Ich hab vor einige Zeit ein Broschüre über Sachwalterschaft in Österreich gefunden (vom zusändigen Justizministerium. Da steht alles drin, was Sachwalterschaft betrifft (Bereiche, Rechte, Grenzen, Pflichten etc.)
http://www.vsp.at/fileadmin/user_upload/4_Sachwalter/SW-Broschuere_2011_web.pdf
Anbei ein kurzer Auszug über die Geschäftsfähigkeit:
Geschäftsfähigkeit
Der Betroffene steht unter dem besonderen Schutz der Gesetze. Um ihn vor Nach- teilen zu schützen, ist er innerhalb derjenigen Bereiche, für die der Sachwalter bestellt wurde, nicht geschäftsfähig. Das bedeutet, dass er in diesen Bereichen nicht selbst Verträge abschließen, Anträge stellen oder sonst rechtlich tätig werden kann. Schließt er ohne Mitwirkung des Sachwalters ein Geschäft ab, ist es schwe- bend unwirksam, das heißt, es wird ohne nachträgliche Genehmigung des Sach- walters nicht rechtswirksam - ganz unabhängig davon, ob der Vertragspartner von der Sachwalterschaft weiß oder nicht. Der Sachwalter kann einen Vertrag aus- drücklich oder stillschweigend genehmigen. Unter einer stillschweigenden Geneh- migung versteht man beispielsweise das Einzahlen einer Rechnung.
Das Gericht kann dem Betroffenen das Recht einräumen, bestimmte Entscheidungen selbst zu treffen (z.B. freie Verfügung über bestimmte Sachen, über das Ein- kommen oder über Teile davon).
Geringfügige Angelegenheiten (zum Beispiel kleinere Einkäufe, die vom Betroffenen sofort bezahlt werden) sind trotz Sachwalterschaft wirksam.
Außerhalb des Wirkungskreises des Sachwalters ist der Betroffene weiterhin voll geschäftsfähig. Wenn sich allerdings erweist, dass die Tragweite eines Geschäftes vom Betroffenen nicht abzuschätzen war, kann es möglicherweise im Nachhinein in einem zivilrechtlichen Verfahren für ungültig erklärt werden.
Die Bestellung eines Sachwalters hat keine Auswirkungen darauf, ob der Betroffene im Falle eines rechtswidrigen Verhaltens Schadenersatz leisten muss bzw. straf- rechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann. Für diese Fragen werden im Einzelfall eigene ärztliche Gutachten eingeholt.
LG
Astrid
Anteilnehmende Freundschaft macht das Glück strahlender
und erleichtert das Unglück - Marcus Tullius Cicero