Ich hatte schon mehr als 10 Jahre für alle Konten meines Vaters Bankvollmacht. Das ergab sich, weil er auf Grund schlechter Augen keinen Automaten nutzen konnte und auch außerhalb wohnte, wo zuerst selten und dann gar keine Busse mehr fuhren.
Die Bankvollmacht war so ausgestaltet, daß ich
- eine eigene EC-Karte auf meinen Namen bekam
- keine Untervollmacht erteilen durfte
- kein Konto auflösen durfte
- die Vollmacht auch im Todesfall weiter gelten sollte
Der letzter Punkt hat sich nun als besonders hilfreich erwiesen. Die Konten (Giro- und Spar-) können zunächst weiter laufen. Wenn die Sterbeurkunde vorliegt (verzögert sich, weil erst die Eheurkunde von einem auswärtigen Standesamt angefordert werden muß), können die Sparkonten auf mich überschrieben aber auch aufgelöst werden. Das Girokonto kann ich weiterlaufen lassen, so daß ich im Urlaub im Ausland - wie gewohnt - ein zweites Girokonto für den Notfall zur Verfügung habe.
Ich kann also Vaters noch ausstehende Rechnungen wie gewohnt bezahlen. Für Beerdigungskosten gibt es allerdings Sonderregelungen. Die können auch von einem wegen Todesfall geschlossenen Konto beglichen werden.
Da ich schon verschiedentlich hier gelesen habe, daß Banken selbst notarielle Generalvollmachten nicht anerkennen wollen, rate ich dringend, sich rechtzeitig eine Bankvollmacht - auch über den Tod hinaus - geben zu lassen. Sie muß ja nicht sofort genutzt werden.