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 Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich)

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dirtsa66
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BeitragThema: Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich)
Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) EmptyFr 10 Aug 2012, 14:11    © dirtsa66
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Für den Fall, dass keine Vorsorgevollmacht besteht und es dringend nötig ist einen dementen Angehörigen in gewissen Alltagsdingen rechtlich gedeckt zu vertreten gibt es in Österreich die "Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger".

Sie reicht nicht so weit wie eine Vorsorgevollmacht oder eine Sachwalterschaft, gilt aber für:

  • Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens
  • Rechtsgeschäfte zur Deckung des Pflegebedarfs
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Anlass von Alter, Krankheit, Behinderung oder Armut
  • Zustimmung zu einfachen medizinischen Behandlungen
  • Verwaltung von Einkommen, Verfügung über Bankkonten bis zu einem gewissen Betrag


Eine nähere Beschreibung zu den einzelnen Punkten findet sich im Merkblatt.

Man braucht dazu:

  • Ein Attest des Arztes, dass der Patient nicht mehr in der Lage ist die oben genannten Angelegenheiten selbst zu besorgen (siehe Vordruck)
  • Meldezettel des Patienten
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Patienten
  • Nachweis über die Verwandtschaft des Angehörigen (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc.)
  • Lichtbildausweis des Angehörigen, der die Vertretung übernehmen möchte


Damit geht man zum Notar, dort wird ein formeller Antrag ausgestellt (die haben eine Vorlage in die nur die persönlichen Daten eingefügt werden), dieser muss von demjenigen unterschrieben werden, der die Vertretung übernehmen möchte.

Es erfolgt eine Eintragung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis und man bekommt einen offiziellen Vertretungsbescheid.

Da der Prozess von der Anregung bis zum bestehen einer Sachwalterschaft doch recht lange dauert und für die Patienten oft auch sehr belastend ist, ist die Vertretungsbefugnis eine Light-Variante, bei der der Patient gar nicht dabei sein muss und die schnell geht. Stehen allerdings schwerwiegende Entscheidungen an, muss wahrscheinlich doch eine Sachwalterschaft angestrebt werden. Eine Übergangslösung ist es allemal.

Die Informationen und das Merkblatt sowie der Vordruck für den Arzt sind vom Vertretungsnetz Sachwalterschaft: http://www.vsp.at/index.php?id=4

Alles Liebe
Astrid












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BeitragThema: Re: Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich)
Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) EmptySa 11 Aug 2012, 21:16    © Admin
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Hier noch von unserer lieben Astrid das Merkblatt und Vorlage für ein ärztliches Attest, als PDF-Datei.


Danke dir liebe Astrid Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) 728442







Liebe Grüsse
Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) Ursula 

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BeitragThema: Re: Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich)
Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) EmptySa 11 Aug 2012, 22:22    © dirtsa66
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Danke fürs Verlinken liebe Ursula!






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soda1964
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BeitragThema: Re: Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich)
Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) EmptySo 12 Aug 2012, 13:45    © soda1964
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Danke, Astrid und Ursula (fürs Verlinken),

ein wichtiger Beitrag, der für Teilnehmer aus Österreich wertvoll und hilfreich ist Vertretungsbefugnis Nächster Angehöriger (Österreich) 728442.

Liebe Grüsse
Therese






Therese

Man muss mit Allem rechnen - auch mit dem Guten.



Die wahre Lebenskunst besteht darin, im alltäglichen das Wunderbare zu sehen.
Pearl s. Buck

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