|
| Autor | Nachricht |
---|
Ulli Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1766
Alter : 66
Ort : Nordhessen
Anmeldedatum : 26.09.13
| Thema: Pflegedokumentation Fr 17 Okt 2014, 15:30 © Ulli | |
| Hallo Ihr Lieben,
unsere Mutter ist heute von einem Heim ins andere umgezogen.
Ich hatte darum gebeten mir eine Kopie der Pflegedokumentation über die letzten 10 Tage zu geben. Dies wurde abgelehnt. Begründung : Reinschauen ja - Kopie nein. Das wäre Eigentum der Einrichtung.
Ist das richtig ? Oder kann ich darauf bestehen ?
Liebe Grüße - Ulli |
| | | Betty007 Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 3106
Alter : 56
Ort : Büren/NRW
Anmeldedatum : 11.07.11
| Thema: Re: Pflegedokumentation Fr 17 Okt 2014, 15:36 © Betty007 | |
| Liebe Ulli
vielleicht hilft dir diese Link weiter - ich meine das du Kopien anfertigen darfst....
http://www.pflegewiki.de/wiki/Pflegedokumentation
Bettina Lächeln ist die eleganteste Art einem Gegner die Zähne zu zeigen. Werner Finck |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1358
Anmeldedatum : 31.03.13
| Thema: Re: Pflegedokumentation Fr 17 Okt 2014, 16:04 © Fussel | |
| Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichtshof´s.
Die persönlichen Daten eines Pflegebedürftigen dürfen
grundsätzlich nicht ohne dessen Zustimmung weitergegeben
werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Angehörige oder
die Pflege- bzw. Krankenkassen eine Einsichtnahme fordern.
Selbst bei den Qualitätsprüfungen des MDK dürfen Pflegedokumentationen
den Prüfern nur ausgehändigt werden, wenn
der Patient, ein von ihm Bevollmächtigter oder sein Betreuer
sein Einverständnis erklärt hat. Pflegedokumentationen dürfen
auch nicht einfach weitergeleitet werden, wenn die Pfl egekassen
sie anfordern, z. B. um die Pflegestufe zu ermitteln oder
wenn es darum geht, Verordnungen zur Behandlungspflege
zu genehmigen.
Daraus ergibt sich, daß Du die offizielle Bevollmächtigung haben mußt,
die Dokumente anstelle Deiner Mama einzusehen.
Deine Mama dürfte als Pflegefall die Doku einsehen, und sofern sie jemanden rechtzeitig bevollmächtigt hat die Doku einzusehen und dies schriftlich unantastbar fixiert ist, kannst Du die Doku einsehen. Eine Weitergabe an Außenstehende, auch durch Kopien ist nicht einfach mal so erlaubt, weil keinem anderen diese Kopien zugänglich gemacht werden dürfen, der nicht bevollmächtigt wurde diese zu lesen. Ebenso könnte man die Pflegedokumentation veröffentlichen.
Um die Pflegedokumentation auch anderen Personen zugänglich machen zu dürfen benötigt man also a. ) Die schriftliche oder richterliche Bestellung für die Gesundheitssorge b.) das Recht Untervollmachten zu erstellen.
Zur Verlegung wird ein Verlegungsbericht mitgegeben.
http://www.curendo.de/pflege/pflegedokumentation-wer-darf-einsicht-nehmen/
Ob Vorsorgevollmachten ausreichend sind ist fraglich. Eine notarielle Beglaubigung ist hier sicherlich hilfreich.
Keine Klinik und kein Heim wird die Patientenakte oder Pflegedokumentation als Kopie aushändigen. Sollte jemand tatsächlich eine Kopie erhalten haben, dann hat sich derjenige der die Kopie angefertigt hat strafbar gemacht, als auch der Betreuer, der diese Kopie weiterleitet, ohne das Recht zu besitzen Untervollmachten zu erteilen.
Allerliebste Grüße Christina
Zuletzt von Fussel am Fr 17 Okt 2014, 16:52 bearbeitet; insgesamt 6-mal bearbeitet |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1358
Anmeldedatum : 31.03.13
| Thema: Re: Pflegedokumentation Fr 17 Okt 2014, 16:17 © Fussel | |
| http://www.pdl-konkret.de/ms2/pflegeplanung-pflegedokumentation.html?bid=m |
| | | Ulli Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1766
Alter : 66
Ort : Nordhessen
Anmeldedatum : 26.09.13
| Thema: Re: Pflegedokumentation Sa 18 Okt 2014, 08:59 © Ulli | |
| Liebe Betty, liebe Christina,
vielen Dank !
