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dirtsa66 Ist hier Zuhause
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| Thema: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 12:28 © dirtsa66 | |
| Da ich aus Österreich komme und das Pflegegeldsystem hier anders ist als in Deutschland und der Schweiz möchte ich diese Informationen gerne hier weitergeben.Direkte detailliertere Infos plus Antragsformular unter: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/36/Seite.360510.html Meine Erfahrung: Stufe eins war kein Problem, auch beim Antrag auf Erhöhung nach der Verschlechterung wurde, nachdem ich extra angemerkt hatte, dass der Hauptgrund für die Beantragung die Demenz ist, auf diese von begutachtenden Arzt gut eingegangen. Liebe Grüße Astrid Nun die offizielle Info:Voraussetzungen für das PflegegeldPflegegeld kann bezogen werden, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind: - Ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird
- Ständiger Pflegebedarf von zumindest mehr als 60 Stunden im Monat
- Gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, wobei auch die Gewährung von Pflegegeld im EWR-Raum unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist
- Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt.
PflegebedarfPflegebedarf im Sinne der Pflegegeldgesetze liegt dann vor, wenn sowohl bei Betreuungsmaßnahmen als auch bei Hilfsverrichtungen Unterstützung nötig ist. Betreuungsmaßnahmen sind all jene, die den persönlichen Bereich betreffen: Kochen, Essen, Medikamenteneinnahme, An- und Auskleiden, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft oder Fortbewegung innerhalb der Wohnung. Hilfsverrichtungen sind solche, die den sachlichen Lebensbereich betreffen. Beurteilung des PflegebedarfsFür die Beurteilung des Pflegebedarfs können ausschließlich folgende fünf Hilfsverrichtungen berücksichtigt werden: - Herbeischaffen von Nahrungsmitteln, Medikamenten und Bedarfsgütern des täglichen Lebens
Reinigung der Wohnung und der persönlichen Gebrauchsgegenstände
- Pflege der Leib- und Bettwäsche
- Beheizung des Wohnraumes einschließlich der Herbeischaffung des Heizmaterials
- Mobilitätshilfe im weiteren Sinn (z.B. Begleitung bei Amtswegen oder Arztbesuchen)
Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs werden Zeitwerte für die erforderlichen Betreuungsmaßnahmen und Hilfsverrichtungen berücksichtigt und zu einer Gesamtbeurteilung zusammengefasst. Seit dem 1. Jänner 2009 ist bei bestimmten Personengruppen bei der Feststellung des Pflegebedarfes ein Erschwerniszuschlag anzurechnen, der den Mehraufwand für die pflegeerschwerenden Faktoren der gesamten Pflegesituation pauschal abgelten soll:
Bei Menschen mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung – insbesondere einer demenziellen Erkrankung – ist ab dem vollendeten 15. Lebensjahr zusätzlich ein pauschaler Erschwerniszuschlag in der Höhe von 25 Stunden pro Monat anzurechnen. Pflegeerschwerende Faktoren liegen dann vor, wenn sich Defizite der Orientierung, des Antriebs, des Denkens, der planerischen und praktischen Umsetzung von Handlungen, der sozialen Funktion und der emotionalen Kontrolle in Summe als schwere Verhaltensstörung äußern.Höhe des PflegegeldsStufe 1: Mehr als 60 Stunden, 154,20 Euro Stufe 2: Mehr als 85 Stunden, 284,30 Euro Stufe 3: Mehr als 120 Stunden, 442,90 Euro Stufe 4: Mehr als 160 Stunden, 664,30 Euro Stufe 5: Mehr als 180 Stunden, wennein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist, 902,30 Euro Stufe 6: Mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist, 1.260 Euro Stufe 7: Mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleich zu achtender Zustand vorliegt, 1.655,80 Euro |
| | | morana Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 12:56 © morana | |
| Hallo Astrid, aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es bei uns kein Problem war, kurz nach der Diagnose Demenz die Stufe 2 zu bekommen. Wir waren da schon weit über die 85 Stunden... das geht leider sehr schnell...
Dazu sei noch angemerkt: Wenn man eine 24 h-Betreuung nimmt, bekommt man - zusätzlich zu Pflegegeld nochmal 550 Euro pro Monat vom Bundessozialamt.
