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 Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?

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BeitragThema: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 17:17    © Gast
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Kann mir jemand vielleicht sagen, wielange eigentlich eine Kurzzeitpflege dauert? Ich bin der Meinung, das ich da was von 28 Tagen gehört zu haben und außerdem, wenn die Unterbrechung dann durch einen Krankenhausaufenthalt ist (so weiß ich das von der Krankenkasse), dann wird die Kurzzeitpflege hinten dran gehängt. Dann stimmt das irgendwie alles nicht mit deren Berechnung im Heim überein. Meine Mutter war nämlich ab dem 19. Februar für eine Woche da (ca. 5 -6 Tage) und dann ca. 7 Tage im Krankenhaus und seit dem 24. März ist sie bereits für direkt in die Langzeitpflege angemeldet worden, obwohl erst auch noch Verhinderungspflege vereinbart wurde, aber da kann ja dann die Berechnung vom Heim hinten und vorne nicht stimmen und soweit ich informiert bin, hätte sich das ganze mit der Kurzzeitpflege mit der Unterbrechung von dem Krankenhausaufenthalt nach hinten verlagern müssen und die hätten mir defintiv nicht für April schon die Langzeitpflege abknöpfen dürfen. Im Moment bin ich froh, das ich da ncoh nix überwiesen habe, aber vielleicht kann mir da ja zu jemand näheres sagen, weil ich keinen derzeit erreichen kann bei der Kasse und das wäre ehrlich gesagt wichtig zu wissen für mich.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 17:22    © sylvia
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http://www.awo-pflege-sh.de/fileadmin/Material/Tornesch/Elmshorn/Kurzzeitpflegebcm1.pdf

Vielleicht hilft Dir das. Soviel ich weiß ist Deine Vermutung richtig.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 18:00    © Gast
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Hallo Sylvia,

ehrlich gesagt ich komme mir jetzt ziemlich ver.... von dem Heim vor. Wo die mich da heute richtig runtergestutzt hat, nur um an die Kohle ranzu kommen, so reagiert normalerweise kein Mensch und jetzt weiß ich auch warum. Die hatten etwas über 400 Euro für dieVerhinderungspflegge und für 200 Euro noch was für Aufwandspflege genommen und jetzt noch den Eigenanteil von 1023 Euro Pflegeanteil Stufe 1. So, aber nachdem ich gerade am hin und herrechnen bin, mit der Kurzzeitpflege und auf den Hinweis der AOK mit den 4 Wochen gelesen habe, bin ich da etwas sehr stutzig geworden. Allerdings kommt man abends wohl schwer bei der Kasse durch. Sonst muss ich es morgen früh direkt um 9 U hr versuchen. Denn die be.... dann mich ja auch.

Vom 19. - Februar - 23. oder 24. März (sind noch nicht mal 4 Wochen) Kurzzeitpflege und da sie zwischendurch eine Woche im KKH war, wird ja normalerweise die Kurzzeitpflege wieder hinten dran geklemmt, sodass die mir mit den 1023 Euro noch nicht hätten kommen dürfen, zumal ja auch die Verhinderungspflege mit anberechnet werden sollte. Da war auch kein Thema mehr davon. Ich bin ehrlich gesagt froh, das ich da noch nix weiter überwiesen habe, auch nicht von meinen jetzigen zusammengesparten. Denn dann hätte die Langzeitpflege erst für ab Mai berechnet werden sollen, dann wäre das mit den ganzen Hickhack auch kein Problem mehr gewesen. Im Moment bin ich einfach nur etwas geschockt, weil ich das jetzt in Ruhe nochmal nach gerechnet habe und drauf gestoßen bin. Die sollen mich echt mal jetzt von der anderen Seite kennen lernen. Bin sehr gespannt, was der Anwalt dazu zu sagen hat.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 18:16    © sylvia
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Barbara sowas rechnet man gleich nach, es geht doch um grössere Summen. Es sind alles etwas viele Mißverständnise.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 19:10    © Biggi
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Die Kurzzeitpflege kann man zwar für 28 Tage beanspruchen, aber das finanzielle Limit liegt bei 1510,-- Euro. Man kommt also meistens mit dem Betrag und den 28 Tagen nicht hin. Wenn die 1510,-- aufgebraucht sind, spielen die restlichen Tage keine Rolle!!

