Hallo zusammen,
hier eine Information für alle, die mit osteuropäischen Pflegerinnen arbeiten:
1.) Zuständig für eine aktuelle Einreise vor Ort (Grenze, Flughafen) ist der kontrollierende Beamte der Bundespolizei. Medizinisches Personal - und das sind auch 24/7 Pflegdkräfte - unterliegen NICHT dem Einreiseverbot. Sie müssen dem Beamten bei der Einreise a) ihre Funktion und b) ihren aktuellen Auftrag nachweisen. Das geht mit dem Arbeitsvertrag und mit einer "Entsendebescheinigung" des osteuropäischen Arbeitgebers. Soweit die telefonische Information der Bundespolizei, Tel. 0 800 6 888 000
2. Medizinisches Oersonal unterliegt NICHT der Quarantänepflicht. Zuständig und Auskunft: Innen- und Gesundheitsministerium NRW, Bürgertelefon 0211 9119 1001
Toons