheiten, Bestimmung des Aufenthalts, Gesundheitsfürsorge, Postangelegenheit. Als ersatz Betreung habe ich meine Tante die Schwägerin und Freundin meiner Mutter dazu getan sie ist damit natürlich auch damit Einverstanden und es ist für meine Mutter sowieso ihr Wunsch. Bankangelegenheiten hat meine Mutter schon seit Jahren mir die Vollmacht gegeben. Bei Vermögen ( Haus, Sparbuch, Grundstück ) ist es ganz Wichtig das man dieses Notarisches erledigt. Vor ca. 2 Wochen mußte ich noch einmal zum Gericht mir wurde dann alles näher erkärt und gleich eine Schriftliche Mitteilung überreicht das ich für das oben genannte zur Betreuerin bestellt wurde. Die Betreuung ist bei uns für 7 Jahre, danach wird dann noch mal ein Arzt ein Gutachten stellen müssen so wie eine Psychologien und ein Richter dies dann wieder verlängern wird. So und deswegen schreibe ich dir auch noch mal hier rein es ist doch so das ich ( wir ) ein Jahresbericht ausfüllen müssen. Ich habe es noch nicht gesehen aber so wie sie mir das erkärt hat, muß ich nur zutreffendes ankreuzen, auch ständ mir Geld zu für Fahrten zum Beispiel zum Arzt und so, das habe ich von mir aus schon gesagt das ich kein Geld beantragen möchte es ist meine Mutter. Sollte ich aber etwas nicht Verstehen oder unsicher sein sollte ich nach ihr kommen sie würde es gerne mit mir zusammen ausfüllen. Ich hoffe ich konnte deine Fragen beantworten und all die anderen die änlichess wissen wollen. WÜnsche Euch allen eine schöne Advent Zeit LG. Tina |
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Babsi55 Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Mo 29 Nov 2010, 16:01 © Babsi55 | |
| Der Jahresbericht ist ein vorgedrucktes Formular zum Ausfüllen. Es stehen darin Fragen wann du die zu Betreuende zuletzt gesehen hast, wie oft du sie besuchst und ob sich ihr Zustand verändert hat. Auch muss dargelegt werden wieviel auf welchem Konto ist und von der Bank eine Saldenbestätigung ausgedruckt werden. Das ist alles. Mache das einmal im Jahr und ist nicht wirklich kompliziert. |
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Juhu.. Di 07 Dez 2010, 09:48 © Nicole63 | |
| Juhu.... auch ich finde endlich mal die Zeit mich hier wieder einzuloggen. "Sorry". Momentan ist alles so super stressig - ich besitze einen kleinen Zoo ( 1 Hund - 2 Katzen - 2 Pferde) , da ist viel Arbeit angesagt. Dazu kommt dann ständig mein Opa - der nervlich ziemlich belastet ist - ist ja klar durch Oma. Er versucht ständig sich mit irgendwelchen "blöden Gedanken" zu beschäftigen wie z. B. einen neuen Trecker anschaffen - wozu er das nötige Geld gar nicht wirklich besitzt. Und plötzlich hieß es "wir haben einen neuen Trecker"! Ich muß ihm ständig auf die Finger klopfen und aufpassen das er nicht zuviel Geld ausgibt. "anstrengend" - wenn ich als 26jährige im ständig etwas verbieten muß. Denn sonst war Oma immer diejenige - die die Hosen anhatte. Meine Oma bekommt mittlerweile kein Wort mehr raus. Sie starrt mich an - reißt ihr Mund auf - und ich weiß - sie freut sich mich zu sehen. Feste Nahrung wird immer schwieriger - an das selbst essen ist nun gar nicht mehr zu denken. Mein Opa füttert sie mittlerweile mit kleinen Stückchen. Ihre Haupnahrung besteht fast nur noch aus Zieback. Müsste eigentlich für die Stufe III ausreichen - oder was meint ihr?
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 07 Dez 2010, 09:49 © Nicole63 | |
| Was ich noch vergessen hatte: Mein Antrag als Betreuer läuft bereits seid 3 monaten. Warte nun aufs Gesundheitsamt - das die mir einen Termin schicken wann sie rauskommen. Die Wartezeit ist der Hammer...
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Admin Administrator
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 07 Dez 2010, 09:57 © Admin | |
| Liebe Nicole Ich würde auf jeden Fall versuchen die Pflegestufe III zu beantragen. - Nicole63 schrieb:
- Mein Antrag als Betreuer läuft bereits seid 3 monaten. Warte nun aufs Gesundheitsamt - das die mir einen Termin schicken wann sie rauskommen.
Unbedingt anrufen und nachfragen, sonst wird es gerne in der Priorität dauernd nach hinten geschoben. Leider sind diejenigen, die Geduldig warten, auch diejenigen die damit bestraft werden Also immer wieder nachfragen. Ein bisschen Nerven kann manchmal Wunder bewirken Ich wünsche dir viel Kraft und hoffe, das bald auch wieder eine etwas ruhigere Zeit für dich kommen darf. Liebe Grüsse Ursula
Liebe Grüsse
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sylvia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 07 Dez 2010, 10:17 © sylvia | |
| Moin Nicole, das kann es nicht sein, bei mir war der Antrag in 14 Tagen durch. Man muß immer am Ball bleiben,wie Ursula schon schreibt. Etwas auftrumpfen, das sollte noch vor Weihnachten klappen.
Alles Gute.
LG Sylvia
Es ist nicht zu wenig Zeit, die wir haben, sondern es ist zu viel Zeit, die wir nicht nutzen.
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Nicole63 Neu im Forum
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| Thema: ..*~*.. Di 07 Dez 2010, 10:33 © Nicole63 | |
| *Unnormal* Amtgericht sagt die Akte liegt beim Gesundheitsamt. Ruf ich beim Gesundheitsamt an - sagen die mir - die Ärzte fahren so raus wie sie ZEit haben. *Toll* Mein Opa ist gern unterwegs - was wenn der dann nicht da ist. In meinen Briefen stand drin - man bekommt den Termin schriftlich. *das ist doch alles mies* Hab nun darauf bestanden, dass die mich telefonisch ne halbe Std. vorher anrufen... *Man glaubt es einfach nicht*
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sylvia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht Di 07 Dez 2010, 12:20 © sylvia | |
| Bei mir in Niedersachsen war es so, das sie anrufen und sagen, wenn sie kommen. Anderst ist es auch unzumutbar.
LG Sylvia
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Biggi Moderator
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