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 Wenn für die Pflege alles genommen wird

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Paula
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BeitragThema: Wenn für die Pflege alles genommen wird
Wenn für die Pflege alles genommen wird EmptyDo 29 Nov 2012, 11:06    © Paula
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Hallo zusammen,

eine gute Freundin hat nach dem Tod ihres Mannes ein großes Problem.

Ihre Schwiegermutter ist bereits seit 8 Jahren in einem Demenzheim. Betreuer der Mutter war ihr Ehemann, und die Schwägerin. Der Ehemann hat sich um alles gekümmert. Nur ein Testament hat er nicht gemacht. Das Haus in dem die Freundin wohnt, gehört der Schwester (war auch Haus der Mutter) ihres verstorbenen Ehemannes. Da der Ehemann es versäumt hat, sich ein Wohnrecht eintragen zu lassen, steht die Freundin jetzt vor dem Scherbenhaufen. Die Schwägerin will das Haus verkaufen, wegen der Pflegekosten der Mutter. Die Freundin und ihr Ehemann haben soviel in das Haus gesteckt, aber leider hat er sich nur ums Finanzielle gekümmert, sie hatte keine Ahnung. Auch hat sie jetzt Rechnungen von der Pflegeeinrichtung der Mutter gefunden. Fast 300,-€ monatl. für Duschgel, Kekse, Kaffee, Blumen usw. Ihr Ehemann hat das alles bezahlt, weil das lt. der Schwägerin so vereinbart wurde. Aber kann man die Schwägerin nicht auffordern, für die Mutter eine günstigere Einrichtung zu finden? Sie ist in der teuersten bei uns vor Ort. Über 40 Jahre hat meine Freundin in diesem Haus mit der Familie gelebt, nach dem Verlust ihres Ehemannes, jetzt auch noch der Verlust des zu Hauses. Sie hat sich jetzt einen Anwalt genommen. Aber vielleicht hat jemand von euch einen Tipp.

Liebe Grüße

Paula
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Tina
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BeitragThema: Re: Wenn für die Pflege alles genommen wird
Wenn für die Pflege alles genommen wird EmptySo 06 Jan 2013, 14:24    © Tina
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Hallo Paula,

um zu der Situation von deiner Freundin überhaupt etwas sagen zu können, müsste man noch massenhaft Fragen stellen. Fragen, die du, und wahrscheinlich auch deine Freundin, nicht beantworten könnt. Zudem würde das hier jeden Rahmen sprengen.

Deiner Freundin kann ich nur raten, sich einen guten Anwalt zu nehmen und sich beraten zu lassen. Was steht ihr überhaupt zu? Das Haus gehört der Schwester des verstorbenen Ehemannes. Sie ist also keine Erbin, mit und ohne Testament. Auch wichtig: was wurde über die Zahlung von Miete und Instanstandhaltung vereinbart? Ist hierüber etwas im Übertragungsvertrag geregelt?
Wie du sicherlich merkst, bei solchen Sachverhalten geht es richtig ans Eingemachte. Da wird man ohne Anwalt nicht weiter kommen.
Optimal wäre, deine Freudin klärt die Rechtslage für sich selber, und einigt sich anschließend gütig mit der Schwägerin. Ein Versuch ist so etwas immer wert.

Zum Heimwechsel: sicherlich kann man die Schwägerin ansprechen. Aber sie ist nicht verpflichtet darauf einzugehen. Zumal sie selber (das Haus gehört ihr!) für die Finanzierung aufkommt. Und der wichtigste Aspekt: die Schwiegermutter lebt seit 8 Jahren in der Einrichtung. Will man ihr da tatsächlich noch einen Wechsel zumuten? Das fände ich auch heftig......

Nochmal zum Schluss: der Übertragungsvertrag der Immobilie ist wichtig! Oftmals werden hier Vereinbarungen über spätere Pflege und Kostentragung festgehalten.






Schöne Grüße von Tina sunny
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