Hallo Mumseli,
wenn Du mit der Mutter zum Notar gehst und sie eine Vollmacht unterschreibt, dann war's das. Dann brauchst Du kein Gericht mehr. Dann kannst Du den Antrag auf Betreuung zurücknehmen. Wenn die Vollmacht, die die Pastorin beglaubigt hat, noch nicht zu alt ist, dann kannst Du sie zum Notar mitnehmen falls er Zweifel daran haben sollte, daß Deine Mutter noch in der Lage ist, die Vollmacht zu verstehen. Der Notar weiß vor allem, was in so einer Vollmacht stehen muß, damit Du auf der sicheren Seite bist.
Hast Du die vorhandene Vollmacht denn schon mal benutzt? Wird sie nicht anerkannt und von wem?