Wir können unsere Mutter max. 14 Tage für die Kurzzeitpflege dort hinbringen, weil dann das Geld verbraucht ist, der Rest müsste dann anders finanziert werden, z.B. Verhinderungspflege.

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 19:50    © Knutschelch
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Also meine Oma hat Kurzzeitpflege 28 Tage (kam ja zwischenzeitlich auch ins KH...) bei Pfl.stufe I (AOK) bekommen. Dazu zahlen musste sie ihren ganz normalenEigenanteil!

Barbara: bei Dir geht es um finanzielle Dinge, die sehr individuell Berechnet und Beschaut werden müssten! Da sind Schulden, die hier nicht mehr zu Überblicken sind! Vllt. solltest Du mal überdenken, ob in diesem FORUM individuelle Dinge so geklärt werden können. Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Confused Wir können Dir ja nun auch nur Tipps geben ... kümmern musst Du Dich schon selber.

Zu deiner Frage:

Kurzzeitpflege 28 Tage, Versorgungspflege 28 Tage über die Kosten kann ich Dir nichts sagen! - Gibt da Grenzen, wenn die Verbraucht sind muss der Rest selbst getragen werden!






Mit lieben Gruß Kathrin

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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 19:58    © Gast
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Hallo,

also diese Verhinderungspflege wurde jetzt gar nicht berücksichtigt, aber ich habe mich da total drauf verlassen und ich hätte es mir auch besser schriftlich geben sollen, wo ich mich jetzt immer noch drüber ärgere. Also kann das ungefähr hinkommen mit den 28 Tagen, aber dann bin ich immer noch bei 26 Tagen gelandet. Außerdem hatten die mich ja gar nicht weiter benachrichtigt, das meine Mutter seitdem einen Wochenende wieder im Heim war. Ich kriegte ja erst komplette 2 Tage später einen Anruf vom Heim, das sie dort ist. So geht es ja auch nicht und ich bin mir jetzt zwar nicht zu 100% sicher, aber ich habe jetzt noch was mir im Nachhinein auch eingefallen ist, ein Telefonat mitbekommen, wo es um den Antrag von der Beihilfe geht. Da hatte die die Summe von 1023 Euro eingetragen und hat dann noch zu demjenigen von der Stelle gesagt, das sie dan ja das komplett überwiesen haben möchten (die 1023 Euro) für 6 Monate wäre dann aber allerdings auch der entsprechende Eigenanteil.

So und das verstehe ich auch nicht so ganz. Denn wenn die von der Beihilfe dann alles abkassieren, warum wollen d ie dann noch von meiner Mutter das Geld haben? Ich hoffe ja nicht, das die doppelt in ihre Tasche wirtschaften. Außerdem hab ich bislang noch keine Rechnung bekommen, über was ich da jetzt konkret überweisen muss. Mir haben sie lediglich die 3 Überweisungsträger in die Hand gedrückt und ich habe nix weiter schriftlich. Hätte ja dann nur quasi den Überweisungbeleg. Das kommt mir doch sehr spanisch vor. Zumal ich beschäftige ich mich auch ja mit der Materie inzwischen mit der Buchhaltung und der Existenzgründung, sodass ich da schon ein bisschen besser durchblicke.

Denn ich würde meinen Kunden nicht nur eine Überweisung in die Hand drücken, sondern eben auc eine Rechnung, aber von der hab ich bis heute nix gesehen und sie hat ja dann auch den vollen Betrag von der Beihilfe da jtzt in den Antrag eingeschrieben. Also so langsam kommt mir das ganze spanisch vor, ich bin froh, das ich mir das hier auch mal alles von der Seele schreiben kann.

