| Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht | |
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 07:32 © Brigitte67 | |
| Guten Morgen, ich habe ja eine vollumfängliche Generalvollmacht. Nun hat mich jemand darauf aufmerksam gemacht, dass ich noch eine Betreuungsvollmacht bräuchte. Ich solle mich für sie als Betreuer vom Gericht einsetzen lassen. Mir erschließt sich nicht der Vorteil als Betreuer zu fungieren. Wie seht ihr das? Macht das einen relevanten Unterschied? Ich würde mich über Antworten freuen. In diesem Zusammenhang wäre doch vielleicht eine Patientenverfügung, die eine Magensonde und Intubation ausschließt, angebracht. Sie wird dieses Jahr 92 Jahre alt und hat Demenz, die sich immer weiter verschlimmert. Für Euch alles Liebe Brigitte |
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Belle Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 08:46 © Belle | |
| Liebe Brigitte! Da solltest du dich bei einem Notar genau erkundigen. Eine Generalvollmacht kann viel, aber eben nicht alles. Vorallem im Gesundheitsbereich gibts da sehr sensible Punkte. Ich kenne den Ausdruck Betreuungsvollmacht nicht, hier in Österreich ist das die Vorsorgevollmacht (ich glaube diese meinst du), wenn diese aktiviert ist, ist der Vollmachtgeber (deine Mutter) geschäftsunfähig und unmündig eingestuft. Mit einer Generalvollmacht kommt man recht lange durch, wenn sie gut ist. Meine Mam ist schon lange sehr krank, neben der Demenz im Höchststadium und ich kam bisher mit meiner Generalvollmacht gut durch. Diese ist aber von einem Notar erstellt worden und deckt sämtliche Bereiche klar ab. Intubation und Magensonde stand bei meiner Mam (die einen unbehandelbaren Tumor hat) auch im Raum. Ich habe das abgelehnt. Die Ärzte sind da oft vorschnell, weil es für sie in der Behandlung leichter, bzw. schneller geht. Ich habe ganz klar abgelehnt - gleich bei der Chefarztvisite. Und die Krankeschwestern und Pfleger im Hintergrund, haben alle gedeutet "Daumen hoch". Du musst unbedingt jede ärztliche Entscheidung nochmal hinterfragen und lass dir bitte keine Magensonde einreden. Meine Mam isst immer noch (zwar nur Brei, aber ihr schmeckts...) |
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 08:59 © Brigitte67 | |
| Liebe Belle, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Die Generalvollmacht ist vor dem Notar gemacht worden und nach unserer Ansicht auch sehr gut. Alle Bereiche werden abgedeckt. Mein Mann hat eine gleichlautende Vollmacht, so daß, wenn ich verhindert bin, er ebenfalls entscheiden kann. Meine Schwiegermutter hat sie auch unterschrieben. Der Notar hat sich mit ihr unterhalten und den Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte bescheinigt. Unsere Tochter und unser Schwiegersohn sind Ärzte, die im Fall des Falles auch mit den behandelnden Ärzten sprechen können. Ich denke, dass wir mit der Generalvollmacht ausreichend abgesichert sind. Alles Liebe Brigitte |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 09:04 © kamia | |
| Liebe Brigitte,
Unterschied zwischen Vorsorge- und GeneralvollmachtDer Unterschied zwischen einer Generalvollmacht und einer Vorsorgevollmacht ist letztendlich nur der, dass die Generalvollmacht sofort Gültigkeit hat, die Vorsorgevollmacht erst mit einem bestimmten Ereignis in Kraft tritt. In der Vorsorgevollmacht ist in der Regel festgelegt, für welche Ereignisse diese wirksam ist.
Ps: bis zum Tod meines Mannes gab es damit nie Probleme
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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Brigitte67 Hat sich hier schon eingelebt
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 09:09 © Brigitte67 | |
| Liebe Kamia, das ist richtig. Die Vorsorgevollmacht ist ungemein wichtig. Die habe ich für meine Schwiegereltern auch gehabt. Sie war bei Telefonaten mit KK und Behörden der Türöffner schlechthin. Allerdings wurde nach dem Tod meines Schwiegervaters ein Haus verkauft und da reicht die Vorsorgevollmacht nicht mehr aus. Da muss eine vor dem Notar abgeschlossene Vollmacht gemacht werden. Alles Liebe Brigitte |
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kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 09:30 © kamia | |
| Liebe Brigitte.
das ist richtig - Hausverkäufe - zu Lebzeiten müssen immer mit dem Betreuungsgericht abgeklärt sein.
Nach dem Tod greift dann das Erbrecht / Testament
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
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gisela Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 13:40 © gisela | |
| liebe brigitte - karin schrieb:
- bis zum Tod meines Mannes gab es damit nie Probleme
ich bei mama auch nicht. hatte auch eine generalvollmacht. hat immer gereicht. gesetzlich bestimmte betreuer müssen übrigens 1x jährlich bei gericht einen bericht abgeben, was sie gemacht haben, wofür das geld ausgegeben wurde (taschengeld) ect ect. das brauchst du mit vollmacht nicht. - brigitte schrieb:
- n diesem Zusammenhang wäre doch vielleicht eine Patientenverfügung, die eine Magensonde und Intubation ausschließt, angebracht
besteht denn noch keine? die frage ist, ob die demenz noch zulässt diese dinge zu entscheiden.
lieben gruß gisela mein Vorbild ?....der Löwenzahn...wenn er es schafft durch Asphalt zu wachsen...kann auch ich scheinbar unmögliches schaffen |
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Marie Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Generalvollmacht vs. Betreuungsvollmacht Do 14 Mai 2020, 15:22 © Marie | |
| Liebe Brigitte,
ich hatte für meinen Vater eine notarielle Generalvollmacht einschliesslich Patientenverfügung, in der mein Sohn als mein Vertreter benannt war. Gleiches habe ich später auch für meinen Sohn gemacht, wenn er mal für mich entscheiden muss. Für ihn gibt es leider keinen Vertreter.
Die Vollmacht war zwar sofort gültig, blieb aber bei meinem Vater bis ich sie nutzen musste und meine liegt bei mir, bis mein Sohn sie braucht.
Hier im Forum habe ich oft gelesen, dass Banken diese Vollmachten nicht anerkennen. War und ist bei uns kein Problem. Die jeweiligen Bankvollmachten gab es länger als die notariellen Generalvollmachten. Da die Bankvollmachten so abgefasst waren, dass sie auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben, hat mir das die Kosten für einen Erbschein erspart. Den hat die Bank von mir als einziger Erbin gar nicht verlangt. |
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