http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Ersatzpflege-122.html
Man kann die Ersatzpflege (Verhinderungspflege) auch dafür einsetzten, wenn man stundenweise verhindert ist. Das Schöne ist, die beauftragte Betreuungsperson muss kein examiniertes Personal sein. Es kann also ein Bekannter, Nachbar oder sonstiges sein. Was ja bei anderen Leistungen der Pflegekasse der Fall sein muss. Es dürfen nur keine direkten Verwandten sein. Doch genaueres steht im Link.
Voraussetzung für die zur Zeit 1.510,-- Euro im Jahr ist, dass
man mindestens 6 Monate im häuslichen Umfeld selber gepflegt haben muss.
Ich finde das eine gute Alternative, dass dann vielleicht vertraute Personen auf unsere Lieben aufpassen. Das klappt ja dann meist besser, als jemand Fremdes.
Wir werden es im April mal ausprobieren.
LG Biggi
--- Besondere Menschen erkennst du daran, dass sie dich berühren ohne ihre Hände zu benutzen ---