Hallo Birgit,
wer hat denn eine Betreuungsvollmacht? Derjenige müsste sich kümmern.
Wenn du es nicht machen willst, oder sonst einer aus der Verwandtschaft, schreib an das Betreuungsgericht, dann wird die Betreuungsangelegenheit von Amtswegen geregelt, wenn deine Mutter es nicht mehr alleine schafft.
Auch wenn ihr kein gutes Verhältnis habt, laß sie nicht verwahrlosen, und dahinvegetieren.
Wenn die Körperpflege und die Inkontinenzversorgung bei ihr nicht klappt, muss ein amb. Dienst beauftragt werden, oder sie müsste in eine stationäre Pflegeeinrichtung.
Liebe Grüße
Paula