Eine gute Anlaufstelle für die Infos über alle Fördermöglichkeiten ist die Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde - bei größeren Gemeinden, oder sonst die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Ich wünsche Dir, dass du bald eine Lösung findest - du darfst auf dich selber auch nicht ganz vergessen. Das ist aber nicht ganz einfach, wenn die Demenz fortschreitet... |
| | | dirtsa66 Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 13:09 © dirtsa66 | |
| Hallo Morana, wir hatten im Sommer das erste mal beantragt, bekamen Stufe 1, dann nach im Oktober Stufe 3, nachdem Mama nicht mehr alleine bleiben konnte. Die Stunden die da gerechnet werden sind bei Demenz sowieso ein Blödsinn (zumindest ab einem gewissen Krankheitsgrad), denn ehrlich, eigentlich muss man 24 Stunden parat sein und wenn man nur da ist, dass die/der Kranke nicht allein ist und aufpasst, dass nichts passiert. Was mich selbst betrifft - mich gibt's momentan gar nicht so richtig... Alles Liebe Astrid PS: ich hab Deinen Thread verfolgt. Es tut mir sehr leid, dass Deine Oma gestorben ist. Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis Du drüber weg bist, aber sie hat jetzt ihren Frieden - irgendwann ist es einfach zu viel :-trost-: - morana schrieb:
- Hallo Astrid,
aus eigener Erfahrung kann ich berichten, dass es bei uns kein Problem war, kurz nach der Diagnose Demenz die Stufe 2 zu bekommen. Wir waren da schon weit über die 85 Stunden... das geht leider sehr schnell...
Dazu sei noch angemerkt: Wenn man eine 24 h-Betreuung nimmt, bekommt man - zusätzlich zu Pflegegeld nochmal 550 Euro pro Monat vom Bundessozialamt.
Eine gute Anlaufstelle für die Infos über alle Fördermöglichkeiten ist die Sozialabteilung der jeweiligen Gemeinde - bei größeren Gemeinden, oder sonst die zuständige Bezirkshauptmannschaft.
Ich wünsche Dir, dass du bald eine Lösung findest - du darfst auf dich selber auch nicht ganz vergessen. Das ist aber nicht ganz einfach, wenn die Demenz fortschreitet... |
| | | Shali Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 15:02 © Shali | |
| Hallo morana,dirtsa ,
wenn ich das so lese habe ich das Gefühl das es bei Euch viel einfacher ist an eine PS zu kommen,wie bei uns in Deutschland.
Wenn ich mir so die PG-Punkteplan von Deutschland durchlese,dann muss hier ein Dementer bald den Kopf unter dem Arm tragen,bevor man Pflegestufe 1 bekommt.So hab ich jedenfalls den Anschein.
Bekannte von uns haben insgesamt 6 mal Widerspruch eingelegt,weil die PS 1 abgelehnt wurde,da deren Mutter ja noch alleine Essen konnte (ansonsten aber bei fast allem Hilfe benötigte),der Vater auch behindert und Pflegefall war.Nun ist der Vater,4 Monate nach Einzug ins Betreute Wohnen gestorben und Sie musste ins Pflegeheim,komisch dann ging das auf einmal!!!!!
Ohne Hilfe eines Pflegedienstes oder Jemanden der sich damit auskennt wird es schwer,so hab ich jedenfalls die Erfahrung gemacht und auch die Neurologin hat mir schon gesagt,das es schwer wird eine PS zu bekommen.
Habe so das Gefühl das die Leute vom MDK hier überhaupt keinen Plan über die Krankheit Demenz haben und einfach nur Ihre Patienten abklappern damit die Arbeitszeit rum geht!!!
Shali
Jetzt bin ich mal gespannt auf das Pflegeheim,ob die wenigstens was erreichen.
Nimm ein Jeden wie er ist,so nimmt man Dich auch wie Du bist! |
| | | dirtsa66 Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 16:12 © dirtsa66 | |
| Liebe Shali,
Bei uns laufen die Pflegegeldantraege ueber die jeweiligen Pensionsversicherungsanstalten. Ich habe gehoert, dass es hier auch in Oesterreich grosse Unterschiede bei der Dauer der Abwicklung und bei der Kompetenz der begutachtenden Aerzte gibt Man kann auch nicht wirklich Einspruch erheben, wenn man meint, die Entschiedung sei nicht richtig, man muss schriftlich Klage einbringen (mit Gerichtsverfahren und allem). Etwas warten und Neuantrag ist wohl leichter, weiss aber nicht wie erfolgsversprechend, wenn man kurz davor abgelehnt wurde.
Bei der Pensionsversicherung meiner Mutter (SVA) ging jedenfalls alles sehr schnell.
Ich hoffe, dass es mit der Mutter deiner Bekannten doch noch klappt, ich finde es schrecklich, wenn Leute den Aufwand der Pflege eines Demenzkranken beurteilen solle, die gar keine Ahnung haben.
Alles Liebe
Astrid |
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| | | | jellyamber Ist hier Zuhause
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| Thema: Re: Pflegegeld Österreich Sa 25 Feb 2012, 20:52 © jellyamber | |
| - morana schrieb:
- Dazu sei noch angemerkt: Wenn man eine 24 h-Betreuung nimmt, bekommt man - zusätzlich zu Pflegegeld nochmal 550 Euro pro Monat vom Bundessozialamt.
Das sollte man doch mal jemanden unterrösslern... Coole Sache! LG Jelly
"Und was die Jugend dalässt, ist ein Spiegel. Da guckt man rein und sieht: Man hat keine Eierschale mehr auf dem Kopf. Man hat jetzt eine Frisur."Martina Holzapfl |
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