Ich habe eine Vollmacht meiner Mutter. Wie wir im Kurs am Dienstag gelernt haben, ist diese vollkommen ausreichend, doch sollte man sich diese vom Ortsgericht beglaubigen lassen.
Mir geht es eigentlich nur darum, nachvollziehen zu können, wie es am Montag zu dieser Situation gekommen ist. Ich hatte gehofft einen Auslöser zu finden, damit man in Zukunft besser damit umgehen kann.
Deshalb reicht mir ein Blick in die Unterlagen nicht aus. Das muß ich mir mehrmals durchlesen können und möglichst schnell zur Hand haben. Manchmal gehen einem Gedanken durch den Kopf oder ein Blitz und dann ist es gut, wenn ich in den Unterlagen sofort nachschauen kann.
Liebe Grüße - Ulli |
| | | jellyamber Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 4407
Alter : 56
Ort : München
Anmeldedatum : 30.10.09
| Thema: Re: Pflegedokumentation Sa 18 Okt 2014, 09:49 © jellyamber | |
| Liebe alle,
ich habe eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht, damit kann ich überall Einsicht und Kopien erhalten.
LG Ute
"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."Martina Holzapfl |
| | | Fussel Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1358
Anmeldedatum : 31.03.13
| Thema: Re: Pflegedokumentation Sa 18 Okt 2014, 13:56 © Fussel | |
| http://www.nonprofit.de/artikel-lesen/artikel/schweigepflicht-einsichtnahme-pflegedokumentation/
Hier ist die Einsichtnahme und Vorgehensweise, die berechtigt die Pflegedokumentation einzusehen und zu kopieren recht genau erklärt.
Wenn die Voraussetzungen inkl. der Schweigepflichtsentbindung bei einer schriftlichen Bevollmächtigung vorliegen, dann steht einer Kopie der Pflegedokumentation eigentlich nichts im Weg.
Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann auch in einer Vorsorgevollmacht enthalten sein, ist aber nicht automatisch enthalten.
Liebe Grüße Christina |
| | | Aggi Ist hier Zuhause
Situation bezieht sich auf :
Anzahl der Beiträge : 1144
Alter : 60
Ort : Nds., Emsland
Anmeldedatum : 02.01.18
| Thema: Re: Pflegedokumentation Do 11 Jan 2018, 05:07 © Aggi | |
| Da das Thema immer wieder wichtig sein kann und der Link von Fussel inzwischen auf eine leere Seite führt ("404 / Seite nicht gefunden"), erlaub ich mir mal, einen neuen Link zu diesem Thema einzustellen: http://www.ppmverlag.org/verlag/artikel-lesen/artikel/schweigepflicht-einsichtnahme-pflegedokumentation/ Den letzten Textauszug hier als Zitat, weil sehr gut beschrieben: - Zitat :
- Mit diesen 6 Punkten machen Sie alles richtig, wenn ein Angehöriger Einsicht in die Pflegedokumentation verlangt:
1. Ihre Pflegedienstleitung kann über den Ort und die Zeit der Einsichtnahme bestimmen. Der bevollmächtigte Angehörige, Patient oder sein Betreuer ist berechtigt, Originalunterlagen der Patientenakte einzusehen.
2. Wenn ein Angehöriger, Betreuer oder der Patient selbst Einsicht in die Pflegedokumentation nehmen möchte, kann Ihre Pflegedienstleitung über Ort und Zeit der Einsichtnahme bestimmen.
3. Wenn der Einsichtnehmende Kopien der Patientenakte wünscht, muss Ihre Einrichtung diese anfertigen, die Kosten für die Kopien muss allerdings der Einsichtnehmende, also der Patient, Betreuer oder Angehörige übernehmen.
4. Bei der Einsichtnahme in Ihre Originalunterlagen sollte immer ein Mitarbeiter Ihrer Einrichtung anwesend sein, damit in der Pflegedokumentation keine Unterlagen verloren gehen oder überschrieben werden.
5. Sie sind außerdem verpflichtet, dem Einsichtnehmenden Auskunft über wichtige Einzelheiten der erbrachten Leistungen der Pflege, die nicht aus der Patientenakte zu ersehen sind, zu erteilen.
6. Prüfen Sie nach der Einsichtnahme, ob ein eventueller Rechtsstreit auf Ihre Einrichtung zukommt. Kopieren Sie die Pflegedokumentation und bewahren sie gesondert auf für den Fall, dass ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft die Patientenakte beschlagnahmt.
"Die Schäden einer Therapie dürfen nicht größer sein
als die Schäden der Krankheit." |
| | | |
| |