bei diagnostizierter Inkontinenz haben Betroffene einen Versorgungsanspruch durch ihre KK. Der behandelnde Arzt muß ein Rezept mit Diagnose ausstellen. Wenn man schon Vorlagen ausprobiert hat, und damit zufrieden war, kann man diese vom Arzt, mit genauer Beschreibung, rezeptieren lassen.
Das Rezept muß dann bei der zuständigen KK eingereicht werden. Der Lieferant der KK setzt sich mit ihnen in Verbindung, und liefert die Vorlagen. Ein Eigenanteil muß gezaht werden. Will man Pants-Höschenwindeln haben, muß man selbst den Differenzbetrag von normalen - Pants zahlen.
Auch wenn der Angehörige noch nicht inkontinent ist, kann oder sollte man das Bett mit Inkolaken, Spannbettücher, oder einer Inkomatratzenhülle (diese werden auch in Pflegeeinrichtungen verwendet. Mit Reisverschluss - waschbar) ausstatten. Kopfkissen und Zudecke sollte waschbar sein. Für den Sessel oder Stuhl gibt es Inkositzunterlagen. Da ist man sicher, wenn auch mal was daneben geht.
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Liebe Grüße
Paula