Leistungsanspruch bei TagespflegeBei dem Besuch einer Tagespflege erhöht sich der Gesamtanspruch auf bis zu 150 % |
Wird
von dem Pflegebedürftigen eine Tagespflege besucht, erhöht sich der
höchstmögliche Gesamtanspruch aus den Leistungen der Pflegeversicherung
auf bis zu 150 %. Die Berechnung erfolgt immer auf der Basis des in
Anspruch genommenen Prozentanteils an dem max. Sachleistungsbetrag für
die Tagespflege – bezogen auf die jeweilige Pflegestufe. Bei
Inanspruchnahme von bis zu 50 % dieses Höchstbetrages bleibt der
entsprechende Höchstbetrag der Geld-/ Sachleistungen für die häusliche
Pflege voll erhalten. Wird der 50%-Anteil an Tagespflegeeinrichtungen
überschritten, werden Pflegegeld oder Sachleistung für häusliche Pflege
nur um den übersteigenden Anteil gekürzt. Die nachfolgende Tabelle soll die Berechnung verdeutlichen:
Sachleistung Tagespflege | Pflegegeld und Sachleistung für häusliche Pflege |
10 % | 100 % (bleibt voll erhalten) |
20 % | 100 % (bleibt voll erhalten) |
30 % | 100 % (bleibt voll erhalten) |
40 % | 100 % (bleibt voll erhalten) |
50 % | 100 % (bleibt voll erhalten) |
60 % | 90 % (insgesamt 150 %) |
70 % | 80 % (insgesamt 150 %) |
80 % | 70 % (insgesamt 150 %) |
90 % | 60 % (insgesamt 150 %) |
100 % | 50 % (insgesamt 150 %) |
Zugegebenermaßen ist das kaum zu verstehen, daher auch an dieser Stelle noch mal ein kurzes Berechnungsbeispiel:
Frau
Schmitt – Pflegestufe I – besucht an 5 Tagen in der Woche die
Tagespflege und erhält daher vorrangig den Sachleistungsbetrag i.H.v.
440 €. Dieser wird vollständig – also zu 100 % – zur Deckung der Kosten
in der Tagespflege benötigt. Frau Schmitt wird morgens und abends von
ihren Angehörigen versorgt, bei denen Sie auch lebt. Die Angehörigen
erhalten daher Pflegegeld, das noch zu 50 % ausgezahlt wird. Frau
Schmitt erhält also 100 % des Sachleistungsbetrages i.H.v. 440 € und 50 %
des Pflegegeldes i.H.v. 112,50 € (50 % von 225 €), insgesamt 552,50 €.
LG Biggi