| Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt | |
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Autor | Nachricht |
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Bine Ist hier Zuhause
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| Thema: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 13:39 © Bine | |
| Hallo zusammen, letzten Dienstag hatten wir Besuch vom MDK. Nach dem Oberschenkelhals-Bruch und den notwendigen Operationen, insgesamt 3 unter Vollnarkose und insgesamt 6 Wochen Krankenhausaufenthalt hat sich die Demenz der Lebensgefährtin meines Vaters so stark verschlimmert, dass sie alleine hilflos ist. Sie muss an alles, wie z.B. essen und trinken, Hände waschen u.s.w erinnert werden. Ist mein Vater mal unterwegs zum einkaufen oder beim Arzt, wird sie, obwohl ich dann bei ihr bin, panisch und hektisch, weint und läuft suchend durch das Haus. Gott sei Dank ist sie noch nicht auf die Idee gekommen, draussen zu suchen. Im Krankenhaus hat sie nachts in den anderen Krankenzimmern gesucht, wenn die Nachtschwester nicht schnell genug war. Wobei, laufen kann man das nicht mehr nennen. Sie ist so unsicher beim Laufen, dass sie jeder Zeit wieder stürzen kann und ihren Rollator lehnt sie grundsätzlich ab. Wir sind der Meinung, dass der Pflegebedarf nun leider erheblich höher ist als noch vor einem 3/4 Jahr als sie ohne Probleme Pflegestufe 1 erhielt. Leider sieht der MDK das anders und hat eine Erhöhung abgelehnt. Natürlich war Else gegenüber der Gutachterin auch zuckersüß, lief kerzengrade mit ihr durch die Wohnung und sagt immer brav: Nein, dass kann ich noch selber/ das mache ich noch selber da konnten wir dann ruhig das Gegenteil abhaupten. Habt ihr Tipps für mich, wie wir richtig Einspruch gegen den Bescheid einlegen können? Sabine |
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kurt "GELÖSCHTER USER"
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 14:01 © kurt | |
| Liebe Sabine,
du könntest dir
http://landingpages.wolterskluwer.de/media/landingpages/schwerbehindertenver/gdb_mde_tabelle.pdf
herunterladen. Hier sind Anhaltspunkte gegeben wie Behinderungen bewertet werden.
Ich rate immer dies durchzulesen und zu registrieren was zutreffend sein könnte.
Es handelt sich hierbei aber um Behinderungen und nicht um Pflegebedürftigkeit aber vielleicht ist daraus zu ersehen was alles weitere an Einschränkungen angeführt werden kann.
Übrigens: Richtlinien für die Begutachtung der Pflegebedürftigkeit gibt es unter:
http://www.mds-ev.de/media/pdf/BRi_Pflege_090608.pdf |
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Marie Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 14:36 © Marie | |
| Liebe Bine, Widerspruch einlegen ist schon mal ganz wichtig. Wir haben seinerzeit die 2. Stufe auch nur über einen Widerspruch bekommen. An Einzelheiten erinnere ich mich nicht mehr aber etwas meine ich war ausschlaggebend: die Inkontinenz und besonders die Notwendigkeit der Hilfe beim mehrfachen (anfangs 5-7x pro Nacht) Toilettengang, besonders nachts. damit es doch noch klappt. |
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Bine Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 14:49 © Bine | |
| Herzlichen Dank Kurt Ich werde mir das Gutachten zusammen mit den Richtlinien des MDK nochmal genauer anschauen. Auch im Hinblick auf die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz. Danke Marie über die Inkontinenz und das häufige nächtliche Aufstehen hatten wir mit der Gutachterin gesprochen. Auch darüber, dass wir eine Klingelmatte angeschafft haben, weil Else meinen Vater nicht weckt und erst vor ein paar Tagen wieder nachts in der Diele gestürzt ist als sie alleine unterwegs war. Leider hat sie das wohl wenig beeindruckt Der Wiederspruch geht auf jeden Fall nächste Woche raus. Nur die Formulierung der Begründung macht mir Bauchschmerzen, ich will ja nichts falsch machen. Und dabei wollen wir doch nur das, was uns zusteht. |
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Marie Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 15:16 © Marie | |
| Liebe Bine, ich habe mit Deinen Bericht noch mal angesehen. - Bine schrieb:
