Denk daran, eure Kredite noch zu überprüfen und die 10 Jahresfrist für die Rückforderung der Bearbeitungsgebühr einzuhalten.
Das könnt ihr, in dem ihr den Kreditgeber anschreibt und gleichzeitig den entsprechenden Ombudsmann,
auch wenn ihr die Rückforderung noch nicht erhalten habt - sonst tritt die Verjährung mit 31.12.2014 ein.
Einwurfscheiben reicht vorerst.
Ich kämpfe mich gerade durch die Papiere, auch für meinen Vater.
Hier könnt ihr euch schlau machen:
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/
Liebe Grüße
Ute
"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."
Martina Holzapfl