Erst hab ich gedacht, das ich jetzt richtig Ruhe habe und dann geht der Stress aber erst richtig los und normal hätten sie mir die Rechnung für die Kurzzeitpflege schon im März geben können, dann wäre das ganze Dilemma auch nicht. Nur wie gesagt, diese doppelte Rechnung mit der Beihilfe macht mich stutzig, zumal die das direkt komplett auf das Konto überwiesen haben wollen. Aber da ich mich so aufgeregt habe, hab ich da auch am Vormittag nicht weiter drüber nachgedacht.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 20:16    © Biggi
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Hallo Kathrin,
ich denke die Versorgunspflege ist die Verhinderungspflege. Und Eigenanteil sind die sogenannten Hotelkosten, die man eh immer selber tragen muss. Aber ich verstehe nicht, dass deine Oma bei PfSt I bei 28 Tagen mit dem Budget hinkam. Oder es wurden halt die kompletten Summen der Verhinderungspflege mit angerechnet?
Unsere Mutter hat PfSt III und es reicht nicht. Allerdings verwenden wir einen Teil der Verhinderungspflege auch für die Tagespflege,aber nur wenig, da wir auch noch die 200,-- für die eingeschränkte Alltagskompetenz bekommen.
Verstehe dein Rechenbeispiel nicht so ganz. Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? 70119

Aufklärung???? Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? 728442

LG Biggi






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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 20:58    © Knutschelch
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Ne Oma hat für die 28 Tage 650 paar gequätschte dazu gezahlt, das wurde uns aber sofort gesagt wir haben das Pflegegeld und ihr Einkommen (Rente) genutzen. Nachdem Oma aus dem KH kam und der Aufwand noch mehr wurde haben sie Verhinderungspflege bis zum nächsten 1 gewährt und dann hatte sie einen Vollheimplatz. scratch


Verhinderungspflege meinte ich auch confused drunken Versorgungszuschuss grübel das rutschte so rein (hatte GEZ Befreiung grad gelesen...)

(sorry habe heute Autounfall gehabt ... und nun doch Schleudertrauma... glaube ich bin im Bett zu finden nun)






Mit lieben Gruß Kathrin

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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDi 13 Apr 2010, 21:56    © Gast
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Hallo Kathrin,

aua! Gute Besserung, Hauptsache, Dir ist nicht mehr viel mehr passiert. Kriegt man gleich wieder ein Schreck fürs Leben. Kopfschmerzen hab ich auch noch immer, aber ich habe ja morgen eh einen Arzttermin. Mal sehen, was bei meiner ganzen Dauer-Stress-Belastung mit dem Heim rumkommt.

Ich gebe Euch mal den Link, damit ihr auch sehen könnt, wo sich meine Mutter befindet und mal die Meinung dazu:

http://www.pflegestation-dr-krueger.de/cms/front_content.php

Mir ist die ganze Sache mit der Heimleiterin da ziemlich aufm Magen geschlagen und habe nicht mal geschafft, eine warme Mahlzeit herunter zu bekommen. Hat die echt gut hinbekommen. Eben laut meiner Errechnung wäre nämlich die Verhindungspflege (wie ich das unter dem Begriff kenne) bei meiner Mutter noch bis zum 24. April gelaufen, aber die haben das komplett untern Tisch fallen lassen und ich weiß nicht, was die da jetzt merkwrdiges mit dem Gesamtbetrag von der Beihilfe da auf ihr Konto fließen lassen will.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 08:20    © sylvia
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Liebe Kathrin Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? 441689 schon Dich erst mal.


Moin Barbara,
man macht auch bei Kurzzeitpflege einen Vertrag, den man durchliest und dann bekommt man ne Rechnung. So war es bei mir und ich mußte nix zuzahlen.

Übergib es dem Anwalt, der klärt Dich auf.

