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| Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? | |
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Heike60 Ist sich am Einleben
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| Thema: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Di 14 Nov 2017, 09:41 © Heike60 | |
| Aus aktuellem Anlass stellt mich die Frage, wie lange darf ein Demenzkranker selbst Entscheidungen treffen ?
Meine Schwiegermutter lebt seit fast 2 Wochen in einem Pflegeheim. Ihr Sohn hat die alleinige Vorsorgevollmacht, da er im Heimatort wohnt. Die Geschwister leben in einer anderen Stadt, als die Mutter.
Nun hat sich herausgestellt, das dieser Sohn seine Mutter recht schlecht behandelt...also eher psychisch.
Er bestimmt alles, hatte sie auch in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, wo sie in einem schlechten Zustand und mit dem Verdacht der Diagnose Demenz entlassen wurde....dh erst in eine Kurzzeitpflege, dann direkt in ein Pflegeheim.
Es gibt viel Streit mit dem Bruder....leider. Das war Früher nicht so. Erst jetzt .
Er ist auch der Meinung, die Mutter ist im Endstadium Demenz und bestimmt er nun alles. Sie braucht keine Brille mehr, keine gewohnten Sachen aus der Wohnung(Kissen oder Ähnliches) da sie ja seiner Meinung nach dement ist und sowieso bald stirbt.
Wir gehen sie so oft es geht besuchen.Im letzten halben Jahr fast jedes Wochenende, bzw auch an Wochentagen in kurzen Abständen.Da mein Vater schon lange dement ist und ich auch Krankenschwester bin , weiß ich , das die Schwiegermutter noch lange nicht so weit ist .ich zweifel sogar fast die Diagnose an und denke sie hat eher starke Depressionen.
Nun gut, meine Frage ist, wie oder kann man überhaupt eine Vorsorgevollmacht anfechten oder ändern ? Kann die Mutter eine neue unterschrieben ? Wäre die rechtsgültig ? Hat Jemand hier Erfahrung ? |
| | | kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Di 14 Nov 2017, 15:28 © kamia | |
| - Zitat: schrieb:
- Er bestimmt alles, hatte sie auch in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen, wo sie in einem schlechten Zustand und mit dem Verdacht der Diagnose Demenz entlassen wurde.
Das geht nur mit richterlicher Genehmigung! Wenn er seine Pflichten als Betreuer nicht kennt, solltet ihr euch mit dem Pflegeheim abstimmen. Hat ein Augenarzt denn eine Untersuchung gemacht? (neue Brille) - Zitat :
- Verdacht der Diagnose Demenz entlassen wurde
Das Bundesministterium der Justiz stellt einen Vordruck "Vorsorgevollmacht"zur Verfügung. Damit kann sie die Vorsorge neu regeln. Solange es nur ein Verdacht ist.....!?
mit lieben Grüßen Wenn jemand sagt: Das geht nicht! Denke daran: Das sind seine Grenzen, nicht deine.“ (Unbekannt) |
| | | Ulli Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Di 14 Nov 2017, 16:06 © Ulli | |
| Hallo Heike,
hat ihr schon mal mit dem Pflegeheim gesprochen wie die das sehen ?
Von wem ist die Vorsorgevollmacht ? Ihr könnt jederzeit beim Vorsorgegericht eure Bedenken anmelden !!! Und solltet dies auch tun, sofern es berechtigte Zweifel gibt. Die Behörde muß dann dem Antrag nachgehen.
Ob eure Mutter zu einer Änderung noch in der Lage ist müßte dann ein Arzt und das Gericht feststellen.
Ulli |
| | | gisela Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Di 14 Nov 2017, 17:27 © gisela | |
| liebe heike - Zitat :
- Er bestimmt alles, hatte sie auch in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen
wenn er die alleinige vollmacht hat, regelt er natürlich allein die dinge, für die er eingesetzt ist. hat deine schwiegermutter ihm die vollmacht in gesunden Zeiten erteilt? und ja..........man kann jemanden im notfall in die psychiatrie einweisen lassen, wenn es zu einer eigen oder fremdgefährdung kommt. innerhalb von 24 std ist dann für eine geschlossene unterbringung eine richterliche verfügung notwendig. man kann als angehöriger nach angabe von gründen vollmachten anfechten bei gericht, so wie ulli schon schreibt. das gericht könnte dann z.b. entscheiden, dass dem sohn ein kontrollbetreuer zur seite gestellt wird für gewisse Aufgabenbereiche, oder eben, dass die vollmacht auf jemand anderen übertragen wird.
