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| Thema: Pflegestufen (Deutschland) Mi 11 Mai 2011, 22:20 © Admin | |
| Pflegestufe 0Menschen, die die Kriterien für Pflegestufe I trotz Einschränkung der Alltagskompetenz noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf einen Betreuungsbetrag. Pflegestufe I - Erhebliche Pflegebedürftigkeit
- Es besteht mindestens einmal täglich Hilfebedarf.
- Die Hilfe wird für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder
mehreren Bereichen (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) benötigt.
- Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
- Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt 1,5 Stunden pro
Wochentag. Dabei muss die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) gegenüber der Hauswirtschaft überwiegen.
Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige
- Es besteht mindestens dreimal täglich Hilfebedarf.
- Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten erforderlich.
- Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt drei Stunden pro
Wochentag. Hiervon müssen mindestens zwei Stunden auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) entfallen.
Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige
- Es besteht täglich rund um die Uhr, auch nachts Hilfebedarf.
- Zusätzlich ist mehrfach in der Woche Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten notwendig.
- Der zeitliche Mindestaufwand für die Pflege beträgt mindestens fünf
Stunden pro Wochentag. Hiervon müssen mindestens vier Stunden auf die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Bewegung) entfallen.
HärtefallregelungBei einem über Pflegestufe III hinausgehenden Pflegeaufwand kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Dafür muss ständige Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erforderlich sein. Eines der beiden Kriterien muss dafür zutreffen:
- Die Hilfe für die Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder
Bewegung) ist mindestens 6 Stunden täglich (davon dreimal in der Nacht) erforderlich.
- Die Pflege kann nicht durch eine Pflegekraft alleine erbracht
werden, das heißt, bei mindestens einer Verrichtung muss eine weitere Pflegeperson anwesend sein.
Weitere Informationen Ratgeber Pflege: Alles was Sie zur Pflege wissen müssenDieser ausführliche Pflegeratgeber des Bundesministeriums für Gesundheit bietet einen Überblick über das Pflegesystem und beantwortet die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Pflege. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind im Ratgeber übersichtlich und ausführlich dargestellt. Der Ratgeber ist als Download verfügbar oder kann beim Publikationenversand der Bundesregierung angefordert werden. Weiter zur PDF-Datei
Liebe Grüsse
"Trauer ist ein Teil des Lebens, aber sie darf nicht das ganze Leben werden."
Zuletzt von Admin am So 12 Mai 2013, 20:17 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
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