Jammere bitte nicht soviel, uns allen geht es mal schlecht und wir müssen da durch.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 08:28    © Gast
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Moin Sylvia,

also ich habe da keinen Vertrag bekommen. Die vom Krankenhaus wird sicher auch was anderes ausgefüllt haben und Rechnung? Never gesehen. Die haben mir nur Quittungen in die Hand gedrückt. Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Kopfschuettel

Jammern tu ich jetzt höchstens nur noch über meine ständig anhaltenden Kopfschmerzen, aber das hör ich, was meine Hausärztin zu alledem sagt. Die hat wenigstens ein offenes Ohr für mich.

Dafür hab ich schon wenigstens mal angefangen, mein Konzept auszuarbeiten z. T. it das schon fertig und ich bin gerade dabei, am Businessplan zu feilen. Möchte ja auch mal an die berufliche Zukunft denken.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 09:54    © Gast
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Hallo an alle,

bevor ich hier wieder einen neuen Thread eröffne, will ich grad mal was loslassen, was ich eben telefonisch heraus bekommen habe. Und zwar hab ich eben mit der zuständigen Pflegeleitung von der Krankenkasse telefoniert. Die wissen gar nicht, das meine Mutter überhaupt in Kurzzeitpflege gekommen ist und haben auch keinerlei Daten. Er sagt bevor ich da irgendwas bezahle, soll ich warten, bis die mich am Nachmittag zurück rufen. Außerdem warten die noch auf Unterlagen vom Heim, die sie bislang IMMER NOCH nicht erhalten haben und immerhin ist meine Mutter seit Februar drin.

Mir hat man außerdem erklärt, das zwischen dem Heim und mir ein Vertrag hätte abgeschlossen werden müssen für die Kurzzeitpflege und im Anschluss direkt keine Langzeitpflege (das ist korrekt das mit der Verhinderungspflege), sodass ich erst ab Mai die 1023 Euro bezahlen müsste, weil sie ja noch 4 Wochen (eigentlich bis 24. April) dann in der Verhinderungspflege drin wäre. Jetzt nehmen die das in die Hand und wollen mich auch zurück rufen. Außerdem ist das Heim verpflichtet mir Rechnungen zu geben, weil ich das widerum für die Pflegestelle benötige. Also ich war natürlich erstmal ziemlich baff und der auch, weil die nicht wußten, was nun los war. Außerdem wurde die Pflegestufe I erst zur Langzeitpflege angemeldet. Also bevor ich da irgendwas bezahle, sichere ich mich rechtlich jetzt erst recht ab und wenn die mich jetzt die Woche ncohmal am Telefon nerven sollte, dann werde ich fragen, warum dann nix mi t der Verhinderungspflege passiert ist und warum ich kein Vertrag über die Kurzzeitpflege ehalten habe und ebenso die Krankenkasse nicht informiert wurde, über den Aufenthalt meiner Mutter bei denen in der Kurzzeitpflege.

Sie ist zwar dort jetzt gemeldet und im Krankenhaus wurde auch rechtmäßig die Einstufung vorgenommen und alles, aber das da gar nix weiter passiert ist von Seiten des Heimes und das man mir einfach 3 Überweisungen in die Hand gedrückt hat, haben die gesagt, das es so NICHT geht. Es ist natürlich blöd und auch nicht einfach dann sicher meine Mutter (wenn sie wie derzeit ihre Launen hat), dann einfach woanders reinzustecken, aber ich werde hören

Der von der AOK war auch ziemlich platt.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 10:07    © sylvia
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Barbara, so hab ich es Dir doch auch geschrieben. Ich hoffe es klärt sich nun alles.