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| | | Heike60 Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Sa 18 Nov 2017, 17:49 © Heike60 | |
| Aber Vorsorgevollmacht ist doch nicht gleich Betreuer ? Selbst wenn die Betreuung durch ihn in der Vorsorgevollmacht angekreuzt ist, muß das nicht richterlich genehmigt werden ? Zumindest war es bei meinem Vater so. Meine Mutter mußte die Betreuung direkt beim Gericht beantragen und dann kam jemand nachhause und kontrollierte die Notwendigkeit.
Die Vorsorgevollmacht meiner Schwiegermutter hatte der Bruder schon vor Jahren gemacht.Ja, sie war da noch gesund.
Ich finde, die Mutter kann noch selber Entscheidungen treffen. Sie bekommt alles mit, versteht alles, aber ist mit der Psyche halt nicht so gut drauf. Sie hält lieber ihren Mund vor dem Sohn, wie sie selber sagt.
Ok, ich danke euch für all die Tipps. Wir müssen uns da irgendwie durchwurschteln und ggf wirklich zum Gericht gehen und unsere Sorge vortragen.
Ach das Neuste : eine Krankenschwester fragte uns , ob dieser Sohn ein Alkoholproblem hätte, da er oft stark alkoholisiert riecht. |
| | | kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Sa 18 Nov 2017, 18:09 © kamia | |
| - Heike60 schrieb:
- Aber Vorsorgevollmacht ist doch nicht gleich Betreuer ?
Doch, die hab ich auch, die ist auch sturmerprobt. KH usw.
Selbst wenn die Betreuung durch ihn in der Vorsorgevollmacht angekreuzt ist, muß das nicht richterlich genehmigt werden ? NEIN!
nur bei Unterbringung in der geschlossen Psychiatrie/Pflegeheim muß eine richterliche Genehmigung dazu eingeholt werden. z. B. per Noteinweisung wegen Selbst/Fremdgefährdung, das wird durch das KH veranlaßt.
hab ich grad im Oktober live erlebt.....habe dem Arzt nicht das OK gegeben und meinen Mann wieder mit nach Hause genommen. Wenn die Dame schreiben kann, den Inhalt versteht, die Schwester Zeuge ist, könnte sie doch eine aktuelle Vorsorgevollmacht verfassen. Sollte man sowieso ein mal im Jahr anschauen und aktualisieren. So könnte man auch einen Betreuer mit Alkoholproblem ausschließen, und müßte nicht zu Gericht. ICH hab jetzt laut gedacht.... Das Wichtigste!!!! Eine erteilte Vorsorgevollmacht greift erst dann, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst zu entscheiden!
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Zuletzt von kamia am Sa 18 Nov 2017, 20:11 bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet |
| | | Heike60 Ist sich am Einleben
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| | | | Heike60 Ist sich am Einleben
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? So 19 Nov 2017, 11:10 © Heike60 | |
| - Heike60 schrieb:
- "kamia: Das Wichtigste!!!!
Eine erteilte Vorsorgevollmacht greift erst dann, wenn ich nicht mehr in der Lage bin, selbst zu entscheiden!" Aber wer entscheidet das ? In unserem Fall entscheidet nur der Schwager. Wir sind echt verzweifelt und wissen irgendwie nicht, wie wir das Problem lösen können. |
| | | kamia Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? So 19 Nov 2017, 11:40 © kamia | |
| ...es müßte doch Arztberichte - Eindrücke vom Pflegepersonal usw. geben. Was sagt die Mutter selbst dazu?
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? So 19 Nov 2017, 15:56 © gisela | |
| liebe heike - Zitat :
- Aber Vorsorgevollmacht ist doch nicht gleich Betreuer ? Selbst wenn die Betreuung durch ihn in der Vorsorgevollmacht angekreuzt ist, muß das nicht richterlich genehmigt werden ?
