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 Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht

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Nicole63
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht
Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 EmptyDo 06 Jan 2011, 09:48    © Nicole63
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cheers Juhu.... *Frohes Neues Ihr lieben*

am Dienstag war denn endlich mal die Frau vom Gesundheitsamt bei uns. Antrag geht wohl "eilig" zum Amtsgericht - ich bin ja mal gespannt.

Antrag auf Pflegestufe III hab ich auch rausgeschickt - bin ja mal gespannt... Smile

Nun hab ich mal einen bescheidene Frage: Es gibt ja polnische Pflegekräfte die 24 h Dienst machen und auch dann bei den Familien wohnen - was haltet Ihr davon? Gibt es überhaupt in meinen Umkreis so eine Agentur? Oder sollte man doch besser eine Frau einstellen auf z.B. 400 € Basis?! Was meint Ihr?

Liebste Grüße






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Biggi
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht
Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 EmptyDo 06 Jan 2011, 14:49    © Biggi
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Liebe Nicole,
da kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen. ::nein:: Ich weiss wohl, dass man da höllisch aufpassen muss, dass alles legal abläuft.
Vielleicht wissen da die anderen Foris mehr.

Hier ist auch jemand, der das gemacht hat. Aber ich suche schon verkrampft nach dem Namen...

Dann drück ich mal die Daumen, dass das mit der PfSt klappt. Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 987477

Alles Liebe
Biggi






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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht
Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 EmptyDo 06 Jan 2011, 15:12    © vargen
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Hej Nicole,

ich hatte in der ganzen Zeit - von Mai 2007 bis September 2010 - polnische Pflegekräfte. Nach einigen anfänglichen Schwierigkeiten hat ich dann ab Januar 2008 3 wirklich gute Frauen, die sich vierteljährlich abgewechselt hatten. Die drei Frauen waren einfach nur toll, es war eine Altenpflegerin und zwei Krankenschwestern. Bin an die Frauen durch private Kontakte gekommen. Hatte für die Frauen eine Unfallversicherung abgeschlossen. Hätte ich die nicht gehabt, dann hätte ich es die ganze Zeit nicht geschafft und hätte Mutti ins Heim geben müssen. Ich musste ja arbeiten und es konnte sich ja sonst keiner darum kümmern (ganztags und dies noch die ganze Woche). Hatte dadurch auch mal Luft und konnte mal eine Auszeit nehmen.

Ich habe es auch über die Arbeitsagentur, ganz legal versucht. Habe einen Antrag im April 2007 gestellt. Bis Juni 2007 hatte ich keine Rückmeldung. Hatte dann die Kopie des Antrages dann im Juni 2007 und nochmals im August 2007 zu denen geschickt, keine Reaktion, also konnten dir mir den "Buckel" runterrutschen. Diese Problematik mit der "legalen Beschäftigung" von osteuropäischen Pflegekräften ist auch schon oft in den Medien angesprochen worden. Auch die haben meist die "Vogelstrauß-Politik" der Arbeitsagentur bestätigt.

Es gibt aber auch negative Erfahrungen mit diesen Pflegekräften.

LG

Frederik






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BeitragThema: Betreuer
Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 EmptyMi 29 Mai 2013, 11:11    © Alfredo
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Hallo,
ich finde es wunderbar, dass du die Betreuung für deine Mutter übernehmen möchtest! Ich kann den Richter auch voll und ganz verstehen,dass er als Betreuungsperson lieber ein Familienmitglied sieht, als fremdes Pflegepersonal. Leider habe ich nicht die Möglichkeit, mich um meine pflegebedürftigen Eltern zu kümmern und hbae mich unter http://www.awo-rheinland.de/senioren/betreuung/ informiert, welche finanzielle Unterstützung ich anfordern kann. Ich hoffe, das hilft all denjenigen weiter, die sich Unterhaltskosten von 3000 €/Monat nicht leisten können.
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Fussel
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BeitragThema: Re: Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht
Vorsorgevollmacht oder Betreuer beim Amtsgericht - Seite 2 EmptyMi 29 Mai 2013, 14:30    © Fussel
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Ich habe für die Schwiegermutter die gesetzliche Betreuung, für den Schwiegervater hatte ich die Vorsorgevollmachten.

Die Vorsorgevollmachten reichten für die meißten Bereiche aus.

Diese müssen allerdings schon vor einer Demenz ausgestellt worden sein.

Eine notarielle Begelaubigung ist sicherlich hilfreich.
Für meine Mutter habe ich diese bei der Bundesnotarkammer -
Zentrales Vorsorgeregister registrieren lassen.

Für die Betreuung muß ich einen Rechenschaftsbericht schreiben.
Mein Mann brauchte dies als Sohn nicht.
Man kann die Betreuung aber auch splitten. Dh. die Vermögensbetreuung erhält ein Kind
des dementen Patienten
alle anderen Angelegenheiten ein anderer aus der Familie.

Was man niemals mit der Betreuung kann, ist zb. der Verkauf von Grundstücken
oder Häusern uä.

Wenn ich für die Schwiegermutter einschneidende Veränderungen planen muß,
wie zb. die Auflösung ihres Haushaltes,
dann reiche ich den Vorgang vorher beim Vormundschaftsgericht ein, schildere
die Situation und warum diese Entscheidungen getroffen wird.

Bisher hatte ich damit noch keinerlei Probleme, oder Einwände des Gerichtes
zu verzeichnen.

Für den Schwiegervater hatten wir ebenfalls eine Pflegerin aus Polen.
Das hatte Vor-und Nachteile.
Leider schicken die einem auch Pflegerinnen ohne Pflegeausbildung.
Die waren zwar fleißig, aber das war vom Können her einfach zu wenig
für den Schwiegervater.
Bzw. es war nicht so, daß wir vor, während oder nach der Arbeit einmal
hätten ausruhen können, sondern die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten
wurden super erledigt,was aber auch die Raumpflegerin bei meiner
Mutter für 10€ die Stunde 2 mal die Woche schafft.
Es war praktisch nur jemand im Haus, der aufpassen konnte.
Zudem mußten wir einen professinellen Pflegedienst in Anspruch nehmen.


Liebe Grüße Fussel
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