LG Sylvia








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BeitragThema: Länge der Kurzzeitpflege und Verhingerungspflege
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 11:39    © Ehemaliges Mitglied
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Hallo,das hört sich alles sehr seltsam an . Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Icon_rolleyes

LG Ulli
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyMi 14 Apr 2010, 12:00    © Gast
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Huhu,

ich nochmal. Also Verhinderungspflege geht erst dann (laut Aussage der AOK), wenn meine Mutter schon ein halbes Jahr in Pflege war. Aber das andere wird jetzt nochmal konkret überprüft und alles. Die wußten auch nicht, das sie zwischenzeitlich im Krankenhaus war und ich sollte auf jeden Fall einen Kurzzeitpflegevertrag bekommen haben, was ich aber definitiv nicht habe und ich habe auch keinerlei Rechnungen erhalten, sondern habe nur 3 Überweisungsträger in die Hand gedrückt bekommen und den einen Rentenbescheid muss ich a uch erst für meine Mutter anfordern. Dazu kann ich auch nix, die wissen ja, das sie dementkrank ist und normal wissen die das solche Leute, dann gerne ein absolutes Chaos in den Papieren haben. Ich muss das alles selber noch bei ihr ordnen und ich habe a uch noch was anderes zu tun, als diese Dinge zu machen.

Ich bin ehrlich gesagt gespannt, wohin das ganze noch führt mit dem Heim da. Ich habe jetzt auch ein Artikel gelesen, wo es demnach wohl das günstigste Heim sein soll. Allerdings kennt meine Hausärztin das nur für die Kurzzeitpflege und nicht Langzeit. Da stehe ich momentan direkt aufm Schlauch und weiß erstmal nicht weiter...!

Eine Heimbestätigung, das meine Mutter dort ist, darauf wartet die AOK auch schon vergebens. Find ich ja auch echt klasse.

Gruß Barbara
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BeitragThema: Länge einer Kurzzeit- oder verhinderungspflege
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyDo 15 Apr 2010, 19:56    © Paulchen66
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Hallöchen,
ich habe gerade mal die Beträge "überflogen" und auch nicht so recht durchgeblickt. das Problem, was sich dort entwickelt hat, ist glaube ich, auch nicht hier zu klären. Ich würde jedoch gerne was zum gesetzlichen Anspruch auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege und deren praktische Umsetzung / Folgen schreiben:

Pauschal hat jeder Hilfsbedürftige Mensch mit mindestens einer Pflegestufe 1 einen gestzlichen Anspruch auf eine Kurzzeitpflege von max. 28 tagen oder 1.510 Euro (ausschließlich bezogen auf die Pflegebedingten Kosten!)
Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn ein Mensch mindestens seit 6 Monate im Bestuz von mindetens Pflegestufe 1 ist und dann auch wieder 28 Tage oder 1.510 Euro.

Wer eine Kurzzeitpflege beantragt erhält von der pflegekasse eine Kostezusage für einen bestimmten Zeitraum oder für eben diese 1.510 Euro.
Mit dem Heim (ich gehe jetzt mal von einer Kurzzeitpflegeeinrichtung aus und nicht von einer Pflege zu Hause bei Versorgung durch einen ambulanten Dienst - das geht nämlich auch)
schließt man dann einen vertrag über den gewünschten Zeitraum (das müssen natürlich nicht die vollen 28 Tage sein!) Sofern Ihr kein Sonderkündigungsrecht habt, ist dieser Vertrag über den FESTGELEGTEN ZEITRAUM BINDEND!
Die Kosten werden wie folgt aufgeteilt: pflegebedingte Kosten übernimmt (bis max. 1.510 Euro) die Pflegekasse, Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten) muss man als Eigenanteil selber übernehmen und die Investitionskosten soweit ich weiß in allen Bundesländern außer NRW auch.
Ich kann nur für NRW reden, da ich dort arbeite; hier übernimmt der Träger der Sozialhilfe (Kreis oder Stadt) diese Kosten. - Soweit so gut.
Im Vertrag steht aber nun das Kleingedruckte, deshalb folgendes fiktives Beispiel:
Der Kurzzeitpflegeplatz wird also für einen bestimmten Zeitraum verbindlich gebucht (28 Tage)Der komplette Tagessatz in einer Einrichtung beträgt 80 Euro (40 Euro Pflege, 20 Euro Hotelkosten, 20 Euro Investitionskosten)
Für jeden Tag in der Einrichtung zahlen (in NRW) Pflegekasse und Stadt oder Kreis ihre Zuschüsse - der Eigenanteil beträgt nur 20 Euro pro Tag.
1. - 10. Tag in der Einrichtung
11. - 24. Tag im Krankenhaus
25. - 28. Tag wieder in der Einrichtung
Unser Bweohner war also 14 Tage in der Einrichtung und 14 Tage im Krankenhaus.
Wer jetzt glaubt, die Kurzzeitpflege könne nach hninten verlängert werden ist auf dem Holzweg!
Zuschüsse gibt es nur, wenn man auch wirklich zur Kurzzeitpflege in der Einrichtung ist - also vom 1. - 10. Tag und vom 25. - 28. Tag. Für diese Tage zahlt man als nur 20 Euro pro Tag.
Verlässt man aber die Einrichtung laufen die Tageskosten weiter (wie gesagt, ein Tag kostet insgesamt 80 Euro!) und niemand zahlt etwas dazu - man ist ja nicht mehr in der Kurzzeitpflege.
Die tage 11. - 24 werden also pro Tag mit 80 Euro privat in Rechnung gestellt (ab einem bestimmten Tag zahlt man jedoch prozentual etwas weniger).
Das macht also 14 x 20 Euro Hotelkosten = 280 Euro plus 14 x (rund) 80 Euro kompletter Tagessatz = 1120 Euro ; sind insgesamt 1.400 Euro Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Affraid

Eines stimmt jedoch: Der Anspruch auf Kurzzeitpflege verlängert sich nach hinten, da ja für die Dauer des Krankenhausaufenthaltes nichts von der Pflegekasse gezahlt wurde.

Jetzt kann man über diese Praxis schimpfen oder nicht: Tatsache ist, dass die Einrichtungen die Regeln für eine Kurzzeitpflege nicht gemacht haben und auf Wunsch des Patienten oder Angehörigen für einen festgelegten Zeitraum ein Zimmer verbindlich freihält (wie Hotels im Urlaub). Das angemietete Zimmer daf rein rechtlich, während der Abwesenheit nicht weitervermietet werden und der Tagessatz ist vor Vertragsabschluss auch bekannt.

Das größte Übel sind hier die mittlerweile bestehenden Abrechnungspauschalen, nachdenen die Krankenhäuser festlegen wie schnell Patienten entlassen werden. So werden Menschen, die eigentlich noch beaufsichtigt und versorgt werden müssen sehr gerne in eine Kurzzeitpflege "vermittelt" - und kommen nach wenige Tagen wieder als NEUER ABRECHNUNGSFÄHIGER FALL zurück ins Krankenhaus.

Meine Meinung:
Kurzzeitpflegen sind grundsätzlich gut, da sie eine schnelle Entlastung in schwierigen Situationen darstellen können.
1. Achtet halt darauf, dass die betreffende Person "offensichtlich gesund ?!?"
die Kurzzeitpflege antritt (eine Garantie gibt es hierfür natürlich nicht)
2. sie sollte solange wie irgend möglich im Krankenhaus behandelt werden - also keine vorzeitige Entlassung
3. versucht VOR Vertragsunterschrift ein Sonderkündigungsrecht kei Krankankauseinweisung auszuhandeln
4. oder die Kurzzitpflege nur wochenweise abzuschließen und nicht sofort für den gesamten Zeitraum.

Nur zur Erklärung: Ich wickle diese Verträge mit Huilfesuchenden ab, versuche jedoch individuelle Lösungen auzuhandeln.

So, dass wärs erstmal Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Sleep
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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? EmptyFr 16 Apr 2010, 07:57    © sylvia
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Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? 53190 Paulchen. Hoffe Du fühlst Dich in unserer Runde wohl.

LG Sylvia








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BeitragThema: Re: Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege?
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Willkommen im Forum Paulchen Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? 87394

Ich möchte mich herzlichst für deine guten und Ausführlichen Erklärungen bedanken.

Liebe Willkommensgrüsse

Ursula






Liebe Grüsse
Länge der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege? Ursula 

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