also.......du bist mit einer vorsorgevollmacht kein gesetzlicher betreuer, hast aber die gleichen rechte. anders als ein gesetzlicher betreuer, der mindestens einmal jährlich beim gericht Rechenschaft ablegen muss (in einem bericht), braucht man dies als bevollmächtigter angehöriger nicht. wenn es allerdings Streitigkeiten innerhalb der Familie über die vollmacht gibt, macht es immer sinn, eine vollmacht durch eine gesetzliche Betreuung zu ersetzen. du schreibst, deine schwiegermutter hat "nur " psychische Probleme. wie äußert sich das? ist sie dadurch in ihrer Geschäftsfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit, im Urteilsvermögen beeinträchtigt? kann sie medizinisch notwendige dinge erkennen und notwendige behandlungsmaßnahmen erfassen? besteht ein selbstversorgungsdefizit und wenn ja in welchem maß? das wären z.b. gründe, wo eine vollmacht greifen würde in den bereichen, wo es Schwierigkeiten gibt. zusätzlich gibt es gutachten von Hausärzten, Neurologen, heimärzten, die zu den einzelnen bereichen Stellung nehmen. wir bei uns im heim halten es übrigens so, dass wir, wenn wir der Meinung sind ein Bewohner wird nicht ausreichend gut betreut, uns an den sozialdienst im heim wenden, der sich dann mit dem bevollmächtigten/betreuer in Verbindung setzt und/oder ggf eine Meldung ans gericht macht. diese sozialdienste sind auch für angehörige ansprechbar. wäre vielleicht für euch auch eine Möglichkeit.
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| | | Ulli Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Di 21 Nov 2017, 20:54 © Ulli | |
| Hallo Heike,
alle Vorschreiber haben Recht. Die Vorsogevollmacht muß auch im Original vorgelegt werden. Und falls deine Mutter noch "zurehnungsfähig" ist, kann sie jederzeit eine neue ausstellen. Es ist immer die mit dem neuesten Datum gültig. Es wäre gut, wenn deine Mutter diese im Beisein von verläßlichen Zeugen unterschreiben würde - z.B. Hausarzt, Seniorenbetreuer, Pfarrer, Pflegekraft usw.
Nur wenn es eine gerichtlich bestätigte Vollmacht gibt kann diese auch nur vom Gericht verändert werden.
Ulli |
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| Thema: Re: Wie lange darf ein Demenzkranker selbst entscheiden ? Mi 22 Nov 2017, 14:40 © Heike60 | |
| Ich danke euch allen ! Das mit dem Sozialdienst ist eine gute Idee.Da werde ich gleich fragen.
Die Mutter ist sehr depressiv.Deshalb kam sie im Sommer ja auch in die geschlossene Psychiatrie. Aber nicht, weil sie ihr Leben oder anderes Leben gefährdete, sondern weil verbal aggressiv gegen meinen Schwager war und ihn auch kneifte(seine Angaben) . Wir wissen nicht was da ablief....erfuhren auch erst viel später davon. Die Ärztin im Krhs meinte, sie erzählte wirres Zeug, das sie zB ins Gefängnis kommt. Aber diese Vermutung war berechtigt, es ging um einen Wasserschaden ;-) Mehr will ich dazu lieber nichts schreiben.
Nach dem Klinikaufenthalt kam sie ersteinmal in eine Kurzzeitpflege, wo die Krankenschwestern sie schon kannten. Der Schwager hatte sie von dort aus auch in die Klinik einweisen lassen. jedenfalls waren die schockiert, in welchem Zustand die Mutter in die Kzpfl kam. "Typisch Psychiatrie" wurde da nur gesagt.
Vieles lief einfach schief.Zb stellte ich fest, das sie schon ewig nicht ihre VitB12 Injektion bekam(sie hat peraniziöse Anämie) . Im Krhs die wußten nichts davon.
Im Bericht steht, Verdacht auf alzheimer Demenz ( die Tests mußten abgebrochen werden, da die Patienten immer sagte, sie kann nicht, sie will nicht) . Lumbalpunktion wurde gemacht, wo die Werte eine alzheimer Demenz bestätigten.
Im Moment ist ihr Zustand sehr wechselhaft. Die Uhrzeit kann sie von der Wanduhr exakt ablesen.Sie kann auch logisch antworten...erzählt aber sehr selten etwas von sich aus. Ihr ist alles egal, so äußert sie sich, wenn man sie etwas fragt....zB ob sie Fotos von zuhause haben möchte. Sie merkt auch, wann sie auf Toilette muß. Leider dauert es manchmal zu lange, bis endlich Personal zum helfen kommt. Schlimm sind aber ihre Angstattacken....sie atmet dann richtig panisch ...ganz tief in den Bauch hinein. Sie ist dann auch kaum zu beruhigen. Sie bekommt Antidepressiva....aber das wurde neu verschrieben und muß sich angeblich erst einpendeln.Aber für mich dauert das schon viel zu lange....gute 4 Wochen ?
Tja, so ist die Situation. Am Wochenende fahren wir wieder zu ihr. Montag kommt die Neurologin ins Heim und ich hoffe sie sprechen zu können. |
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