- Sie muss an alles, wie z.B. essen und trinken, Hände waschen u.s.w erinnert werden. Ist mein Vater mal unterwegs zum einkaufen oder beim Arzt, wird sie, obwohl ich dann bei ihr bin, panisch und hektisch, weint und läuft
Für bloßes Erinnern gibt es leider keine anzurechnenden Minuten. Daß man sie nur schwer allein lassen kann, wird den MD auch wenig interessieren. Du mußt auflisten, was andere tun müssen und wie häufig innerhalb 24 Stunden, damit sie existieren kann. Auch wie lange das tatsächlich dauert, interessiert leider niemanden sondern für jede Tätigkeit werden Minuten vorgegeben, die dann zusammengezählt werden - und wehe es fehlen 2 oder 3. Vergiß nicht z.B. Haare kämmen z.B. (Bei meinem Vater war das aufgeführt obwohl er schon mehr als 10 Jahre weder Haare noch Kamm besaß. Das habe ich dann als Gutachten-Fehler angekreidet). Lies Dir auf jeden Fall das Gutachten genau durch und gehe auf jeden Punkt ein, mit dem Du nicht einverstanden bist oder der sich seit der letzten Begutachtung geändert - sprich verschlechtert - hat. Solltest Du das Gutachten gar nicht erhalten haben, sofort anfordern. Du kannst den Widerspruch fristgemäß auch erst mal ohne Begründung einlegen und die Begründung nachreichen. |
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gisela Ist hier Zuhause
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gisela Ist hier Zuhause
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Bine Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt Sa 13 Jun 2015, 16:04 © Bine | |
| Wir haben 134 Minuten angerechnet bekommen. Aber wir brauchen wohl 180. Genaueres weiß ich leider noch nicht, ich muss mir das Gutachten erst noch bei meinem Vater abhohlen. Und ich werde ihn nochmal dazu verdonnern, genau auf die Zeiten zu achten, die er zur Pflege braucht. Das war ihm bis jetzt zu lästig Ich übernehme ja meistenteils nur die Betreuung und erledige die Rennereien zu den Ärzten und den Papierkram. Das zählt halt nicht zur Pflege auch wenn das sehr zeitintensiv ist. Tatsache ist wohl, dass wir zu unbedarft und blauäugig an die Begutachtung ran gegangen sind und uns nicht klar genug ausgedrückt haben. Erinnern heißt für mich auch, dass wir ihr das Essen, die Tabletten und auch die Getränke hinstellen müssen und sie darauf drängen müssen, dass sie diese auch zu sich nimmt. Selber weiß sie noch nicht einmal mehr, wo die Gläser im Schrank stehen Danke für eure Hilfe:) Ich werde dann mal das Gutachten genau durchgehen. Aber jetzt wird erst einmal gegrillt. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende |
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gisela Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt So 14 Jun 2015, 14:50 © gisela | |
| liebe bine stimmt, für pflegestufe 2 braucht ihr 180 Minuten. wenn du widerspruch einlegst, mach nochmal deutlich, dass pflegemaßnahmen oftmals mehrfach versucht werden müssen, bis sie zugelassen werden, das bei allen Maßnahmen eine kontinuierliche, kleinschrittige Anleitung notwendig ist (kostet VIEL mehr zeit als eine einfache übernahme durch den pflegenden), dass ein kontinuierlicher nächtlicher hilfebedarf besteht, das eine kontinuierliche sturzgefahr besteht ohne Begleitperson (zur Toilette, beim gehen durch die Wohnung etc.) nur nicht entmutigen lassen, habe die Erfahrung gemacht, dass erstmal abgelehnt wird, nach einem widerspruch aber doch die passende pflegestufe gegeben wird.
lieben gruß gisela |
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Bine Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt So 14 Jun 2015, 17:44 © Bine | |
| Herzlichen Dank Gisela
Ja das macht mir Mut. Ich habe gestern noch mit einem befreundeten Anwalt gesprochen, der mir seine Hilfe bei der Formulierung der Begründung angeboten hat, damit das alles sachlich bleibt und nicht zu emotional wird. Er hat auch mehrfach mit der Pflegeversicherung gekämpft, als es um seinen Onkel und seine Oma ging. Der schönste Satz in den Antwortschreiben,die er erhalten hat, war: "Wir können doch über alles sprechen, sie müssen doch nicht gleich einen Anwalt einschalten." Dabei war er da noch Student o.O die richtige Formulierung scheint doch etwas zu bewirken. |
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| Höherstufung der Pflegestufe wurde abgelehnt | |
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