Neuregelung der Pflegehilfsmittelpauschale seit 01.01.2015
Mit der Einführung des Ersten Pflegestärkungsgesetzes (PSG I) haben sich
die monatlichen Höchstbeträge, die die gesetzlichen Pflegekassen bei der
Anschaffung von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch übernehmen, erhöht.
Seit dem 1. Januar 2015 beträgt die Zuzahlung für Pflegehilfsmittel
zum Verbrauch 40 Euro pro Monat statt wie zuvor höchstens 31 Euro.
Quelle: https://www.pflege.de/hilfsmittel/pflegehilfsmittel/
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für Senioren ein. Versicherte oder ihre Angehörigen brauchen dafür keine ärztliche Bescheinigung (Rezept), um die Kosten erstattet zu bekommen, sondern können den Antrag auf Kostenübernahme einfach bei der Krankenkasse stellen. Dabei gelten drei Voraussetzungen:
- Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
- Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer WG oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
- Der Pflegebedürftige wird (auch) von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit."