Hallo Sylvia,
bitte schicke mir ganz schnell die Anschrift des Rechtsanwalts, der kostenlos berät oder wenigstens Auskünfte erteilt! Ich habe letztlich über 100 Euro bezahlt.
Hallo Sandra,
wenn Deine Oma eine schriftliche Vollmacht zur Wohnungsauflösung gegeben hat und auch voll erfassen kann, was sie da unterschrieben hat, (Du hast nichts von Demenz geschrieben) dann kann sie zu Lebzeiten mit ihrem Eigentum machen, was sie will. Kein Verwandter kann da reinreden. Fragt einfach die Oma ob sie möchte, daß ihre andere Tochter in Kenntnis gesetzt werden soll oder ob sie sie selbst anrufen möchte.
Wenn eine Betreuungsvollmacht Deiner Oma vorliegt oder anderweitig ein Betreuer eigesetzt worden ist, entscheidet der Bevollmächtigte/Betreuer, was mit dem Eigentum Deiner Oma geschieht. Ein eventueller Erlös müßte ohne hin der Oma zugute kommen - andererseits treffen sie auch die eventuellen Kosten der Wohnungsauflösung.
Ich hoffe, Du kannst damit was anfangen.
Grüße von Marie