Nächste Pflegereform mit sehr guten Ansätzen für Demenzkranke in Planung
Mit dem nächsten Gesetzespaket will die Gesundheitsministerin einen "Paradigmenwechsel" vollziehen. Nicht mehr die körperlichen Defizite, sondern die Alltagsfähigkeit soll Kriterium für Bedürftigkeit sein.
Erst im Sommer 2008 gab es die letzte Pflegereform, die Verbesserungen für die knapp 2,2 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland sowie deren Angehörigen brachte. Mit einem Beitragsanstieg um 0,25 Prozentpunkte wurden unter anderem Leistungserhöhungen auf bis zu 1.918 Euro bei stationären Härtefällen bezahlt.
Nun will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) den ganz großen Wurf. Ein "Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung" soll mit der "oft kritisierten Minutenpflege" in der Versorgung Demenzkranker Schluss machen. Die Ministerin unterstützt damit die Vorschläge eines von der Regierung beauftragten, hochkarätig besetzten Beirates.
Fünf Pflegestufen je nach Alltagsfähigkeit
Der Chef des Beirates, der Theologe Jürgen Gohde, erklärte klipp und klar, dass Menschen mit psychischen Störungen, Altersverwirrten und Dementen in Deutschland nicht ausreichend geholfen werde. "Es wird eine andere Praxis brauchen", stellte er klar.
Nach dem Konzept des Beirates sollen die heute drei Pflegestufen durch fünf Grade der Bedürftigkeit ersetzt werden. Sie sollen von geringer Beschränkung der Selbstständigkeit bis zu schwerster Beeinträchtigung mit besonderem Pflegebedarf reichen. Bewertet werden soll vor allem, wie gut sich die Betroffenen noch selbst versorgen können.
Dauer der Pflegeleistung soll keine Rolle mehr spielen
Sekundär soll auch betrachtet werden, wie gut die Patienten verordnete Therapien einhalten können, ob sie stark in Verhalten und Wahrnehmung beeinträchtigt sind und wie mobil sie noch sind. Die Einstufung je nach Dauer einzelner Pflegeleistungen soll wegfallen. Auch Bedürftige Kinder sollen besser versorgt werden.
Hausärztechef Ulrich Weigeldt nannte die Vorschläge des Beirates einen "gewaltiger Fortschritt". Wegen der derzeitigen Definition von Pflegebedürftigkeit sei eine Versorgung, die alle medizinischen, sozialen und persönlichen Aspekte berücksichtigt, unmöglich. Mit seinen Forderungen gehe der Beirat "weit über die somatischen und verrichtungsbezogenen Kategorien hinaus".
Weigeldt: Situation bei beginnender Demenz untragbar
Hausärzte kennen aus der Praxis unzählige Menschen, die wegen eingeschränkter Alltagskompetenz, etwa aufgrund einer beginnenden Demenz, dringend Hilfe brauchen. Auf Unterstützung können sie aber derzeit nicht hoffen, weil ihre Pflegebedürftigkeit nicht anerkannt wird. Die Forderung des Beirates, eine Einschränkung der Lebensführung zur zentralen Prüfgröße zu machen, sei daher völlig richtig.
Auch die Krankenkassen sehen in den Forderungen einen Schritt in die richtige Richtung. "Mit einem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hat die Politik ein entscheidendes Instrument erhalten, um für mehr Leistungsgerechtigkeit in der Pflegeversicherung zu sorgen", erklärte K.-Dieter Voß, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. Die auf körperliche Defizite beschränkte Betrachtung sei schon lange kritikwürdig.
Mehrkosten von bis zu 4 Milliarden Euro
Bleibt die Frage nach den Kosten. Der Beirat kommt auf Mehrkosten von bis zu 4 Milliarden Euro. Die Beitragszahler müssten bis zu 0,35 Prozentpunkte mehr aufbringen. "Die Dinge fordern ihren Preis", sagte Schmidt zu diesem Thema. Sie will offenbar die Privatversicherten stärker in die solidarische Pflicht nehmen.
Die Ministerin hat den Beirat beauftragt, bis Ostern weitere Vorschläge zu liefern. Sie will, dass der Bundestag noch bis zum Sommer einen Arbeitsauftrag für eine entsprechende Reform an die kommende Bundesregierung erteile.
Auszug aus Ärztliche Praxis online, 30.1.2009
www.aerztlichepraxis.de/artikel_politik_pflege_pflege_123331337954.htm