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 Demenzbeauftragte im Krankenhaus

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BeitragThema: Demenzbeauftragte im Krankenhaus
Demenzbeauftragte im Krankenhaus EmptySa 13 Jan 2018, 05:30    © Aggi
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Einige Themen gehen nahtlos ineinander über:
Wie ich schon im Thread Demenzsensible Krankenhäuser beschrieben hab, stiess ich bei den Krankenhausaufenthalten meiner Mutter auf das grosse Problem, dass so ein Aufenthalt für meine demente Mutter extrem schwer war und das Personal bis hin zu den Ärzten leider keine Ahnung hatte, teils auch gar nicht willens war, auf den Umstand ihrer Demenz einzugehen.

Als Mutti durch Übermedikation 2015 bis ins Delir medikamentiert wurde, was im schlimmsten Fall zu irreparablen Schäden führen kann, fing ich an, intensiv im Internet zu recherchieren und fand die Bemühungen zum Thema "Demenzbeauftragter".

So ein "Demenzbeauftragter" soll in Krankenhäusern für die ganz spezielle Situation und besonderen Bedürfnisse dementer Menschen sensibilisieren, was nicht nur die Mortalität (= Sterblichkeit) verringert, sondern bis hin zu einer Verkürzung der Aufenthaltsdauer (= Kostenfaktor Mensch) führen kann. Ganz zu schweige von den immensen Auswirkungen der Steigerung der Lebensqualität eines kranken Menschen.

Im Idealfall kann man als Angehöriger VOR Aufnahme in ein Krankenhaus erfragen, ob es einen extra bestellten Demenzbeauftragten gibt. Wenn es wie in Muttis und meiner Geschichte natürlich als Akutnotfall einfach passieren muss, hat man erstmal keine Wahl. 

Links zum Thema:

https://www.wegweiser-demenz.de/informationen/im-krankenhaus/wissenswertes-rund-um-aufnahme-und-aufenthalt/demenzbeauftragte-im-krankenhaus.html
DEMENZBEAUFTRAGTE IM KRANKENHAUS

Zitat :
Ob ein Krankenhaus Demenzbeauftragte hat, können Angehörige dem jeweiligen Internetauftritt entnehmen oder direkt bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Empfang erfragen.

http://www.gesundheit-nds.de/CMS/images/stories/PDFs/Aufgabenprofil_Demenzbeauftragte.pdf

"Aufgabenprofil einer/s Demenzbeauftragten in Krankenhäusern der Allgemeinversorgung"
Birgit Wolff, Stand: 31.10.2013

LG,
Aggi






"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit."
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Demenzbeauftragte im Krankenhaus

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